…ein, dass die Darlehen nicht in die Bemessungsgrundlage aufgenommen hätten werden dürfen. Zur Gesellschaftsteuerfestsetzung bemerkte die Bw., dass Treugeberdarlehen nicht der Gesellschaftsteuer unterlägen. Auf Grund eines Ersuchens des Finanzamtes legte die Bw. eine Kopie des Gesellschaftsvertrages über die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft vom 31…
Die Beschwerdeführerin hat keine Verträge, keine schriftlich erteilten Aufträge, keine Protokolle über erfolgte Beratungsgespräche oder Risikoaufklärungen und auch keine Protokolle über Sitzungen des Vorstandes der T**** Privatstiftung vorgelegt. Weder für einen Auftrag für den Erwerb der K****-Anleihe noch über den behaupteten Auftrag über eine…
12.8.11 Bürgschaft Bürgschaft zu Gunsten eines nahen Angehörigen Rz 893: Bürgschaftszahlungen sind als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen (VwGH 21.9.1993, 93/14/0105; VwGH 28.2.1995, 95/14/0016; VwGH 24.11.1999, 94/13/0255): Es…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch und die Vorsitzende A und die weiteren Senatsmitglieder B, C und D im Beisein der Schriftführerin E in der Beschwerdesache F, vertreten durch G, gegen den Bescheid des Finanzamtes H vom 17. Juni 2011, Steuernummer betreffend Rechtsgebühr…
19.2.1.4.2 Vergütungen für die Hingabe von Darlehen Rz 5871: Gewährt der Gesellschafter (auch bei nur mittelbarer Beteiligung (VwGH 17.6.1992, 87/13/0157) der Mitunternehmerschaft ein Darlehen (ein solches ist auch die Anleihezeichnung durch einen Mitunternehmer der emittierenden Gesellschaft), so…
5.9.7 Bürgschaften Rz 338: Aufwendungen eines Arbeitnehmers aus einer zu Gunsten des Arbeitgebers übernommenen Bürgschaft können Werbungskosten sein, wenn die Bürgschaftsübernahme beruflich veranlasst war. Eine berufliche Veranlassung kann insbesondere im Rahmen allgemeiner Sanierungsmaßnahmen anzunehmen sein. Die Übernahme von Verpflichtungen einer GmbH durch einen…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
Der Verwaltungsgerichtshof hat in der Vergangenheit mehrfach zur Frage der gesellschaftsteuerrechtlichen Behandlung der Hingabe von Darlehen Stellung genommen. Im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise gibt das Bundesministerium für Finanzen nachstehend zusammenfassend seine Rechtsansicht über die gesellschaftsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen an Kapitalgesellschaften bekannt. Über die gesetzlichen Bestimmungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Feilenreiter u Co WP GmbH, Wiesackstr 624, 8962 Gröbming, über die Beschwerde vom 24. Oktober 2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, vertreten durch Feilenreiter und Co WP GmbH, Wiesackstraße 624, 8962 Gröbming, über die Beschwerde vom 24. Oktober 2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Judenburg Liezen vom 26…
Gewährt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger einem in Deutschland lebenden Verwandten ein zinsenloses Darlehen, dann kann dies nicht dazu führen, dass auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 unter Berufung auf Fremdunüblichkeit einer solchen Transaktion fiktive Zinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen einer Besteuerung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache der Bf****+****Adr, vertreten durch PWB Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs GmbH, Wolfholzgasse 1, 2345 Brunn am Gebirge, gegen den Bescheid vom 10.07.2007 des Finanzamtes für Gebühren…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch W. T. Wirtschaftstreuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend die Kapitalertragsteuer im Zeitraum vom 1.1.1999 bis 31…
Ist eine deutsche Kapitalgesellschaft, die weder als Bank tätig ist noch sonst Darlehen geschäftsmäßig vergibt, an einer österreichischen Personengesellschaft beteiligt, und gewährt sie dieser Personengesellschaft ein Darlehen, so ist im allgemeinen davon auszugehen, dass die Ursache der Darlehensgewährung in der Gesellschafterposition und nicht "im…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 21 am 29. Juli 2003 über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Hubert Celar für JUVAVUM WirtschaftstreuhandgmbH, gegen den endgültigen Bescheid vom 29. Jänner 2003 und gegen den Bescheid gemäß §§ 303 ff BAO vom 17. Februar 2003…
27.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1424: Die Gebühr beträgt 1% vom Wert der verbürgten Verbindlichkeit. Rz 1425: Der Wert der verbürgten Verbindlichkeit ergibt sich vorbehaltlich von Sonderregelungen des GebG nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955. Auf die Pro-fisco Klausel des § 22 GebG…
27.4. Bürgschaftserklärungen (§ 33 TP 7 GebG) 27.4.1. Gegenstand der Gebühr und Abgrenzung gegenüber keiner Gebühr unterliegenden Vertragstypen Rz 1400: Nach dieser Tarifpost unterliegen Bürgschaftserklärungen (siehe Rz 1401), sowie Erklärungen, wodurch jemand einer Verbindlichkeit als Mitschuldner beitritt (siehe Rz 1404 ff), einer Gebühr…
Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht…
Räumt eine österreichische OHG, die in Deutschland ansässigen Gesellschaftern gehört, einer den gleichen Gesellschaftern gehörenden deutschen GesmbH & Co KG ein Darlehen ein, so unterliegt dieser Vorgang der auf die Prinzipien der Bilanzbündeltheorie gestützten Betrachtungsweise, wenn die Kreditgewährungen nicht zum Betriebsgegenstand der inländischen OHG zählen. Demzufolge…