Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 13. Juni 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Landeck Reutte vom 23. Mai 2007 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert…
…Davon könnte nämlich nur dann ausgegangen werden, wenn es sich um ein „reines“ Glückspiel, wie etwa Lotto, Totto oder Roulette handeln würde. Diese Spiele erfordern nämlich keine nennenswerte geistige Tätigkeit und dienen lediglich dem Zeitvertreib, der Zerstreuung des Spielers. […] An den für den Ansatz…
…2010, 2008/15/0272; siehe auch die diesbezüglichen Ausführungen im obgenannten Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt K vom 22. Oktober 2014, Seite 7, wonach diese Vorgängerbestimmung das Lotto/Totto-Glücksspiel betraf). Die Anwendung der Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z 9 lit. d sublit. bb…
…könnte nämlich nur dann ausgegangen werden, wenn es sich um ein "reines" Glücksspiel, wie etwa Lotto, Totto oder Roulette handeln würde. Diese Spiele erfordern nämlich keine nennenswerte geistige Tätigkeit und dienen lediglich dem Zeitvertreib, der Zerstreuung und dem "Nervenkitzel" des Spielers. Ein "Spekulant" dagegen nimmt…