…vom Bw. gemachten Angaben von der Gendarmerie im Zuge der Ermittlungen nie verifiziert werden können, weshalb ihnen auch für das hieramts durchzuführende Verfahren nur geringe Aussagekraft im Zuge der freien Beweiswürdigung zukomme. Nach Ansicht der Bp sei die Unfallursache vielmehr beim Bw. selbst zu suchen;…
…habe daher gleich an Ort und Stelle die angeführte Regelung treffen können. In der wiederum abweisenden ersten Berufungsvorentscheidung wies das Finanzamt darauf hin, dass für die Berücksichtigung von Unfallkosten als Werbungskosten maßgeblich die Unfallursache sei. Könne der Verschuldensgrad als schwer oder grob fahrlässig eingestuft werden…
…2. Auf der Fahrt zur Arbeit hatte der Beschwerdeführer am 30. Juli 2019 um 08:25 Uhr mit seinem PKW einen Auffahrunfall. Unfallursache war eine Unachtsamkeit des Beschwerdeführers. Sein Fahrzeug hatte einen Frontschaden. Der Beschwerdeführer hatte das Fahrzeug (Baujahr 2009) mit Kaufvertrag vom 28. Juni…
…Diese Ansicht äußerte schließlich auch das Finanzamt selbst, wenn (im Vorhalt vom 03.03.2016) ausgeführt wurde, „die nichtschuldhafte Unfallursache“ könne an Hand der vorgelegten Unterlagen nicht geprüft werden. Darüber hinaus ist auch nicht ersichtlich, dass das Fahrzeug in einem Straßengraben zu liegen gekommen wäre…
…MG erlitten schwerste Verletzungen. Laut Polizeibericht ereignete sich der Unfall bei Dunkelheit, bei trockener Fahrbahn und in einer absteigenden Kurve. Als Unfallursache wurde überhöhte Geschwindigkeit anlässlich eines Überholvorganges von 2 Pkw's angenommen. Eine Alkoholüberprüfung des Lenkers fand nicht statt. Das Fahrzeug war auf den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 5. Februar 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt F vom 2. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 27. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. April 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HK, F, ASt, vom 11. Juni 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch Manfred Vogler, vom 4. Juni 2012 betreffend Einkommensteuer 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…