…die für den Steuerpflichtigen eine unabwendbare Vermögenseinbuße nach sich zögen, eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Hochwasser-, Erdrutsch und Vermurungsschäden seien explizit als Beispiele in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 angeführt. Der Begriff "Katastrophenschaden" impliziere ja, dass dieser auch eintreffen könne, wenn man die Liegenschaft ordentlich und regelmäßig instandhalte…
…dass für einen vom Gesetz verlangten Katastrophenschaden keine Naturkatastrophe größeren Umfangs erforderlich sei. Ausreichend sei unter anderem auch aufgrund der beispielhaften Aufzählung des Gesetzes ein Hochwasser.- oder Vermurungsschaden, der nach der Rechtsprechung des VwGH nach objektiver Sicht aus dem regelmäßigen Ablauf der Dinge herausfallen müsse…
…FW-Betrieb in keinem direkten Zusammenhang und fallen somit auch nicht unter den Begriff Betriebsausgaben. Gemäß § 34 Abs. 6 EStG sind Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch- und Vermurungsschäden) als außergewöhnliche Belastung ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes anzuerkennen. (vgl. Doralt Komm. EStG Band 3 § 34 Tz 78 – Katastrophenschäden)…
…19.329,16 abgezogen, was eine Abgabengutschrift von € 476,51 zur Folge hatte. Zur Begründung dieses Bescheides wurde im verfahrensrelevanten Teil ausgeführt: Unter Katastrophenfälle fielen insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch- Vermurungsschäden. Massive Regenfälle seien daher nicht anzuerkennen. E) Mit E-Mail vom 26. März 2011 erhob…
…als Katastrophenschaden ansieht, zumal in § 34 Abs. 6 EStG Vermurungsschäden ausdrücklich als Katastrophenschäden angeführt sind. Soweit die Aufwendungen für die Errichtung der neuen Quellfassung der privaten Lebensführung zuzuordnen sein sollten, sind die (anteiligen) Aufwendungen daher ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes in Abzug zu bringen. Nach der…
…96 € und vom 19.8.2004 über 2.000,00 €) zur Schadensregulierung vergütet bekommen hat. In rechtlicher Hinsicht ist der vorliegende Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: Der Gesetzesbegriff "Katastrophenschaden" erwähnt dem Grunde nach unausweichliche Schadensereignisse wie zB. Hochwasser- und Vermurungsschäden, also solche Naturkatastrophen…