Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Mag. Ernst Hofmann, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 27. September 2000, GZ. 100/39754/2000-6, betreffend Geltendmachung der Vertreterhaftung gemäß § 9 Abs. 1, § 80 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO), iVm. § 224…
…ff. 2. Haftung des Vertreters (§ 9 BAO) 2.1 Haftungstatbestand des § 9 BAO Die Vertreterhaftung nach § 9 BAO besteht für die den vertretenen Abgabepflichtigen treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Die Haftung des §…
… 13 Abs. 3 ZustG). 8.2 Haftung gemäß § 9 BAO 8.2.1 Allgemeines Rz 799: Die Vertreterhaftung nach § 9 BAO besteht für die den vertretenen Abgabepflichtigen treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können…
…nach wie vor ein Rechtsmittelverfahren laufe, in dem es um die Höhe jener Abgaben gehe, welche für die Vertreterhaftung gemäß § 9 BAO bedeutsam seien. Ab dem Erkennen der Zahlungsunfähigkeit seien von den Geschäftsführern sofort unter Beiziehung eines Insolvenzberaters Sanierungsversuche unternommen und die notwendigen Schritte gesetzt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 11.8.2015 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14.7.2015 zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung teilweise…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der S.Z, Geschäftsführerin, geboren am 6. J 1971, I, H.Str 131, vertreten durch Dr. MB, Rechtsanwalt, H, P.Str. 22/7, vom 4. Mai 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes M, vertreten durch HR Mag…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des RK, vertreten durch B-GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 13. Oktober 2003 betreffend Haftung gemäß § 9 BAO entschieden: Der Berufung wird insoweit Folge gegeben, als die Haftung auf € 42…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Robert Philipp Arthur Igali-Igalffy, Landstraßer Hauptstraße 34 Tür 12A, 1030 Wien, über die Beschwerden vom 28. Dezember 2017 und 13…
Die Haftung nach § 15 BAO besteht ua dann, wenn nach einem Wechsel in der Person des gesetzlichen Vertreters der Vertreter erkennt, dass bereits abgegebene Erklärungen zur Festsetzung von Abgaben unrichtig oder unvollständig sind oder dass die Einreichung solcher Erklärungen pflichtwidrig unterlassen wurde. Die Haftung für…
…Festsetzung der Lohnabgaben 2008 entstanden sein solle, sei für sie nicht nachvollziehbar. ---//--- Mit Beschwerdevorentscheidung vom 01.02.2023 wurde der Beschwerde teilweise stattgegeben und die Haftung auf € 48.815,11 herabgesetzt. Begründend wurde ausgeführt: Die Vertreterhaftung bestehe insbesondere für Abgaben, deren Zahlungstermin (zB Fälligkeitszeitpunkt)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache Ing. A.B., Adresse1, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 8. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11…
…gemäß § 18 GmbHG zu deren Vertretung berufen. Sie waren somit auch verpflichtet, die Abgaben aus deren Mitteln zu bezahlen. Die Vertreterhaftung besteht insbesondere für Abgaben, deren Zahlungstermin (zB Fälligkeitszeitpunkt) in die Zeit der Vertretertätigkeit fällt. Sie besteht aber auch für noch offene Abgabenschuldigkeiten, deren Zahlungstermin…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Alfred Zinöcker in der Beschwerdesache RA, als Masseverwalter des BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 22. Juli 2010 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO für Abgabenschuldigkeiten der Firma X-GmbH zu…
…vgl. VwGH 28.5.2008, 2006/15/0007). Da die Beurteilung der Verhaltensweise der Bw. im Gerichtsverfahren betreffend Abgabenhinterziehung für die Vertreterhaftung unmaßgeblich ist, lässt ein fehlendes strafrechtliches Verschulden der Bw. am Entstehen der Abgabenschuldigkeiten ihre Haftungsinanspruchnahme nicht unbillig erscheinen (vgl. VwGH 23.4.2008…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juni 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 24. Mai 2017 zu StNr. ***1***, mit dem der Beschwerdeführer gemäß §§ 9, 80…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 3. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 1. Februar 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Der angefochtene Haftungsbescheid wird gemäß § 289 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V, die Richterin R sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 über die Beschwerde des X, vertreten durch Rechtsanwalt RA, ***1***, vom 22.11.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 26…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Christopher Toms LL.M., Löwelstraße 20, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 17. Mai 2023 gegen den Bescheid des Magistrats der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R. in der Beschwerdesache A.B., Adresse1, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft, Kohlmarkt 8-10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 8. November 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 11. Oktober…
…auch für nach Beendigung der Vertretertätigkeit zu entrichtende Abgabennachforderungen bestehe, etwa wenn der Vertreter unrichtige Abgabenerklärungen eingereicht habe. Da eine Vertreterhaftung nach § 9 BAO unter anderem nur bei einer schuldhaften Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten besteht, wird im fortgesetzten Verfahren auch zu prüfen sein…