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23 Treffer522 msnur geltende Fassungen
StiftR 2009 Rz 129–1373.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Die Sparkassen- bzw. Versicherungsvereinsstiftung kann ihr Wahlrecht bis zur Rechtskraft des Körperschaftsteuerbescheides zu Gunsten der Verschiebung der Steuerpflicht ausüben. Rz 136: Im Falle der Verschiebung der Steuerpflicht besteht kein Wahlrecht hinsichtlich des Zeitpunktes und der Höhe der Versteuerung, es ist vielmehr die Steuerpflicht im Jahr…

StiftR 2009 Rz 3–161.2 Stiftungen als Steuersubjekte (§ 1 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

…Sparkassen entstehen. Sie sind keine betrieblichen Privatstiftungen, sondern als eigennützige Privatstiftungen nach Maßgabe des § 13 KStG 1988 unbeschränkt steuerpflichtig. 1.2.1.6 Versicherungsvereinsstiftungen Rz 12: Versicherungsvereinsstiftungen sind Privatstiftungen, die gemäß § 61e VAG aus der formwechselnden Umwandlung von anteilsverwaltenden Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit entstehen. Sie sind…

BMF-010216/0023-VI/6/2011Aktualisierte Information zur Begünstigtenmeldung nach § 5 PSG idF des Budgetbegleitgesetzes 2011
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0023-VI/6/201121.06.2011

…Privatstiftungen zwecks Bekämpfung der internationalen Geldwäsche zu erhöhen. Daher sind grundsätzlich alle Privatstiftungen iSd Privatstiftungsgesetzes - somit auch gemeinnützige Privatstiftungen - von der Meldeverpflichtung des § 5 PSG umfasst. Aufgrund des eingeschränkten Stiftungszwecks und der deshalb bereits bestehenden Transparenz werden Versicherungsvereinsstiftungen, Sparkassenstiftungen, Arbeitnehmerförderungs- und Belegschaftsbeteiligungsstiftungen sowie Unternehmenszweckförderungsstiftungen von…

BFG RV/7103337/2012Werbewirksame Sponsorzahlungen oder unentgeltliche Zuwendungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.04.2016

…wurde der Name der Bf. auf UVVP geändert. Die Bf. hält als Kernaktionärin unmittelbar und mittelbar insgesamt rund 30% Anteile an der Unternehmensgruppe der XV Gruppe. Die Versicherungsvereinsstiftung ist als eigennützige Stiftung zu qualifizieren. Infolge der Umwandlung kommen die Bestimmungen des § 7 Abs. 2 iVm …

UFSW RV/0674-W/10Zurechnung von Kapitalerträgen aus einer transparenten Stiftung in Liechtenstein an die wirtschaftlich berechtigte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.01.2012Teil 3/3

8. Es liegt auf der Hand, dass die Bw über den Sorgfaltspflichtakt der im Stiftungsauftrag agierenden Bank (LGT) Bescheid wusste, insbesondere über den vom Stiftungsrat selbst initiierten, gemäß liechtensteinischem PGR erforderlichen Vermerk ihrer Stellung als "wirtschaftlich (allein) berechtigte" Person (zur Relevanz dieses Vermerkes iSd liechtensteinischen…

UFSW RV/2194-W/10Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 5 StiftEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.09.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-Privatstiftung, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH, 4020 Linz, Kudlichstraße 41-43, vom 1. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 28. Juni 2010 betreffend Festsetzung von Stiftungseingangssteuer in Höhe von…

UFSW RV/1820-W/08Unterliegen von den Mitgliedern an einen Verein geleistete Zahlungen der Versicherungssteuer, wenn das Mitglied im Fall des Schadens keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung hat? (Abweisung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2012Teil 2/2

§ 1 Abs. 1 VersStG ist daher gegeben, wenn die Vereinsmitglieder Umlagen an die Bw.(als Verein) zur Unterstützung bei Eintritt von Schäden an deren Kraftfahrzeug zahlen, das Mitglied auf die Unterstützung zwar keinen Rechtsanspruch hat, jedoch die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Unterstützung…

UFSI RV/0568-I/09Zuwendung u.a. einer Liegenschaft an Privatstiftung: Da die Gegenleistung (immerwährender Fruchtgenuss) den dreifachen Einheitswert übersteigt, liegt entgeltliche Zuwendung vor, die nicht unter das StiftEG fällt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-Privatstiftung, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 28. September 2009 betreffend Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben gemäß § 201 BAO (Stiftungseingangssteuer) entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…

UFSW RV/2307-W/02Zuflusszeitpunkt von Zinserträgen und Zuwendungen einer Privatstiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.11.2005Teil 2/2

Da diese aus dem Verzicht auf ein marktübliches Entgelt für eine Sicherheitsleistung resultierende Zuwendung jedoch in Zusammenhang mit den dem außerbetrieblichen Vermögen zuzuordnenden Wertpapieren der Bw. steht, kann nicht davon ausgegangen werden, dass dadurch eine Minderung des steuerpflichtigen Einkommens der Bw. bewirkt worden ist. Der…

UFSF RV/0029-F/03Begrenzte Abzugsfähigkeit von versicherungstechnischen Rückstellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2003

Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der V-VaG, vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2001 entschieden: Nichtzutreffendes streichen bzw. freie Felder ergänzen! Ggf…

KStR 2013 Rz 196–1972.8 Kleine Versicherungsvereine (§ 5 Z 8 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

2.8 Kleine Versicherungsvereine (§ 5 Z 8 KStG 1988) 2.8.1 Allgemeines Rz 196: Ein kleiner Versicherungsverein ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des VAG VAG (§§ 6268 ff VAG 2016), dessen Wirkungskreis örtlich, sachlich und dem Personenkreis nach eingeschränkt ist. Der Betrieb gilt…

KStR 2013 Rz 19–211.2.1.1.3 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
geltende FassungRichtlinien29.03.2018

1.2.1.1.3 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Rz 19: Die rechtliche Grundlage der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit ist das am 1. Jänner 1979 in Kraft getretene Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG, BGBl. Nr. 569/1978). Unternehmen mit Sitz im Inland, die den Betrieb der Vertragsversicherung zum Gegenstand haben…

KStR 2013 Rz 23–291.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

1.2.1.1.5 Stiftungen, Fonds, Anstalten und andere rechtsfähige Zweckvermögen Rz 23: Es wird zwischen Zweckvermögen mit und ohne Rechtspersönlichkeit und zwischen solchen des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden. Zweckvermögen, die Rechtspersönlichkeit besitzen, sind juristische Personen in Form von Vermögensmassen (Sachgesamtheiten). Sie…

KStR 2013 Rz 335–3362.15 Gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftungen (§ 5 Z 15 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

2.15 Gemäß § 718 Abs. 9 ASVG errichtete Privatstiftungen (§ 5 Z 15 KStG 1988) Rz 335: Aus Anlass der Organisationsreform des österreichischen Sozialversicherungssystems im Rahmen der 89. ASVG-Novelle (BGBl. I Nr. 100/2018) und der damit einhergehenden Auflösung von Betriebskrankenkassen bestimmter Betriebsunternehmen (Wiener Verkehrsbetriebe…

KStR 2013 Rz 1356–136525.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.3.1.325.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung…

KStR 2013 Rz 1350–135525.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

23.325.3 Versicherungsunternehmen und Pensionskassen 23.3.125.3.1 Versicherungstechnische Rückstellungen 23.3.1.125.3.1.1 Sondervorschriften für Versicherungsunternehmen Rz 1350: Der Versicherungsschutz umfasst einerseits das Dienstleistungsgeschäft und andererseits ein Risikogeschäft. Im Bereich des Dienstleistungsgeschäfts sind die damit verbundenen Risiken, dh…

EAS 1181Stiftungsbürgschaft und Zuwendungsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 156/2-IV/4/9701.12.1997

Übernimmt eine österreichische Privatstiftung die Haftung für ein Darlehen, das ein im Ausland lebender Begünstigter dieser Stiftung von einem ausländischen Darlehensgeber erhält, dann wird in einer solchen Gestaltung in gleicher Weise eine Stiftungszuwendung an den Begünstigten zu sehen sein, wie in analogen Fällen, in denen…

StiftR 2009 Rz 163–1724.3 Arbeitnehmerförderungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

4.3 Arbeitnehmerförderungsstiftung 4.3.1 Begriffsbestimmung Rz 163: Eine Arbeitnehmerförderungsstiftung liegt gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. b EStG 1988 nur vor, wenn die Privatstiftung nach Stiftungsurkunde und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Unterstützung von betriebszugehörigen Arbeitnehmern dient. Begünstigte dürfen nur Arbeitnehmer…

StiftR 2009 Rz 173–1824.4 Belegschaftsbeteiligungsstiftung
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

4.4 Belegschaftsbeteiligungsstiftung 4.4.1 Begriffsbestimmung Rz 173: Eine Belegschaftsbeteiligungsstiftung liegt gemäß § 4 Abs. 11 Z 1 lit. c EStG 1988 nur vor, wenn die Privatstiftung nach Stiftungsurkunde und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Weitergabe von Beteiligungserträgen im Sinne des § 10 Abs. 1…

LStR 2002 Rz 1344–134540.9.2 Leistungen der Pensionszusatzversicherung
geltende FassungRichtlinien20.12.2012

40.9.2 Leistungen der Pensionszusatzversicherung Rz 1344: In jedem Fall muss eine an den Versicherungsnehmer auf dessen Lebensdauer zu zahlende Rente im Sinne des § 108b Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 vereinbart sein. Versicherte Person kann daher nur der Versicherungsnehmer selbst sein…