Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 25. Juli 2003, GZ. xxxxx, betreffend Ausfuhrerstattung 2003, entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz…
…Berufung auf eine nicht näher genannte Auslegung durch die Europäische Kommission den Standpunkt, die Zeiten der Be-, Um- und Entladung gehörten zu den Transportzeiten. Nachdem der Abfertigungsbeamte den Versandzeitpunkt 16:00 Uhr bestätigt habe, hätte die Gesamttransportzeit bis zur ersten Entladung 29,50 Stunden betragen…
…Auslegung durch die Europäische Kommission den Standpunkt, die Zeiten der Be-, Um- und Entladung gehörten zu den Transportzeiten. Nachdem der Abfertigungsbeamte den Verladezeitpunkt 17:30 Uhr bestätigt und die Berufungswerberin für die erste Entladung 00:35 Uhr angegeben habe, hätte die Gesamttransportzeit bis zur ersten…
…Vor‐ bzw Nachlaufverkehre sei nicht möglich, da in vielen Fällen zum Zeitpunkt der Disponierung des Transportes auf der Straße noch gar nicht feststehe, ob die transportierten Güter überhaupt per Bahn weitertransportiert werden. Eine nachträgliche Kennzeichnung in dem Zeitpunkt, in dem die Güter tatsächlich per Bahn…
…Rind auf den in Rede stehenden Transport in vollem Umfang anzuwenden. Nach Kapitel VII Ziffer 48 Punkt 2 des Anhangs der RL 91/628/EWG dürfen unter anderem Rinder nicht länger als acht Stunden transportiert werden. Diese maximale Transportzeit kann verlängert werden, sofern ein Transportfahrzeug…
…Frage, ob die Dauer des Fährtransportes - 44 Stunden und 30 Minuten - der höchstzulässigen Transportzeit nach der Richtlinie 91/628/EWG entspricht und welche Auswirkungen die nicht eingehaltene Ruhepause nach einer Transportdauer von höchstens 14 Stunden auf die rechtliche Beurteilung des verfahrensgegenständlichen Transportvorgangs hat. Am 4…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidungen im Wesentlichen mit unzulässigen Transportzeitüberschreitungen, die sich wie folgt darstellen: | Erstattungsfall | Verladebeginn (09.07.) | Ende der Entladung | Gesamttransportzeit | 610/xxxx/2004…
…Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00 Uhr begonnen und am…
…ZASE) den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00…
…ZASE) den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00…
…Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00 Uhr begonnen und am…
…Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00 Uhr begonnen und am…