1. Gegenstand 1.1. Geltungsbereich Das Tiertransportgesetz 2007 gilt gemäß § 1 Abs. 1 TTG 2007 für den Transport von Tieren durch Kraftfahrzeuge und Anhänger (Straßentransportmittel), Luftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge oder Schiffe in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit sowie die Festlegung der dabei einzuhaltenden Mindestanforderungen zur Verhinderung der…
0. Einführung 0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den ZollämternZollorganen in Wahrnehmung der ihnen sonst obliegenden Aufgaben durchzuführenden Kontrollen von Transporten lebender Tiere sind die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates über den Schutz von Tieren beim…
2. Bedingungen für den Transport von Tieren 2.1. Allgemeine Bedingungen für den Transport von Tieren Gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 darf niemand eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Darüber hinaus…
2.2. Transportpapiere (1) Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sind Personen, die Tiere transportieren, verpflichtet, im Transportmittel Papiere mitzuführen, aus denen Folgendes hervorgeht: a)Herkunft und Eigentümer der Tiere; b)Versandort; c)Tag und Uhrzeit des Beginns der Beförderung; d)vorgesehener…
…zu einer Anzeige durch das Kontrollorgan an die Bezirkshauptmannschaft Hallein. Der Ausgang des Verfahrens war im Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung nicht mehr zu eruieren. Abgesehen davon zieht der festgestellte Verstoß gegen die Tiertransportrichtlinie auch erstattungsrechtliche Konsequenzen nach sich, weil gemäß Artikel 1 der Verordnung (EG)…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A.B., VV, Anschrift-alt (nunmehr: Anschrift-neu), vertreten durch Schrömbges + Partner Partnergesellschaft, Rechtsanwälte Steuerberater, Ballindamm 13, 20095 Hamburg, Deutschland, vom 9. September 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 9. August 2005, Zl…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…Ausfuhranmeldung gleichzeitig die Zuerkennung einer Ausfuhrerstattung. Mit Bescheid vom 12. Mai 2004 wurde der Antrag auf Gewährung einer Ausfuhrerstattung vom damaligen Zollamt Salzburg/Erstattungen wegen eines Verstoßes gegen die Richtlinie 91/628/EWG (Tiertransportrichtlinie) abgewiesen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass die Tiere mit einem…
…der Ausführer bzw der von ihm beauftragte Transporteur die gemeinschaftsrechtlichen Tierschutzvorschriften nicht vorwerfbar verletzt hat. Das Wohlbefinden der Tiere ist durch den Verstoß gegen die Tiertransportrichtlinie offensichtlich nicht beeinträchtigt worden, weil alle nachfolgenden Kontrollen durch Veterinärkontrollorgane im Hinblick auf die RL 91/628/EWG einen…
1.2. Ausnahmen Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und des Tiertransportgesetzes 2007 finden keine Anwendung auf private Transporte von Heimtieren nur eine eingeschränkte Anwendung, z.B. im Zuge einer Reise oder im Falle von Übersiedlungen (vgl. § 1 Abs. 2 TTG 2007). Gemäß…
3.5. Bestimmungen zu Transportfähigkeit und Transportmittel sowie zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren Aufgrund § 20b TTG 2007 können mittels Verordnungen nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen festgelegt werden. Mittels BGBl. II Nr. 254/2024 wurden nähere Bestimmungen zu…
3.3. Ausnahmen betreffend die Durchführung von Beförderungen über acht Stunden Im Falle von Beförderungen im Inland oder aus dem Inland in einen benachbarten Mitgliedstaat der Europäischen Union können Straßentransportmittel, für die Erleichterungen gemäß Artikel 18 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 gestattet…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer mindestens eine Stunde getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Nach einer Höchstfahrtdauer von 29 Stunden sei eine Ruhepause von…
…Begründung wird ausgeführt, die Tiere müssten nach Kapitel VII Ziffer 4 lit. d) der Richtlinie 91/628/EWG ("Tiertransportrichtlinie") spätestens nach 14 Stunden Transportdauer getränkt und gegebenenfalls gefüttert werden und dürften dann 14 Stunden weiterfahren. Danach sei eine Ruhepause von 24 Stunden vorgesehen. Derartige Tätigkeiten…
3.2. Innerstaatliche Transporte von Nutz- und Zuchtrindern sowie Legehennen zur Schlachtung (1) Für Nutz- und Zuchttieren sowie Legehennen am Ende ihrer Nutzungsdauer, die für die Schlachtung vorgesehen sind, ist für innerösterreichische Transporte, bei denen der Versand- und Bestimmungsort in Österreich liegen, gemäß § 18 Abs…
2.3. Technische Vorschriften für Tiertransporte (1) Die technischen Vorschriften, nach denen die Transportunternehmer die Tiere zu befördern haben, sind in Anhang I der Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 enthalten. (2) Tierhalter am Versand-, Umlade- oder Bestimmungsort haben dafür zu sorgen, dass…