…ausländische Rechtsgebilde nach inländischem Steuerrecht einzustufen wäre (EAS 1756). Da die irische "unlimited company" in Anlage 2 zu § 94a EStG nicht aufscheint, wird ihr eine Vergleichbarkeit mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft nicht zuzuerkennen sein. Aus einem Universitätsgutachten ist aber begründet zu entnehmen, dass die irische Gesellschaft…
…irischen "unlimited company" der Status einer Körperschaft zuzuerkennen ist. Der bloße Umstand, dass im Insolvenzfall die Beteiligten einer Nachschusspflicht unterliegen, verleiht der Körperschaft keine Vergleichbarkeit mit einer transparenten Personengesellschaft. Das Tatbestandselement der Lizenzgebührenzahlung an eine in Irland ansässige Person ist daher im Fall einer irischen…
…das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung "ungeachtet der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US Limited Partnership oder einer irischen non-resident company unter den…
…Kapitalgesellschaften zu verstehen und inkludiert demnach auch die Veräußerung von GmbH-Anteilen (EAS 2659 zur gleichen Auslegungsproblematik bei der Wegzugsbesteuerungsklausel des DBA-Niederlande). Im Fall des DBA-Irland wird diese Auslegung noch zusätzlich dadurch bestätigt, dass im englischen DBA-Wortlaut der Ausdruck "shares" verwendet wird…
…Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Die Gesellschaft kann nach § 1 Abs. 1 GmbHG grundsätzlich zu jedem gesetzlich zulässigen, auch ideellen Zweck, durch eine Person (Einmanngesellschaft) oder mehrere Personen gegründet werden. Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, Personengesellschaften mit Ausnahme der…
…wenn diese Dividenden nach österreichischem Recht steuerbefreit wären, falls die irische Gesellschaft in Österreich und nicht in Irland ansässig wäre. Wäre dies aber der Fall, dann stünde das Fondsvermögen der Kapitalanlagegesellschaft im Miteigentum der Investoren und es könnte daher nach österreichischem Recht auf die Fondsausschüttungen…
…Irland in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Die Voraussetzung der irischen Ansässigkeit wird aber nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen einer in Irland steuerfreien "nicht-ansässigen Gesellschaft" ("non-resident company") abzusprechen sein. Im Übrigen muss vorsorglich angemerkt werden, dass internationale Gestaltungen unter Einsatz steuerschonender oder…
…unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutächtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer nach dem Recht der British Virgin Islands errichteten "International Business Company" (IBC) diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind…
…einer Internet-Recherche heraus, dass es sich bei der irischen Gesellschaft um eine nicht mehr aktive irische Offshore-Gesellschaft mit zwei panamesischen Geschäftsführern handelt, liegt sonach die dringende Vermutung nahe, dass es sich hierbei um eine in Irland nicht besteuerte Domizilgesellschaft (non-resident-company) jener…
…2 des Merkblattes über die Errichtung von FZE, wonach es sich bei der FZE nicht um eine "company", sondern um ein "establishment" handelt, steht dem Beurteilungsergebnis nicht entgegen, weil die eigene Rechtspersönlichkeit und die Haftungsbeschränkung durch Artikel 3 des Gesetzes Nr. 9/1992 belegt sind…
…unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer nach dem Recht der British Virgin Islands errichteten "International Business Company" (IBC) diese Vergleichbarkeitsvoraussetzungen erfüllt sind…
…gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und…
…eine Tochtergesellschaft errichtet, um durch diese in Irland für Zwecke internationaler Finanztransaktionen eine weitere Gesellschaft gründen zu lassen, dann sind die aus Irland in die österreichische Gesellschaft fließenden Gewinnausschüttungen in Österreich nach Maßgabe von § 10 KStG von der Körperschaft steuerfrei zu stellen. Dies setzt die…
…bei der steuerlichen Behandlung von Gesellschaftsformen im Grunde - wie Deutschland und Österreich - von den gesellschaftlichen Strukturen leiten lässt. Von amerikanischer Seite wurde eine LLC grundsätzlich als "pass through company", sonach als eine Rechtsform eingestuft, die im Grunde eine Besteuerung auf der Ebene der Gesellschafter erfordert…
…zu stellen und nach den Grundsätzen einer Mitunternehmerschaft auf die einzelnen Gesellschafter zu greifen. Der Sichtweise des BFH, dass diese ausländische Kapitalgesellschaft als Körperschaft zu besteuern ist, wurde daher gefolgt. Der weitere Schritt wurde allerdings nicht gesetzt, nämlich jener, die Körperschaft - mangels zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit - nicht…
…wenn diese KG nach deutschem Recht Organträger einer deutschen GmbH ist. Hat nun diese deutsche GmbH in Irland eine Betriebstätte errichtet, über die niedrig besteuerte Handels- und Produktionstätigkeiten abgewickelt werden, deren Einkünfte nach dem DBA-D/IRL in Deutschland und nach dem DBA-Ö/D…
…begünstigungsfähig. Nach den bisherigen Erfahrungen handelt es sich bei den sogenannten "non-resident-companies" idR um reine Briefkastengesellschaften, die nach der Judikatur des VwGH keine Leistungen erbringen können (VwGH v. 22.3.1995, 93/13/0076). Wenn aber nun die Gewinne der irischen Gesellschaft durch…
…die Beantwortung der Frage, ob eine nach maltesischem Recht errichtete Limited Company einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, so dass die österreichische Gesellschaft für deren Gewinnausschüttungen nach Österreich die Steuerfreiheit gemäß § 10 KStG in Anspruch nehmen kann, ist eine rechtsvergleichende Untersuchung anzustellen, die im Rahmen der…
…soll (Darlehensvergabe; Kaufpreisstundung; Leasing), möglicherweise deshalb eine inländische Betriebstätte besitzt, weil die österreichische Handelsgesellschaft als "Vertreterbetriebstätte" des irischen Unternehmens angesehen werden könnte, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. Denn einerseits ist bekannt, daß Irland für ausländische Investoren steueroasenartige Vorzugsbesteuerungssysteme anbietet, die international…
…einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer Gesellschafter im Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster Linie kommt es darauf an, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ergibt sich dabei eine weitgehende…