…am 03.05.2016 an der Post Geschäftsstelle 1090 hinterlegt und zur Abholung bereit gehalten worden (zur Verständigung des Adressaten darüber s. oben). Der Bf hat das behördliche Dokument nicht behoben. Die Strafverfügung ist gemäß § 17 Zustellgesetz am 03.05.2016 rechtmäßig zugestellt worden und…
…Geschäftsführerin und damit gesetzliche Vertreterin der Bw. Frau Maria X.. Herr Berthold X. scheint weder als gesetzlicher Vertreter auf, noch wurde er als Zustellungsbevollmächtigter gegenüber dem Finanzamt namhaft gemacht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Z 1 ZustG (Bundesgesetz über die Zustellung behördlicher Dokumente…
…und verwaltungsgerichtlichen Verfahren sowie die Verwaltung von Einkünften und Vermögen umfasst. Des weiteren wurde ein Beschluss des Landesgerichts St. Pölten vom 25.1.2021 vorgelegt, in dem festgestellt wird, dass die weitere Unterbringung der Bf in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher notwendig ist, und…
…nach...." ihre Parteifähigkeit und können Abgabenbescheide nur mehr an die namentlich anzuführenden Erben gerichtet werden. Der vom Finanzamt nach der Einantwortung an die Verlassenschaft gerichtete Bescheid geht daher ins Leere (siehe hiezu z.B. Ritz, BAO4, § 97 Tz 2 und die dort angeführte Judikatur). Da…
…18. September 2003, 2003/15/0061, und vom 22. Oktober 1997, 97/13/0023 sowie das Erkenntnis des VwGH vom 2. März 2006, 2006/15/0087). Die angefochtene Erledigung konnte daher gegenüber dem Gemeinschuldner, dem in den die Masse betreffenden Angelegenheiten gemäß § 1 Abs. 1…
…und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007]) die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Zustellungsbevollmächtigte sind somit in der Zustellverfügung als Empfänger zu bezeichnen. Die richtige Adressierung lautet an die Partei (Abgabepflichtiger) zu Handen des Zustellungsbevollmächtigten. Geschieht dies nicht und…
…9 ZustG). Unstrittig wurden die gegenständlichen Erledigungen der Bw. direkt zugestellt. Die Ermittlungen des Unabhängigen Finanzsenates ergaben keinen Hinweis darauf, dass die Schriftstücke im Original dem zustellungsbevollmächtigten Vertreter zugekommen wären. Vielmehr teilte dieser vorerst telefonisch und sodann mit Schreiben der nunmehrigen steuerlichen Vertretung vom 29…
…2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweiz über die Ergänzung des Europäischen Rechtshilfeabkommens am 11. September 2001 den ersten Teil und am 1. Juli 2002 den zweiten Teil der Erledigungsakten zum erwähnten Rechtshilfeersuchen an das Landesgericht Innsbruck übersendet und jeweils darauf hingewiesen…
…die Jahre 1998 und 1999 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen. Begründung Die gegenständlichen Feststellungsbescheide wurden vom Finanzamt am 31. August 2007 erlassen, an die berufungswerbende Miteigentumsgemeinschaft adressiert und an Frau M…
…vom 10. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch RR ADir. Renate Pfändtner, vom 16. Februar 2005 betreffend Gebühren und Erhöhung entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, als unzulässig zurückgewiesen…
…2007, 2006/16/0220). Bis zur Vollbeendigung braucht die aufgelöste Gesellschaft - so wie bisher - einen gesetzlichen oder gewillkürten Vertreter. In der Zeit zwischen Auflösung und Vollbeendigung (vollständige Abwicklung aller Rechtsverhältnisse) fungiert grundsätzlich der vormalige Geschäftsführer als "geborener Liquidator"(VwGH 23.6.1993, 91/15/0157…
…Wanke, EStG § 1 Anm 2). Der ruhende Nachlass soll als Rechtssubjekt die Zeitspanne zwischen dem Erbfall und der Einantwortung überbrücken (Schauer in Kletečka/Schauer, ABGB-ON1.02 Rz 7). Der ruhende Nachlass verliert seine Rechtspersönlichkeit erst mit der Einantwortung. Konsequenterweise besteht er dann weiter, wenn…
…der angefochtene Bescheid an die Gemeinschuldnerin gerichtet wurde und diese nach der obigen Ausführung an den Masseverwalter zu richten gewesen wäre, ist er nicht rechtswirksam erlassen worden. Eine Berufung gegen eine behördliche Erledigung, die nicht rechtswirksam erlassen worden ist, geht ins Leere und ist gemäß …
…FLDWNB als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor; am 1. Jänner 2003 wurde der UFS für die Erledigung dieser Rechtsmittel zuständig. Die angefochtenen Bescheide waren mit folgender Zustellverfügung versehen: "X*AG u(nd) Mitges z. H. (Name, Anschrift des steuerlichen Vertreters der ehemals stillen Gesellschaft…
…Bescheid intendierte Erledigung der belangten Behörde ist somit an eine nicht mehr existente Personengesellschaft gerichtet. Da durch die Verschmelzung die Rechtspersönlichkeit der übertragenden GmbH (der Beschwerdeführerin) vor versuchter Erlassung der angefochtenen Erledigung erloschen ist, konnte einerseits die angefochtene Erledigung keine Rechtswirkungen entfalten und überdies wurde…
…Maßnahmen zur Bekämpfung von Bescheiden und zur Durchsetzung seines Rechtsstandpunkts zur Verfügung, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige nicht eine Maßnahme wählt, die infolge Fristversäumnis schon von vornhinein zum Scheitern verurteilt ist, sondern einen Antrag stellen möchte, der einer inhaltlichen Erledigung zugänglich ist (vgl…
…gewordenen Bescheid (Vgl. Ritz, BAO4, § 273 Tz. 6). Da im gegenständlichen Fall die angefochtene Erledigung mangels konkreten Bescheidadressaten keinen Bescheidcharakter aufweist und zudem die Zustellung dieser Erledigung mit einem unheilbaren Zustellmangel behaftet ist, war die gegenständliche Berufung als unzulässig zurückzuweisen. Linz, am 12. Dezember 2011
…2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Schweiz über die Ergänzung des Europäischen Rechtshilfeabkommens am 11. September 2001 den ersten Teil und am 1. Juli 2002 den zweiten Teil der Erledigungsakten zum erwähnten Rechtshilfeersuchen an das Landesgericht Innsbruck übersendet und jeweils darauf hingewiesen…
…nicht eindeutig ist, welchen der drei Erben das Finanzamt als materiellen Bescheidadressaten heranziehen wollte, ist ein Deuten in dem Sinne, dass die Bw als materielle Bescheidadressatin und nicht als bloße Zustellempfängerin gemeint war, nicht möglich. Ein bloßes Vermuten reicht hier nicht aus. Ein Deuten des…
…zu eigenen Handen des Empfängers zu bewirken. Gemäß § 1 ZustG regelt das Zustellgesetz die Zustellung der von Gerichten und Verwaltungsbehörden in Vollziehung der Gesetze zu übermittelnden Dokumente sowie die durch sie vorzunehmende Zustellung von Dokumenten ausländischer Behörden. Gemäß § 2 Z 4 ZustG ist "Abgabestelle" die…