…das Zollamt Salzburg/Erstattungen (ZASE) den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Brest, 225055 Dorf Kamenica…
…das Zollamt Salzburg/Erstattungen (ZASE) den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Brest, 225055 Dorf Kamenica…
…ZASE) den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00…
…ZASE) den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00…
…Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidungen im Wesentlichen mit unzulässigen Transportzeitüberschreitungen, die sich wie folgt darstellen: | Erstattungsfall | Verladebeginn (09.07.) | Ende der Entladung | Gesamttransportzeit | 610/xxxx/2004…
…Tiertransportrichtlinie unzulässig wäre, weil eine Transportzeitüberschreitung verschuldensunabhängig zu prüfen ist und Toleranz nur im Rahmen der Bestimmung des Kapitels VII Ziffer 48 Punkt 8 des Anhangs zur RL 91/628/EWG geübt werden kann. Darüber hinaus steht die einseitige Schuldzuweisung durch die Bf. an den…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00 Uhr begonnen und am…
…ZASE) den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00…
…ZASE) den Ausfuhrerstattungsantrag ab. Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00…
…Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00 Uhr begonnen und am…
…Gestützt auf Artikel 5 Absatz 1 lit. c) der Verordnung (EG) Nr. 639/2003,begründet die Behörde ihre Entscheidung im Wesentlichen mit einer unzulässigen Transportzeitüberschreitung. Gemäß Transportplan habe die Weiterfahrt ab der Raststation Rovno am 17. Oktober 2004 um 12:00 Uhr begonnen und am…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
…Oktober 2004 zur Berufung vom 03. Juni 2004 macht die Bf. zudem vermeintliche organisatorische Mängel der Zollverwaltung im Rahmen der Verladung und der anschließenden Ausfuhrabfertigung für eine allfällige Transportzeitüberschreitung verantwortlich. Der Berufung blieb der Erfolg versagt; mit Berufungsvorentscheidung vom 22. Oktober 2004 wies die Rechtsmittelbehörde…
Artikel 107 Fristen für die Abgabe der summarischen Eingangsanmeldung bei Beförderung auf dem Schienenweg (Artikel 127 Absätze 3 und 7 des Zollkodex) Werden Waren auf dem Schienenweg in das Zollgebiet der Union verbracht, ist die summarische Eingangsanmeldung innerhalb folgender Fristen abzugeben: a)dauert die Zugfahrt…