…der Bescheid damit, dass der Bf. diese Zigarettenmenge am 15.2.2010 im Bereich des Zollamtes Wien von einer unbekannten, nicht ausforschbaren Person zwecks gewinnbringendem Weiterverkauf trotz Wissens um ihre zollunredliche Herkunft übernommen und somit im Besitz gehabt hatte. Dagegen erhob der Bf., damals vertreten…
…Stadt gemäß § 65 AbgEO mit Bescheid vom 7. September 2012 die dem Abgabenschuldner angeblich gegen die G zustehenden offenen und zukünftigen Forderungen in unbekannter Höhe aus dem bestehenden Vertragsverhältnis. Mit weiteren Bescheiden je vom 1. Oktober 2012 (3x) pfändete das Finanzamt Salzburg-Stadt gemäß § 65…
…vom 28. März 2024) zuzüglich der Pfändungsgebühr und der Auslagenersätze in Höhe von € 1.823,52 (sohin insgesamt € 181.975,11) die der Abgaben-schuldnerin angeblich gegen die ***Bank AG*** zustehenden Forderungen in unbekannter Höhe betreffend die Konten ***2*** und ***3***. Die Drittschuldnerin…
…so sei, könne schon aus dem Pfändungsbescheid entnommen werden, in dem von einer „angeblichen Forderung“ in „unbekannter Höhe“ gesprochen werde. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass die Forderung seit 2009 nicht mehr bestehe und mangels Existenz nicht gepfändet werden konnte. Mit Anbringen vom 19. September 2018…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. S. Gapp & Mag. M. Geiger Wirtschaftstreuhand GmbH, 6410 Telfs, Untermarkt 1A, vom 14. Jänner 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Zell am See, vertreten durch Mag. Bernhard Berauer, vom 14. Dezember 2009…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Senat in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Steuerberatung, über die Beschwerde vom 12.08.2011 gegen die Umsatzsteuerbescheide 2005 bis 2009 der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 15.07.2011 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder OR Mag. Bernhard Lang und HR Dr. Alfred Klaming über die Beschwerde der Bf., vom 12. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Klagenfurt vom 22. Jänner 2007, Zl…
…Firma MKU rückgefragt, welche das Mail an NV schickte, warum plötzlich eine ihm unbekannte Firma ihm CPU's liefern will. (7) Wie oben erwähnt ist die Firma "VLE" ein "Missing Trader", welcher in sämtlich folgenden beschriebenen Geschäften als erster Lieferant in Österreich auftritt, mit Umsatzsteuer…
3a.6. Generalklausel für unternehmerische Leistungsempfänger Rz 639b: § 3a Abs. 6 UStG 1994 normiert als Generalklausel für sonstige Leistungen im zwischenunternehmerischen Bereich das Empfängerortprinzip. Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 1 und 2 UStG 1994 erbracht wird, wird an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdresseDeutschland1***, vertreten durch ***Steuerberatung***, ***Adresse2***, über die Berufung (nunmehr Beschwerde) vom 30. Oktober 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 02. Oktober 2013 betreffend die Erstattung von Vorsteuern…
…| | | 2.509.532,00 Die Veräußerung erfolgte aufgrund des Einbringungsvertrages vom 22. Februar 1996. Das Grundstück wurde mit dem einvernehmlich festgesetzten Einbringungswert in Höhe von ÖS 4.500.000,-- in die X. als Sacheinlage eingebracht. … Daraus resultiert dass die Sacheinlage gemäß …
…an die Bf. das Vorerhebungsverfahren im Haftungsverfahren eingeleitet und damit jedenfalls eine nach außen gerichtete Unterbrechungshandlung gesetzt hat. Dem Einbringungsakt sind folgende weitere Informationen zu entnehmen: Schreiben des Vertreters der Haftungspflichtigen (G.) vom 08.06.2009 um Übermittlung einer Rückstandsaufgliederung der offenen Beträge. (Wurde vom…
…Wien vom 25. Juli 2011 wurde der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gemäß § 63 IO zurückgewiesen. Im Einbringungsakt der Gesellschaft erliegt eine Rechnung vom 12. August 2010 wonach die Einrichtungsgegenstände des Lokals an Herrn R.F. um € 33.333,33 verkauft wurden. Die Gesellschaft…
…Die Geschäftsführerin, G., sei unbekannten Aufenthaltes. Im Hinblick auf die Aussage des Zeugen, wonach zwischen ihm und seinem Mandanten kein Kontakt bestanden habe und der Bw. von ihm als seinem Rechtsvertreter in keiner Weise und insbesondere nicht über die Nichteinbringung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerde der Bf., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 19. Juli 2010 gegen den Bescheid des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, Erf.Nr. 123.321/2010, vom 32…
103.8. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs Rz 3776: Der innergemeinschaftliche Erwerb wird in dem Gebiet jenes Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Das gilt auch, wenn der Gegenstand nach Ausführung der Lieferung im Auftrag des Abnehmers im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin Mag. Maria Daniel über die Beschwerde der Bf***, Bf-Adr*** vertreten durch Mag. Robert Dax, Lindenstraße 20, 6020 Innsbruck, vom 6. Dezember 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 (nunmehr Finanzamt Österreich) vom…
Somit hat die Beschwerdeführerin der Firma a. vorliegen im vorliegenden Sachverhalt weder Räumlichkeiten für die Erbringung ihrer Dienstleistungen in Form einer Vermietung zur Verfügung gestellt noch - mangels Besitz von VLTs - mittels Einräumung eines Rechts die Aufstellung der Geräte in seinen Geschäftsräumlichkeiten zu dulden. Dulden bedeutet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri***, die Richterin ***Ri1*** sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. XX und Mag. YY in der Beschwerdesache ***Bf1***., **Adresse Deutschland**, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft., Wien, über die Beschwerde vom 14. Oktober 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
…VwGH 94/13/0239, 2002/13/0145 und 96/13/0185)" UFS RV/2724-W/11. Das in Streit stehende Unternehmen sowie dessen Geschäftsführer waren am Firmensitz nicht auffindbar, unbekannt und nicht operativ tätig. Damit liegt keine Empfängerbenennung im Sinne des § 162 BAO vor, weil -…