RIS AI
6 Treffer1553 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/3004-W/021. Kein Nachtrag oder Vertragswiederholung, sondern neuer Kreditvertrag 2. Kein für eine gebührenfreie Umschuldung maßgeblicher Gläubigerwechsel, wenn jetziger Kreditgeber bei ursprünglichem Darlehen als Darlehensgeber mit Vollrechtstreuhand auftrat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2009

…D und 6.8. E seien ebenfalls Einmalbarkredite gewährt worden und keine Rechte auf Wiederausnützung. In den Nachtrags/Konvertierungsvereinbarungen seien die Vertragsbedingungen nochmals den Kunden gegenüber dargestellt worden und stellten diese eigentlich gebührenfreie Vertragswiederholungen dar. - Bei den Krediten 6.4., 6.5, und 6.6…

UFSL RV/1212-L/07Dienstbarkeitsvertrag, Novation, Zusatz oder Nachtrag?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2010

…Vereinbarung vom 29.01.2007 im Wesentlichen gleich lautende Berechtigungen erteilt und Verpflichtungen auferlegt wurden wie im Vertrag vom 20.12.2000, so ist aus den aufgezeigten Gründen die jüngere Vereinbarung inhaltlich nicht als gebührenrechtlich unbeachtliche Vertragswiederholung zu werten, sondern enthält diese Vereinbarung ein eigenständiges…

UFSW RV/0934-W/06Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 GebG, weil der vorliegende Bestandvertrag ein eigenständiges, gebührenpflichtiges Rechtsgeschäft enthält
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2009

…Mietverträge vom 15 .Mai 2002 und vom 19 .Juli 1976 (teilweise) gleich lautende Berechtigungen erteilt und Verpflichtungen auferlegt wurden, so ist- aus den aufgezeigten Gründen- der Vertrag vom 15 .Mai 2002 inhaltlich nicht als gebührenrechtlich unbeachtliche Vertragswiederholung zu werten. Vielmehr enthält dieser Vertrag ein eigenständiges…

GebR 2025 Rz 1136–114117.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…

UmgrStR 2002 Rz 1874–18987. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

87. Ergänzende Vorschriften (2. Hauptstück) 8.17.1. Mehrfachumgründungen auf einen Stichtag (§ 39 UmgrStG) 8.1.17.1.1. Zweck Rz 1874: Sollen mehrere Umgründungsschritte, die ganz oder teilweise dasselbe Vermögen betreffen, auf einen Stichtag erfolgen, kann dies mit ertragsteuerlicher Wirkung nur mittels eines in…

BFG RV/1100068/2012Umsatzsteuerfreiheit eines Strukturvertriebes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2015Teil 2/2

c) den Berufungen gegen die Abgabenbescheide für Körperschafts- und Umsatzsteuer für die Jahre 2005 bis 2009 (Tz. 1 des Bp-Berichtes) und gegen die Festsetzungsbescheide der Umsatzsteuer für die Zeiträume 12/2010 und 06/2011 stattzugeben und die Umsätze aus den Franchiseentgelten wie bisher erklärt…