…auch für Zeiträume in darauf folgenden Kalenderjahren vermitteln. Eine Vermögensaufteilung im Rahmen einer Ehescheidung ist nicht als Unterhaltsvorauszahlung zu beurteilen. Siehe auch Beispiel Rz 10798. Rz 799: Nachzahlungen von Unterhaltsleistungen sind im Jahr der Zahlung zu berücksichtigen. Bei unregelmäßigen Unterhaltszahlungen und Nachzahlungen innerhalb eines Jahres…
…ermitteln (Kanduth-Kristen in Jakom EStG, 16. Aufl. (2023), § 33, Rz 78). Unterhaltsvorauszahlungen sind auf den Vorauszahlungszeitraum zu verteilen und können einen Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag auch für Zeiträume in den folgenden Kalenderjahren vermitteln (Kanduth-Kristen in Jakom EStG, 16. Aufl. (2023), § 33, Rz 78…
12.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988) 12.6.1 Nicht abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen Rz 865: Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehegatten (VwGH 23.3.1999, 98/14/0133), an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner (VwGH 18.3…
11.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) 11.9.1 Voraussetzungen Rz 795: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein monatlicher Unterhaltsabsetzbetrag zu, wenn sich das Kind in einem…
…Rz 10798: § 33 Abs. 4 Z 3 lit. b EStG 1988 - Unterhaltsabsetzbetrag und Unterhaltsvorauszahlungen (Rz 798) (1998) Der Antragsteller ist geschieden und beantragt für seine drei Kinder (geboren 1981, 1983 und 1988) den Unterhaltsabsetzbetrag. Er hat seit der Scheidung keine Unterhaltszahlungen geleistet. Es erfolgte weder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HU, vom 9. April 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 26. März 2008 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen für 2008 entschieden: Der Berufung wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung vom 5.6.2008 teilweise Folge gegeben. Die Vorauszahlungen…
Erhält die in Österreich ansässige geschiedene Gattin von ihrem in Deutschland ansässigen und gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine…
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…
Es entsprach bereits der Verwaltungspraxis vor Inkrafttreten von § 33 Abs. 4 Z 3 lit. e EStG 1988 i. d. F. AbgÄG 2022 BGBl. I Nr. 108/2022, dass für den Unterhaltsabsetzbetrag nicht auf die Erbringung des vollen gesetzlichen Unterhalts im Monat bzw. Jahr durch den…
Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des Ali Şan K*****, *****Adresse_Wien_19_1*****, vom 27. 12. 2015, am 28. 12. 2015 persönlich überreicht, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, 1030…
…sind." (RV 463 der Beilagen des Nationalrats XVIII. GP, Seite 9) Nach der Literatur und der Finanzverwaltung sind Unterhaltsvorauszahlungen auf den Vorauszahlungszeitraum zu verteilen und können einen Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag auch für Zeiträume in den folgenden Kalenderjahren vermitteln (vgl. Kanduth-Kristen in Jakom, EStG…
Aus dem anbei vorgelegten Versicherungsdaten-Auszug ergeben sich folgende Einkommen der Mandantin: 2007: € 25.020,-- 2008: € 18,802,-- 2009: € 24.049,-- ... 3. Die geleisteten bzw. nicht geleisteten Unterhaltszahlungen des Kindesvaters in den einzelnen Monaten des Kalenderjahres 2010 werden anbei dargestellt mittels einer…
12.8.26 Unterhaltskosten Siehe Rz 865 ff.
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 24. Juli 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 24. Juni 2010 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2005 bis 2009 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide betreffend Einkommensteuer…
…Unterhaltsbetrag. Der Unterhaltsabsetzbetrag steht nur für jene Monate zu, in denen der vereinbarten Unterhaltsleistung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde. Unterhaltsvorauszahlungen sind auf den Vorauszahlungszeitraum zu verteilen und können einen Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag auch für Zeiträume in den folgenden Kalenderjahren vermitteln. Unterhaltsnachzahlungen sind zu berücksichtigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. August 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. August 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, St.Nr. ***BF1StNr1***, zu Recht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 10. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 2. März 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 21.11.2014, XXXXXXX, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene…