RIS AI
104 902 Treffer266 msnur geltende Fassungen
UP-4001Anlage 2
geltende FassungRichtlinien08.10.2021
UP-4001Anlage 9
geltende FassungRichtlinien08.02.2022
UP-4001Anlage 10
geltende FassungRichtlinien15.06.2022
UP-4001Anlage 12
geltende FassungRichtlinien03.10.2022
UP-4001Anlage 5
geltende FassungRichtlinien12.11.2021
UP-4001Anlage 8
geltende FassungRichtlinien17.11.2021
UP-4001Anlage 4
geltende FassungRichtlinien28.10.2021
UP-4001Anlage 7
geltende FassungRichtlinien17.11.2021
UP-4001Anlage 3
geltende FassungRichtlinien28.10.2021
UP-4001Anlage 6
geltende FassungRichtlinien12.11.2021
UZKAbschnitt 2 Präferenzieller Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Präferenzieller Ursprung Artikel 64 Präferenzieller Ursprung von Waren (1) Damit Maßnahmen nach Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe d oder e oder nichttarifäre Präferenzmaßnahmen angewendet werden können, müssen die Waren den Vorschriften über den Präferenzursprung nach den Absätzen 2 bis 5 des vorliegenden Artikels…

UP-30001. Ursprung von Waren
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

1. Ursprung von Waren 1.1. Grundsätzliches Die wirtschaftliche "Staatszugehörigkeit" von Waren wird durch deren Ursprung bestimmt. Die Feststellung des Ursprungs einer Ware und ihrer Einreihung in den Zolltarif sind erforderlich, damit festgestellt werden kann, welche Zölle und Abgaben gleicher Wirkung zu erheben sind und…

UP-4001Anlage 11
geltende FassungRichtlinien29.09.2022
UP-20000. Definitionen
geltende FassungRichtlinien01.03.2024

0. Definitionen Dieser Abschnitt des Sachbereiches "Ursprung und Präferenzen" behandelt die Voraussetzungen für die Bestimmung des Ursprungs zur Anwendung von Maßnahmen des Zolltarifs oder von sonstigen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfuhr von Waren (zB Marktordnung, Außenwirtschaftsrecht), die nicht in der Gewährung von…

UZK-DAUnterabschnitt 4 Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Unterabschnitt 4 Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" im Rahmen der Ursprungsregeln für die Zwecke einseitig von der Union festgelegter Zollpräferenzmaßnahmen für bestimmte Länder oder Gebiete Artikel 59 Allgemeine Voraussetzungen (Artikel 64 Absatz 3 des Zollkodex) (1) Für die Anwendung der Vorschriften…

UP-40013. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.Die Ware muss vom jeweiligen Abkommen der einzelnen Vertragspartner erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne…

UP-30001.2. Ursprungserzielung
geltende FassungRichtlinien12.02.2021

1.2. Ursprungserzielung Autonomer Ursprung wird erzielt, wenn die für die Erzielung des Ursprungs vorgesehenen Herstellungsvorgänge (vollständige Erzeugung oder ausreichende Be- oder Verarbeitung) alleine ("autonom") durch die Wirtschaftsleistung eines Staates oder bestimmten Gebietes erfüllt werden. Ursprung durch Kumulierung liegt vor, wenn an der Herstellung einer…

UP-4001Anlage 14
geltende FassungRichtlinien29.10.2024

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UZKKapitel 2 Warenursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 2 Warenursprung Abschnitt 1 Nichtpräferenzieller Ursprung Artikel 59 Geltungsbereich Die Artikel 60 und 61 enthalten Vorschriften zur Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren für die Anwendung a)des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ausnahme der Maßnahmen nach Artikel 56 Absatz 2 Buchstaben d und e, b…

UP-4001Anlage 1
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

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