…Bei Sportarten, die der Freizeitgestaltung nahe stehen (Billard, Dart, Minigolf, Tanzsport, Modellflug usw.), ist erforderlich, dass die Betätigung sportmäßig bzw. turniermäßig betrieben wird und die Pflege der Geselligkeit dabei nicht im Vordergrund steht. Studentenbetreuung Rz 73: Die Betreuung von Studenten zB im Wege des Unterhaltens…
…der Teilnahme an Tanzsportturnieren, die ausschließlich registrierten Vereinen vorbehalten sei. Da durch den Umstieg einiger nebenberuflicher Tanztrainer zum A der Tanzschule X wertvolle Kapazitäten verloren gegangen wären, wurde mit dem Verein die Vereinbarung getroffen, dass dieser ehrenamtlich tätige Trainer für bestimmte Tanzsportbereiche der Tanzschule gegen…
…mit der Ausübung von Sport in einem gewissen Zusammenhang steht. Bei Sportarten, die der Freizeitgestaltung nahe stehen (Billard, Dart, Minigolf, Tanzsport, Modellflug usw.), ist erforderlich, dass die Betätigung sportmäßig bzw. turniermäßig betrieben wird und die Pflege der Geselligkeit dabei nicht im Vordergrund steht. Im ggstdl…
…die Gründung bzw. Fortführung des Vereins offensichtlich primär auf den Einkünfteerwerb oder die Finanzierung des Lebensunterhalts der Funktionäre und Mitglieder abzielt (zB bei einer als Tanzsportverein geführten Tanzschule). Rz 20: Um als gemeinnützig im Sinne der Förderung der Allgemeinheit angesehen zu werden, muss das Förderziel…
…mit mentalen Bildern die Leistung von Tänzern steigert und der Gesunderhaltung dient. Über die Franklin-Methode liegen systematische Untersuchungen zur gesundheitsfördernden und leistungssteigernden Wirkung vor, auch außerhalb des Tanzsports. Die lmaginationen in der Franklin-Methode gehen über das mentale Training im Sport hinaus. (.....) Ein Workshop…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, KR Franz Schrimpl und Gerhard Raub im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 1. Dezember 2007 gegen den Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, KR Franz Schrimpl und Gerhard Raub im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig über die Berufung des Bw., vertreten durch Steuerberater, vom 15. Februar 2006 gegen den Bescheid…