…Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten dauern". Der Begriff "Dienstleistungen" bezieht sich hierbei auf "Tätigkeiten", sonach auf aktive Dienstleistungen eines Unternehmens im anderen Staat, nicht hingegen auf Duldungs- und Unterlassungsleistungen, sonach nicht auf Passivleistungen. Duldungsleistungen wie beispielsweise die Vermietung einer Maschine führen nicht dazu…
…dann verlangt dies darnach, dass das für aktive Dienstleistungen nach Artikel 15 DBA maßgebende Kausalitätsprinzip nicht auch auf diese Unterlassungsleistungen angewendet wird und dass daher das gesamte Pauschalentgelt im Zuflussjahr der österreichischen Besteuerung unterliegt. Der Umstand, dass die Pauschalvergütung auf Seiten der USA keiner Besteuerung…
…Beratung und psychologische Betreuung der Sportler, Materialberatung und -optimierung, Anwesenheits- und Berichts- bzw. Beurteilungsleistungen, Verpflichtung zur Weiterbildung, Unterlassungsleistungen usw.; zu den zuletzt genannten Nebenleistungen siehe Ruppe, UStG, § 3a Tz. 46). f.) Bei der hier zu beurteilenden Leistung handelt es sich (folglich) auch um keine mit…
…Beratung und psychologische Betreuung der Sportler, Materialberatung und -optimierung, Anwesenheits- und Berichts- bzw. Beurteilungsleistungen, Verpflichtung zur Weiterbildung, Unterlassungsleistungen usw.; zu den zuletzt genannten Nebenleistungen siehe Ruppe, UStG, § 3a Tz. 46). f.) Bei der hier zu beurteilenden Leistung handelt es sich (folglich) auch um keine mit…
…Mohr) und Rs C-384/95 vom 18. Dezember 1997 (Landboden Agrardienste) ausgesprochen, dass bei Unterlassungsleistungen kein Verbrauch im Sinne des gemeinschaftlichen Mehrwertsteuersystems vorliegt, wenn weder den zuständigen Behörden noch anderen identifizierbaren Personen Vorteile verschafft werden, aufgrund deren sie bezüglich einer Dienstleistung als die Verbraucher…
…lassen sich diese jedoch nicht bestimmen. Auch der seinerzeitige Vertragsverfasser D konnten hiezu keine Angaben mehr machen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein (wirtschaftlicher) Zusammenhang zwischen den unbefristeten Unterlassungsleistungen des Bw. und den Zahlungen des B (15 Jahre) nicht feststellbar ist. Weiters ist aufgrund des durchgeführten…
Das zweite ist die Frage, ob überhaupt BG einen Vorsatz oder einen bedingten Vorsatz gehabt hat. Das ist eine reine Hypothese. Wenn ich mir ihre Vernehmung ansehe, ist die einzige Aussage, dass sie in der Schule mal etwas über Steuern gelernt hat. Das war zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Verwaltungsstrafsache gegen NN, GebDat, Adresse1 bzw. Adresse2 , wegen Verwaltungsübertretung gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006, LGBl. für Wien Nr. 9/2006, in der geltenden Fassung, über die Beschwerde…