…Gewissheit besteht, dass von der Verjährungseinrede Gebrauch gemacht wird, und der Verjährungsgegner keinen Unterbrechungstatbestand geltend machen kann (VwGH 1.12.1992, 92/14/0148). Rz 2422: Sind Nachteile in den Geschäftsbeziehungen zum Gläubiger oder eine Schädigung des wirtschaftlichen Rufs des Schuldners zu befürchten, dann kann…
…FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG) gelten als solche Amtshandlungen." Der durch das AbgÄG 2004 (BGBl I 2004/180) an Stelle des Unterbrechungstatbestandes geregelte "Verlängerungstatbestand" gilt - abgesehen von den "absoluten" Verjährungsfristen des § 209 Abs 3, 4 und 5 - für sämtliche in der BAO geregelten Verjährungsfristen (ein…
…FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG) gelten als solche Amtshandlungen. " Der durch das AbgÄG 2004 (BGBl I 2004/180) an Stelle des Unterbrechungstatbestandes geregelte "Verlängerungstatbestand" gilt - abgesehen von den "absoluten" Verjährungsfristen des § 209 Abs 3, 4 und 5 - für sämtliche in der BAO geregelten Verjährungsfristen (ein…
…FinStrG, § 32 Abs. 2 VStG) gelten als solche Amtshandlungen. " Der durch das AbgÄG 2004 (BGBl I 2004/180) an Stelle des Unterbrechungstatbestandes geregelte "Verlängerungstatbestand" gilt - abgesehen von den "absoluten" Verjährungsfristen des § 209 Abs 3, 4 und 5 - für sämtliche in der BAO geregelten Verjährungsfristen (ein…
…belangten Behörde nicht geschlossen werden, dass für diese Zeit kein Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe bestünde. Dies wäre ein Wertungswiderspruch zu den sonstigen "Unterbrechungstatbeständen" Präsenz- oder Zivildienst. Im Fall der Unterbrechung durch Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst sei ausdrücklich geregelt, dass für die Zeit zwischen…
…belangten Behörde nicht geschlossen werden, dass für diese Zeit kein Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe bestünde. Dies wäre ein Wertungswiderspruch zu den sonstigen "Unterbrechungstatbeständen" Präsenz- oder Zivildienst. Im Fall der Unterbrechung durch Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst sei ausdrücklich geregelt, dass für die Zeit zwischen…
…belangten Behörde nicht geschlossen werden, dass für diese Zeit kein Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe bestünde. Dies wäre ein Wertungswiderspruch zu den sonstigen "Unterbrechungstatbeständen" Präsenz- oder Zivildienst. Im Fall der Unterbrechung durch Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst sei ausdrücklich geregelt, dass für die Zeit zwischen…
…belangten Behörde nicht geschlossen werden, dass für diese Zeit kein Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe bestünde. Dies wäre ein Wertungswiderspruch zu den sonstigen "Unterbrechungstatbeständen" Präsenz- oder Zivildienst. Im Fall der Unterbrechung durch Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst sei ausdrücklich geregelt, dass für die Zeit zwischen…
…belangten Behörde nicht geschlossen werden, dass für diese Zeit kein Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe bestünde. Dies wäre ein Wertungswiderspruch zu den sonstigen "Unterbrechungstatbeständen" Präsenz- oder Zivildienst. Im Fall der Unterbrechung durch Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst sei ausdrücklich geregelt, dass für die Zeit zwischen…
…belangten Behörde nicht geschlossen werden, dass für diese Zeit kein Anspruch auf Bezug von Familienbeihilfe bestünde. Dies wäre ein Wertungswiderspruch zu den sonstigen "Unterbrechungstatbeständen" Präsenz- oder Zivildienst. Im Fall der Unterbrechung durch Ableistung von Präsenz- oder Zivildienst sei ausdrücklich geregelt, dass für die Zeit zwischen…
…auch mit einem Verfahrensmangel behaftet, der geeignet sei, ein für ihn günstiges Ergebnis herbeizuführen, nämlich durch Prüfung des Vorliegens eines Unterbrechungstatbestandes die Unterbrechung des Verfahrens. II. Verfahren vor dem UFS und BFG 1. Vorlage der Berufung an den UFS Mit Vorlagebricht vom 2. November 2010 –…
…Verjährung eingetreten. Mit dem AbgÄG 2004 (BGBl I 2004/180) ist in § 209 Abs. 1 BAO an Stelle des Unterbrechungstatbestandes der Verlängerungstatbestand getreten. Die verlängerungsrelevanten Amtshandlungen sind mit denselben Worten umschrieben wie bisher die Unterbrechungshandlungen. Daher ist die Judikatur (und Literatur) zu unterbrechenden Amtshandlungen (iSd …
…Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, so ist festzuhalten, dass sogar für den Bezug von Arbeitslosengeld festgelegt ist, dass bei Eintritt eines Unterbrechungstatbestandes wie z.B. der Aufnahme eines vorübergehenden Dienstverhältnisses, die regionale Geschäftsstelle des AMS die arbeitslose Person vom Erfordernis der persönlichen Vorsprache entbinden kann, wenn kein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 16. November 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. November 2018 betreffend Rückforderung der für das Kind ***1*** ausbezahlten Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbeträgen…
Das zweite ist die Frage, ob überhaupt BG einen Vorsatz oder einen bedingten Vorsatz gehabt hat. Das ist eine reine Hypothese. Wenn ich mir ihre Vernehmung ansehe, ist die einzige Aussage, dass sie in der Schule mal etwas über Steuern gelernt hat. Das war zum…
24.2.226.2.2 Auflösungstatbestände Rz 1427: Obwohl § 19 Abs. 1 KStG 1988 von einer beschlossenen Auflösung spricht, ist ein formeller Auflösungsbeschluss nicht als Anwendungsvoraussetzung für die Liquidationsbesteuerung zu sehen. Sämtliche unternehmensrechtliche Auflösungstatbestände sind auch als steuerrechtliche Auflösungstatbestände anzusehen. Nach den einzelnen Gesellschaftsformen kommen…
In dem zu § 158 Abs. 1 der LAO Steiermark ergangenen Erkenntnis vom 17.6.2009, 2008/17/0221, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass eine Grundbuchsabfrage zur Feststellung, wer Eigentümer einer Liegenschaft und damit Steuerschuldner ist, die Verjährung unterbricht. Die Bestimmung des § 158 Abs. 1 LAO…
6.6. Zahlungen und sonstige Gutschriften unter Bezugnahme auf eine Mahnung (§ 214 Abs. 6 BAO) Rz 739: Zahlungen und sonstige Gutschriften, die unter Bezugnahme auf eine zwingend vorgesehene oder freiwillige Mahnung (in der Regel mit Mahnschreiben; siehe Ausführungen zu § 227 BAO) erfolgen, sind in erster…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 21. Oktober 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO im Beisein der Schriftführerin nach der am 22. Februar 2011 in 1030…