…nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführer betreiben ein Versicherungsbüro. In den Beschwerdejahren erzielten sie sowohl Umsätze, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führten als auch Umsätze, bei denen dies nicht der Fall war. Strittig ist die vorzunehmende Aufteilung der Vorsteuer in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Einkommensteuer für 2000 wird festgesetzt mit 11.181,58 €. Die Bemessungsgrundlage ist dem als Beilage…
…könnten, damit der beachtlich gewachsene Kundenstock bewältigbar bleibe. - Überdies werde die Errichtung des Arbeitszimmers im Jahr 2000 auch vom Land OÖ, Abteilung Gewerbe, im Rahmen des Wirtschaftsimpulsprogrammes gefördert. - Durch den stets wachsenden Kundenstock habe sich ergeben und ergebe sich auch eine Häufung von Kundenbesuchen, die…
…Den Ausführungen angeschlossen ist eine Skizze der Außenansicht des Hauses, wonach der Hang zur Straße hin nach Süden abfalle und sich die Zufahrt (mit Parkplatz) und der Eingang zum Versicherungsbüro an der fast parallel zur Straße verlaufenden südlichen Hausfront befinden, während der Eingang zur Wohnung…
…Art. 7 Abs. 1 OECD-Musterabkommen regelt ebenso wie Art. 7 Abs. 1 DBA Deutschland die Aufteilung der Besteuerungsrechte an den Gewinnen grenzüberschreitend tätiger Unternehmen. Nach § 1 Abs. 1 Z. 1 erster Satz UStG 1994 unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Ferdinand Jenni, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 18. April 2002 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2000 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese…
…zur Unterstützung des neuen Besitzers über einen gewissen Zeitraum durchführt, ein Entgelt zu verlangen. Eine fiktive Aufteilung könne daher nicht zur Anwendung kommen. Mit dem (zweiten) Fragenkatalog vom 17. August 2006 hielt die Betriebsprüferin der Bw. vor: Trotz Übergabe der Objekte an die Stiftung würden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des PS, B, vertreten durch von der Linden&Partner, 93047 Regensburg, Sternbergstraße 4, (Zustellbevollmächtigter Dr. Stefan Hoflehner, Theodor Körner Str. 79/1, 8010 Graz) vom 17. August 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des MS, Versicherungsvertreter, geb. 19??, wohnhaft in R, vertreten durch FAS Network Austria/ Krafft-Jentzsch, Steuerberatung, 2103 Langenzersdorf, Gärtnergasse 8/ 2/ 5,vom 8. März 2006 bzw. 2. März 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt…
…die anderen privat, so erfolgt aus einkommensteuerlicher Sicht eine Aufteilung des Gebäudes in einen betrieblichen und einen privaten Teil. Für Zwecke der Aufteilung des Gebäudes/Gebäudeteils ist zunächst jeder Raum als betrieblicher oder als privater Raum einzustufen. Diese Einstufung erfolgt nach dem Überwiegen der betrieblichen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Mag. Michael Kühne und Prok. Bernd Feldkircher über die Berufungen des Bw., 6xxx N., R-Straße xx, vertreten durch die Bröll Gasser Treuhand GmbH, 6850 Dornbirn, Färbergasse…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Erwin Csaszar und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Kurt Lorenz, Dr. Ingo-Jörg Kühnfels und Mag. Walter Zapfl im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der St.T.GmbH, vertreten durch die PUCHER…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch U-GmbH, vom 13. September 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 27. August 2002 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2000 entschieden: Die Berufung wird…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 31. August 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 4. August 2009 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007 entschieden: Die angefochtenen Bescheide sowie die Berufungsvorentscheidungen werden gemäß § 289 Abs. 1…
…Vertreterin mit Schriftsatz vom 5. März 2004 Berufung und beantragte die Anerkennung der Kosten für das Arbeitszimmer. Begründend führte er aus, er benütze einen vom Wohnbereich seines Privathauses getrennt begehbaren Raum als Versicherungsbüro. Das Büro verfüge somit über einen eigenen Kundeneingang (vgl. Beilage "Büro NEU…
…und Bad, bei der Küche und beim "Podest". Diese Räume werden aber auch nicht als ausschließlich privat genutzt gewertet, sondern bleiben vielmehr als allgemeine oder neutrale Flächen von der Aufteilung ausgenommen. Die Räume im unteren Stock - Vorraum, Badezimmer und Schlafzimmer - ebenso wie die Terrasse, werden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 24. Juni 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem…
…der Berufung gegen diese Aufteilung vorgebrachte Einwand, es sei streng nach dem Fremdvergleichssystem abgerechnet worden, überzeugt nicht, weil im Berufungsfall nicht die betriebsinterne Leistungsverrechnung, sondern die Zurechnung der Einkünfte zu den verschiedenen Einrichtungen/Betriebsstätten strittig ist. Die von der Betriebsprüfung vorgenommene Aufteilung der der liechtensteinischen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 10. November 2008 und vom 18. Jänner 2010 betreffend Einkommensteuer 2007 und 2008 entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2008 wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch die AWT Wirtschaftstreuhand- und BeratungsGmbH, 6370 Kitzbühel, Im Gries 18, vom 29. Dezember 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel vom 29. November 2005 betreffend Einkommensteuer 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…