RIS AI
104 902 Treffer409 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 2392–23946.7.3 Bankguthaben in ausländischer Währung
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

…so ist insoweit eine geschlossene Position gegeben, die als solche einheitlich bewertet wird. 6.7.4 Bargeld in ausländischer Währung Rz 2394: Kassenbestände ausländischer Geldsorten sind mit dem Anschaffungskurs zu bewerten. Ist der Valuten-Geldkurs am Bilanzstichtag niedriger, so kann (bei Gewinnermittlung nach § 5 Abs…

KassenwerteEinleitung
geltende FassungRichtlinien01.10.2026

Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über Kassenwerte gemäß § 12 Abs. 4 des Konsulargebührengesetzes 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der geltenden Fassung. Stand: 1. SeptemberOktober 2026 | Land | ISO-Code | Währung | Gegenwert für je 1 € | Afghanistan | AFN | Afghani…

ZollwertkurseEinleitung
geltende FassungRichtlinien01.10.2026

Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Umrechnungskurse zur Ermittlung des Zollwertes sowie zur Berechnung der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer), der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und von in ausländischer Währung ausgedrückten Versicherungsprämien (Zollwertkurse) gemäß § 50 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1994, § 5 Abs. 5 und § 20 Abs…

2026-0.720.630Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. September 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.720.63027.08.2026

In Abänderung des Erlasses vom 29. Juli 2026, 2026-0.640.491, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. September 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

2026-0.807.568Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Zollwertkursen zum 1. Oktober 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.56828.09.2026

Aufgrund des § 50 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1994, des § 5 Abs. 5 und des § 20 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, des § 5 Abs. 6 des Versicherungssteuergesetzes 1953, BGBl. Nr. 133/1953, sowie des § 3 Abs. 3 des Feuerschutzsteuergesetzes 1952…

2026-0.807.570Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. Oktober 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57029.09.2026

In Abänderung des Erlasses vom 27. August 2026, 2026-0.720.630, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

2026-0.535.683Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Gesamtverlautbarung der Kassenwerte zum 1. Juli 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.535.68326.06.2026

In Abänderung des Erlasses vom 27. Mai 2026, 2026-0.450.369, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

2026-0.640.491Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. August 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.640.49129.07.2026

In Abänderung des Erlasses vom 26. Juni 2026, 2026-0.535.683, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. August 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

ZK-069014. Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung (Art. 53 Abs. 1 Buchstabe a UZK iVm Art. 146 UZK-IA)
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

14. Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung (Art. 53 Abs. 1 Buchstabe a UZK iVm Art. 146 UZK-IA) 14.1. Allgemeines Die Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung erfolgt für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, nach dem von der EZB veröffentlichten Wechselkurs. Die Festsetzung der Umrechnungskurse erfolgt nach…

UZKKapitel 3 Währungsumrechnung und Fristen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Währungsumrechnung und Fristen Artikel 53 Währungsumrechnung (1) Die zuständigen Behörden veröffentlichen den Wechselkurs und/oder stellen ihn über das Internet zur Verfügung, der anwendbar ist, wenn eine Währungsumrechnung erforderlich ist, a)weil die Faktoren, nach denen der Zollwert der Waren ermittelt wird, in…

UZK-IAArtikel 146 Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 146 Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung (Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex) (1) Gemäß Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe a des Zollkodex erfolgt die Währungsumrechnung zur Zollwertermittlung aufgrund folgender Wechselkurse: a)für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, der von der Europäischen Zentralbank…

UZK-IAKapitel 3 Währungsumrechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Währungsumrechnung Artikel 48 Wechselkurs für Zollzwecke (Artikel 53 des Zollkodex) (1) Der Wert des Euro wird für die in Artikel 53 Absatz 1 Buchstabe b des Zollkodex genannten Zwecke einmal monatlich festgesetzt. Der anzuwendende Wechselkurs ist der letzte Wechselkurs, den die Europäische Zentralbank…

2026-0.807.573Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 (Zollentrichtungskurse) mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 geändert wird
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57328.09.2026

Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes - ZollR-DG, BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2023, wird verordnet: Die Zollentrichtungsverordnung 2016, GZ…

ZK-1090Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 - Zollentrichtungskurse mit Wirkung vom 1. September 2026 geändert wird
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 - Zollentrichtungskurse mit Wirkung vom 1. AugustSeptember 2026 geändert wird GZ. 2026-0.640.518 0.720.648 vom 2927. JuliAugust 2026 Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen…

GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

12.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG) Rz 89: Eine Änderung der Gegebenheiten liegt dann vor, wenn neue bzw. geänderte Informationen in Bezug auf den Kontoinhaber oder in Bezug auf das Finanzkonto vorliegen. Eine Änderung der Gegebenheiten in Bezug auf den Kontoinhaber liegt beispielsweise vor…

VB-0500Anlage 3
geltende FassungRichtlinien30.06.2025

Anlage 3 Wertgruppen bestimmter Kategorien von Kulturgütern in anderen EU-Landeswährungen Gemäß Anhang I Teil B der Verordnung (EG) Nr. 116/2009 hat die Kommission die Wertgruppen, die bestimmten Kategorien von Kulturgütern entsprechen, in die jeweilige Landeswährung jener Mitgliedstaaten umgerechnet, in denen der Euro nicht…

ZK-069012. Bewertung von Software (12)
geltende FassungRichtlinien07.02.2018

12. Bewertung von Software (12) Die Software wird auf einem Aufzeichnungsträger aufgebracht eingeführt, der nicht mit anderen Waren, für die die Software bestimmt ist, gestellt wird. In diesem Fall setzt sich der Zollwert aus dem Wert des Datenträgers und der darauf gespeicherten Software zusammen. Beinhaltet…

BMF-420100/0024-III/6/2016Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Annahme von fremden Währungen und die Abwicklung unbarer und scheckfreier Zahlungen durch die Zollämter (Zollentrichtungsverordnung 2016 – Zollentrichtungskurse)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-420100/0024-III/6/201628.04.2016

Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen   Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes (ZollR-DG), BGBl. Nr. 659/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 163/2015, wird verordnet: I. Die Zollentrichtungsverordnung 2002, GZ 14 0210…

BFG RV/7105487/2016Fremdwährungsverluste § 5-Ermittler
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.12.2022

…Darlehensaufnahme ergibt (BFH 23.4.2009 - IV R 62/06). Ist der Geldkurs bzw. Briefkurs zum Bilanzstichtag niedriger, muss der rechnungslegungspflichtige Gewerbetreibende (§ 5 Abs 1) den höheren Teilwert ansetzen. Entwickelt sich sodann der Geldkurs wieder in Richtung Erstverbuchung, darf die Verbindlichkeit wieder entsprechend vermindert werden…

BFG RV/7106221/2019Erlös von Fremdwährungsanleihen auf Fremdwährungskonto
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2020Teil 1/2

…Fremdwährung in Euro, ansonsten nach dem EZB-Referenzkurs; es darf der niedrigere Geldkurs angesetzt werden." Im Übrigen werde zum Standpunkt des Finanzamtes auf die Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung Rz 6201, 6201b und 6201c EStR und die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (RV 1212 BlgNR IV. GP…