15.6.3 Vor- und Außergruppenverluste 15.6.3.1 Allgemeines Rz 1071: Vortragsfähige Verluste des unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds aus der Vorgruppenzeit (Vorgruppenverluste) oder aus einer umgründungsbedingten Übernahme durch ein Gruppenmitglied (Außergruppenverluste) können gemäß § 9 Abs. 6 Z 4 KStG 1988 nur bis zur Höhe…
…der vororganschaftlichen und außerorganschaftlichen Verluste. Sie sollen auch im Gruppenbesteuerungssystem in vollem Ausmaß mit einem vom Gruppenmitglied erzielten Jahresgewinn verrechnet werden können. […] Die Vor- bzw. Außergruppenverlustverrechnung wird insoweit kanalisiert, als eine beteiligte Körperschaft zunächst diese Verluste mit ihrem eigenen Gewinn verrechnen kann und in…
…keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu der Rechtsfrage vor, ob Wechselkursverluste im Zusammenhang mit Dividendenausschüttungen in Fremdwährung, die zwischen dem Realisationszeitpunkt und dem Zeitpunkt der Zahlung eintreten, steuerlich abzugsfähig sind ob in diesem Fall ein untrennbarer Zusammenhang mit steuerfreien Dividendenausschüttungen besteht und damit die Abzugsfähigkeit nach …
…Regelungen über Vor- und Außergruppenverluste nichts an der systematischen Stellung dieser Verluste als Verlustvortrag iSd § 8 Abs 4 Z 2 KStG ändern, geht eine betriebsbezogene Verlustverrechnung iSd § 2 Abs 2a EStG oder eine Verrechnung von IFB-Wartetastenverlusten der Verrechnung von Vor- und Außergruppenverlusten vor (Achatz…
…nicht mehr im Gesamtbetrag der Einkünfte enthalten sind und für die Ratenzahlung bei der Veranlagung des Gruppeneinkommens auf Ebene des Gruppenträgers (insoweit) kein Anwendungsbereich verbleibt. Rz 1150c: Sind im Gesamtbetrag der Einkünfte eines Gruppenmitglieds positive Entstrickungsbeträge enthalten, kann der Abzug von Vor- und Außergruppenverlusten gemäß …
…der Gesellschaft im gesamten Umfang als Vor- und Außergruppenverluste erklärt worden. Nach der zum Stichtag 31. Dezember 2008 erfolgten Umgründung seien die Verluste von der letztlich aufnehmenden DMG in voller Höhe unter der Kennzahl 9860 der KÖSt-Erklärung 2009 (Vor- und Außergruppenverluste) geltend gemacht worden.…
…Nacherfassung in der Beteiligung am übernehmenden Gruppenmitglied (Schwesterngesellschaft) möglich bleibt. Rz 1245ac: Vor- oder Außergruppenverluste der beteiligten Körperschaft gehen nach Maßgabe des § 21 UmgrStG auf die Beteiligungskörperschaft über und gelten als Außergruppenverluste. Rz 1245ad: Für Einbringungsverträge ab dem 1.12.2011 gilt die gruppenbezogene Betrachtungsweise…
…übernehmende Körperschaft übergehen, ändert sich ihre Qualität im Sinne des § 7 Abs. 2 KStG 1988 nicht. Die Vor- und Außergruppenverluste der übernehmenden Körperschaft wandeln sich durch die Übernahme der Gruppenträgerstellung in solche im Sinne des § 7 Abs. 2 KStG 1988. Hinsichtlich der Anwendung des § 4…
…Folglich besteht die Betriebsführung und damit die Voraussetzung für die Vornahme der Firmenwertabschreibung durch die A-GmbH bei der B-GmbH "nahtlos" weiter. Rz 620f: Der Verlustvortragsübergang richtet sich nach § 10 UmgrStG. Zu beachten ist, dass das übertragende Gruppenmitglied nur Vor- oder Außergruppenverluste besitzen kann …
…Ob vortragsfähige Vor- und Außergruppenverluste übernehmender Gruppenmitglieder bzw. vortragsfähige Verluste des Gruppenträgers weiterbestehen, ist nach dem nach § 35 UmgrStG maßgebenden § 21 UmgrStG zu beurteilen. Für Spaltungen mit einem Beschlussdatum ab 1.12.2011 gilt Folgendes: Hinsichtlich jener Verluste des inländischen übertragenden Gruppenmitgliedes und des inländischen…
…des § 6 Abs. 6 KStG (Regelung betreffend den Abzug von Vor- und Außergruppenverlusten) gelte. Eine Teilwertabschreibung einer Beteiligung führe zu einem Verlust im Ausmaß des gesamten Teilwertabschreibungsbetrages im Jahr der Teilwertabschreibung. Die Verteilung der steuerlichen Wirksamkeit der Teilwertabschreibung einer Beteiligung auf sieben Jahre bewirke nicht…
…Einkünfte des Gruppenträgers und der unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieder sowie der Einkünfte beschränkt steuerpflichtiger Gruppenmitglieder aus inländischen Betriebsstätten, neutralisiert um die darin enthaltenen steuerlichen Abschreibungen und Zuschreibungen sowie den Gruppen-Zinsüberhang (§ 12a Abs. 7 Z 1 lit. b KStG 1988). Vor- und Außergruppenverluste von Gruppenmitgliedern kürzen…
…aus der ausdrücklich geregelten Zurechnung von Vor- und Außergruppenverlusten der GM zu den eigenen Gewinnen der GM (nach § 9 Abs 6 Z 4 KStG 1988) im Umkehrschluss, dass alle anderen Verlustabzüge vom Einkommen der Gruppe (Einkommen 2) vorzunehmen sind und nicht beim Einkommen des einzelnen…
…der Berufung behauptete ‚Stand-Alone‘ Betrachtung. Die Behörde folge damit bei der Berechnung der herrschenden Ansicht, wonach bei Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages das Einkommen des Gruppenmitglieds gemäß § 9 Abs. 6 Z 4 KStG 1988 um die Vor- und Außergruppenverluste reduziert werde (u.a. Achatz/Kirchmayr, KörperschaftsteuerG, …
…gem. § 9 Abs. 6 Z 2 zweiter Satz KStG 1988 (Einkommen abzüglich Sonderausgaben) und der Einkommen der inländischen Gruppenmitglieder gem. § 9 Abs. 6 Z 1 KStG 1988 (Einkommen unter Berücksichtigung von Vor- und Außergruppenverlusten) zu verstehen ist. Die hier relevanten Auslandsverluste finden sich demgegenüber in …
…keine Vor- oder Außengruppenverluste vorliegen und somit diesbezüglich bereits aus diesem Grund keinerlei diesbezügliche Verrechnungsmöglichkeit besteht. Verfahrensgang Am 11.12.2017 stellte die steuerlich in Deutschland ansässige Beschwerdeführerin (**M-GmbH**) den Antrag auf Bildung einer Unternehmensgruppe mit sich als Gruppenträgerin und ihren inländischen Tochtergesellschaften **T1…
…Allgemeines Rz 1060: Als Ergebnis eines unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds gilt gemäß § 9 Abs. 6 Z 1 KStG 1988 das Einkommen unter Berücksichtigung der Sonderbestimmung für Vor- und Außergruppenverluste des Gruppenmitglieds gemäß § 9 Abs. 6 Z 4 KStG 1988 (somit ungekürzte Verrechnung dieser Verluste mit den…
…Zwecke der Zusammenrechnung der Ergebnisse der Gruppenmitglieder im Rahmen der Gruppenbesteuerung unter Einhaltung der Vorgaben des § 9 KStG 1988 (insbesondere betreffend Vor- und Außergruppenverluste) wie inländische Betriebsstätten der Gruppenträgerin behandelt werden. Für die so einbezogenen Gruppenmitglieder gilt Rz 1009 sinngemäß. Die Besteuerung des Gruppenergebnisses erfolgt…
…Gruppenergebnis ein. Rz 1104: Für den Gruppenträger haben die Begriffe Vor- und Außergruppenverluste keine Bedeutung (zur Bedeutung bei unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitgliedern siehe Rz 1071). Er kann somit seine gesamten vortragsfähigen Verluste - also auch die vor der Gruppenbildung entstandenen oder ihm umgründungsbedingt zugekommenen Verluste - mit dem…
…§ 43 Abs. 1 UmgrStG wurden keine Angaben gemacht auf welche übernehmende Gesellschaft das verlustverursachende Vermögen übergeht. Erst in der Körperschaftsteuererklärung 2020 für das Gruppenmitglied ***1*** wurde unter der KZ 9860 Vor-und Außergruppenverluste im Sinne des § 9 Abs. 6 Z 4 KStG iHv 1.478…