…in Gasthäusern führt für sich allein nicht zu berücksichtigbaren Mehraufwendungen (VwGH 16.3.1988, 85/13/0154). Siehe auch Beispiele Rz 10297. Rz 298: Die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands setzt - abgesehen von der Abgeltung eines allfälligen Kaufkraftunterschiedes bei Auslandsaufenthalten - eine Reise voraus. Wird an einem Einsatzort…
…3a Abs. 4 UStG 1994), unabhängig davon, wo der die Restaurant- und Verpflegungsdienstleistung in Anspruch nehmende Passagier in das Beförderungsmittel ein- bzw. aussteigt. Rz 3917d: Bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die während des außerhalb der Gemeinschaft (iSd Art. 3a Abs. 4 UStG 1994) stattfindenden Teiles einer…
…Finanzamt der Beschwerde insofern teilweise statt, als Reisekosten iHv 827,20 € als Werbungskosten Anerkennung fanden. Verpflegungsspesen seien lediglich für die ersten fünf Tage zu berücksichtigen (2,20 € x 8 Std. x 5 Tage = 88,00 €). Die Sonderzahlungen innerhalb des Jahressechstels seien…
…werden können. Reisediäten (Tagesgelder) könnten nur anlässlich einer beruflich veranlassten Reise gemäß § 16 Abs. 1 Z 9 EStG zur Abgeltung eines Verpflegungsmehraufwandes insoweit als Werbungskosten abgesetzt werden, als sie nicht vom Arbeitgeber ersetzt werden. Gewährt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für eine Dienstreise nicht das nach …
… 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988, und die dort zitierte VwGH-Judikatur). Entsprechend den obigen Ausführungen sind Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Tagesdiäten somit nur - andernfalls liegen eben nicht abzugsfähige Kosten der normalen Lebensführung vor - bei Vorliegen einer "beruflich veranlassten Reise" anzuerkennen. Der Verwaltungsgerichtshof legt den Begriff…
…mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung vorläufig. 5. Mit Schreiben vom 28.03.2017 erhob der Bf durch seinen steuerlichen Vertreter Beschwerde, die sich gegen die Nichtanerkennung des Verpflegungsmehraufwandes richtete. Begründend wurde darauf hingewiesen, dass der Bf im Zuge der ambulanten Behandlung seiner Krebserkrankung…
…Aufenthaltstage in der Beschwerdedarstellung v. 22.11.2012 weiter unten) ). Strittig sind Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten folgender Höhe: | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | Summe der Aufenthaltstage | | | | 80 | 97 | 87 | 59 | Werbungskosten lt. Beschwerde (inclusive…
…= 17 Tage) unternommen hat und für die ihm seitens seines Arbeitgebers zum einen offensichtlich eine Nächtigungsmöglichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt und zum anderen steuerfreie "Verpflegungsbeiträge" von € 644,00 und € 686,00 - dies entspricht einem Tagessatz von € 40,25- ausbezahlt worden sind…
…erfolge. Ergänzend wurde im Einkommensteuerbescheid 2010 ausgeführt, dass zwecks Abgeltung eines Verpflegungsmehraufwandes für die Anfangsphase 15 Tagessätze zu je 36,80 € als Werbungskosten anerkannt worden seien. Der Einkommensteuerbescheid 2011 enthielt noch folgende Begründung: "Die Spesen waren dem Bruttolohn hinzuzurechnen." Mit Berufungsschriftsätzen vom 28. Oktober…
…Werbungskosten auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 EStG ergebenden Beträge nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen.…
…der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2006 und 2007 machte der Bw. die folgenden Betriebsausgaben geltend: Fahrtkosten in Höhe des Kilometergeldes für Fahrten zwischen seinem Wohnort und seinem Dienstort, Verpflegungsaufwendungen sowie Sozialversicherungsbeiträge (Pflichtversicherung). Der Bw. legte für jeden Monat seiner Tätigkeit als Zugbegleiter der Y Bahn…
… 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988, und die darin angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Tagesdiäten sind somit nur - andernfalls liegen nicht abzugsfähige Kosten der normalen Lebensführung vor - bei Vorliegen einer "beruflich veranlassten Reise" anzuerkennen. Der Verwaltungsgerichtshof legt den Begriff einer beruflich veranlassten Reise…
… 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 steuerlich zu berücksichtigen sind. Gemäß 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Gemäß § 20 Abs. 1 EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften…
…französische offizielle Beurteilung, dargelegt in BOI 3 C-4-03 vom 22.10.2003. Weiters sei anzumerken, dass eine Beurteilung der Verpflegungsleistung bei Flussschifffahrten als eigene (Haupt-)Leistung in der Rechtslage bis 31.12.2009 zwar nicht gegen Europarecht verstoße, aber verfassungswidrig sei. Dies deshalb…
…zweiter Instanz und führte ergänzend aus: "Das EStG regelt im § 16 Abs. 1 Zi. 9 Nachstehendes: "Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Zi…
…40), für 4 Tage (á € 13,20) und für 1 Tag (€ 11,00)) zu. Vom Finanzamt wurden bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit Verpflegungsmehrkosten für den Aufenthalt in B iHv € 1.478,80 (beantragt waren € 2.431,84) berücksichtigt. Begründend wurde…
…in einem 2-Jahres-Rythmus sowie bei einer Hauptuntersuchung im 6 Jahres-Rhythmus. Somit könne er nicht jenes Maß an Vertrautheit über die Verpflegungsmöglichkeiten wie beispielsweise im Nahgebiet um den Dienstort oder bei laufenden Dienstverrichtungen in einem Einsatzgebiet erlangen. Entsprechend den Bestimmungen in den Lohnsteuerrichtlinien…
…00 Uhr zu vergleichen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob der als Werbungskosten geltend gemachte Verpflegungsmehraufwand (Tagesgelder) betreff die Zeiträume der beruflichen Tätigkeit in Zürich bei der Firma G. zu Recht lediglich für die ersten fünf Tage anerkannt worden ist. Der Bw…
… 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988, und die darin angeführte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Verpflegungsmehraufwendungen bzw. Tagesdiäten sind somit nur - andernfalls liegen nicht abzugsfähige Kosten der normalen Lebensführung vor - bei Vorliegen einer "beruflich veranlassten Reise" anzuerkennen. Der Verwaltungsgerichtshof legt den Begriff einer beruflich veranlassten Reise…
…umfassenden Einsatzgebietes (Zielgebiet) erfolgt sei. Nach Vorsprache des Bw. im Finanzamt wurden in der teilweise stattgebenden Berufungsvorentscheidung vom 9.5.2006 Differenzwerbungskosten wegen Verpflegungsmehraufwand für die Anfangsphase der ersten fünf Fahrten in das Zielgebiet und für die Fahrten außerhalb des Zielgebietes (z.B. Linz, Deutschland…