…Liter Gasöl (Tankinhalte bzw gelieferte Mengen) sowie einen Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 52,74 zur Entrichtung vor. Begründend führt die Behörde im Wesentlichen aus, die Bf habe ohne Bewilligung durch das örtlich zuständige Zollamt im Jahr 2008 ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und…
…an Mineralölsteuer sowie einen Säumniszuschlag in der Höhe von EUR 150,00 zur Entrichtung vor. Begründend führt die Behörde im Wesentlichen aus, die Bf habe ohne Bewilligung durch das örtlich zuständige Zollamt im Jahr 2008 ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und an die Tankstelle K…
…Zollamt X der Beschwerdeführerin (Bf) daraufhin einen Betrag von EUR 694,00 an Mineralölsteuer zur Entrichtung vor. Begründend führt die Behörde im Wesentlichen aus, die Bf habe ohne Bewilligung durch das örtlich zuständige Zollamt im Jahr 2007 ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und an AM…
…Bf) daraufhin einen Betrag von EUR 1.041,00 an Mineralölsteuer zur Entrichtung vor. Begründend führte die Behörde im Wesentlichen aus, die Bf habe ohne Bewilligung durch das örtlich zuständige Zollamt im Jahr 2008 ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und an die Tankstelle der Tankgemeinschaft…
…der Beschwerdeführerin (Bf) daraufhin einen Betrag von EUR 2.082,00 an Mineralölsteuer zur Entrichtung vor. Begründend führte die Behörde im Wesentlichen aus, die Bf habe ohne Bewilligung durch das örtlich zuständige Zollamt im Jahr 2008 ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und an die Tankstelle…
…entsprechend sorgfältige Reinigung der Pumpe und der Schlauchleitungen durchzuführen, habe er ungekennzeichnetes Gasöl ausgeliefert. Dadurch seien Restmengen an gekennzeichnetem Gasöl in den Schlauchleitungen verblieben, sodass es zu einer Vermischung von gekennzeichnetem (6 %) und ungekennzeichnetem Mineralöl gekommen sei. Das Mischen von Mineralölen gelte als Herstellen bzw…
…weil in den Tanks der Transportfahrzeuge der A-GmbH abwechselnd gekennzeichnetes und ungekennzeichnetes Gasöl transportiert wird. Andererseits steht für sämtliche Kammern der Tanks nur ein Pumpsystem zur Verfügung, in dem sich ständig eine der beiden Sorten von Gasölen befindet bzw aus technischen Gründen befinden muss…
…§ 21 Abs 3 und Abs 4 Z 5 MinStG 1995. (…) Die Firma ***Bf1***, (…), wurde ersucht, schriftlich Stellung zu nehmen (GZ: …), wie es zu einer Verunreinigung bzw. Vermischung von "Gasöl, nicht gekennzeichnet, ohne biogenem Anteil" mit "Gasöl, nicht gekennzeichnet, mit biogenem Anteil" bzw…
…§ 21 Abs 3 und Abs 4 Z 5 MinStG 1995. (…) Die Firma ***Bf1alt***, (…), wurde ersucht, schriftlich Stellung zu nehmen (GZ: …), wie es zu einer Verunreinigung bzw. Vermischung von "Gasöl, nicht gekennzeichnet, ohne biogenem Anteil" mit "Gasöl, nicht gekennzeichnet, mit biogenem Anteil" bzw…
…1.2009) ungekennzeichnetes mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt und somit an die vorhin genannte Firma in Adresse abgegeben hat. Durch die Befüllung der Firmentankanlage bei dieser Lieferung in der Menge von 5017 Liter wurde auch die restliche im Tank befindliche Treibstoffmenge (lt. Aussage von Frau C…
…weil in den Tanks der Transportfahrzeuge der A-GmbH abwechselnd gekennzeichnetes und ungekennzeichnetes Gasöl transportiert wird. Andererseits steht für sämtliche Kammern der Tanks nur ein Pumpsystem zur Verfügung, in dem sich ständig eine der beiden Sorten von Gasölen befindet bzw aus technischen Gründen befinden muss…
…weil in den Tanks der Transportfahrzeuge der A-GmbH abwechselnd gekennzeichnetes und ungekennzeichnetes Gasöl transportiert wird. Andererseits steht für sämtliche Kammern der Tanks nur ein Pumpsystem zur Verfügung, in dem sich ständig eine der beiden Sorten von Gasölen befindet bzw aus technischen Gründen befinden muss…
…von dem die Proben entnommen wurden, nicht etwa schon vorher verunreinigt war. Zwar könnte der Tank bei der Befüllung verunreinigt worden sein. Dies kann einerseits deshalb nie ganz ausgeschlossen werden, weil in den Tanks der Transportfahrzeuge der A-GmbH abwechselnd gekennzeichnetes und ungekennzeichnetes Gasöl transportiert…
…weil in den Tanks der Transportfahrzeuge der A-GmbH abwechselnd gekennzeichnetes und ungekennzeichnetes Gasöl transportiert wird. Andererseits steht für sämtliche Kammern der Tanks nur ein Pumpsystem zur Verfügung, in dem sich ständig eine der beiden Sorten von Gasölen befindet bzw aus technischen Gründen befinden muss…
…mit dem die Anlieferung erfolgt ist, zu einer Vermischung von Gasöl (Diesel B0) und gekennzeichnetem Gasöl gekommen ist und die Beschwerdeführerin am Ort der Anlieferung (Betriebsgelände der B) über eine Bewilligung als Herstellungsbetrieb nicht verfügt hat. Nach den Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung stand für die…
…wonach es zu einem Vermischen von Gasöl mit gekennzeichnetem Gasöl durch den Bf. gekommen sei, indem bei den Fahrzeugen einerseits Restmengen von früheren Lieferungen nicht entfernt worden seien und andererseits in der Pumpvorrichtung und in den Schlauchleitungen befindliches gekennzeichnetes Gasöl in den Lagertank der Firma…
…eine Beimischung von steuerbegünstigtem Gasöl von 3 %. Der Begriff der Herstellung im Sinne des § 21 Abs.3 MinStG entspricht der Terminologie des § 26 MinStG (siehe EB zum Abgabenänderungsgesetz 2014, BGBl. I Nr. 105/2014). Demnach entsteht bei der Vermischung von Gasöl mit gekennzeichnetem Gasöl die…
…8,4 Gramm Furfural und 4,2 Gramm Chinizarin auf 1000 Liter Gasöl bei 15 Grad Celsius. Abweichungen der angeführten Mengen von nicht mehr als +/- 5% sind zulässig. Gemäß § 9 Abs.4 MinStG 1995 gilt in das Steuergebiet eingebrachtes Gasöl vorbehaltlich gegenteiliger Feststellung als gekennzeichnet…
…Bereiche des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien fahrlässig gekennzeichnetes Gasöl (Heizöl) mit Gasöl (Diesel) gemischt. Die Vermischung erfolgte durch den Bf. bei der Be- bzw. Entladung des von ihm benutzten Tankfahrzeuges mit dem polizeilichen Kennzeichen XXX und YYY. Sohin habe er gekennzeichnetes Gasöl (Heizöl) verbotswidrig behandelt.…
…genau diese Vermischung stattgefunden haben soll und wer sie vorgenommen haben könnte gibt es allerdings keinerlei Ermittlungserkenntnisse. Es ist daher mit der für die Durchführung eines Abgabenverfahrens erforderlichen Sicherheit nicht feststellbar, wann, in welcher Form und durch wen die Beimengung von gekennzeichnetem Gasöl stattgefunden hat…