…Rahmen einer Neugestaltung der Lizenzverträge die Lizenzgebühren in der Größenordnung von über 2 Mio. Euro an eine andere niederländische Gesellschaft (eine Tochtergesellschaft der Großmutter-Holding-Gesellschaft, sonach eine "Tantengesellschaft") überwiesen werden, dann kann der Quellensteuerabzug unterbleiben, wenn die österreichischem GmbH in der Lage ist nachzuweisen…
…Die BBV stehe in keinem direkten Beteiligungsverhältnis zur Bw. sondern sei im Verhältnis zur Bw. eine sogenannte "Tantengesellschaft". Die Markenrechte seien seinerzeit von B. erworben und für sämtliche Regionen in denen der SL-Konzern tätig sei an die BBV zur Verwaltung und zur Vereinnahmung von…
6.3. Neue oder übernehmende Körperschaft (§ 34 UmgrStG) 6.3.1. Rechtsnachfolge 6.3.1.1. Unternehmens- und steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge Rz 1687: Der spaltungsrechtliche Vermögensübergang von der übertragenden Körperschaft auf die neue oder übernehmende Körperschaft erfolgt durch Eintragung der Spaltung in das Firmenbuch im Wege…
…Enkelgesellschaft oder im Wege der Durchleitung über eine oder mehrere Zwischenkörperschaften erfolgt. Eine mittelbare Verbindung kann daher etwa auch bei Einlagen der "Tantengesellschaft" in die "Nichtengesellschaft" vorliegen. Wird die Einlage durch eine steuerbefreite oder eine in Österreich nicht unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft ("ausländische Körperschaft") geleistet, ist …
…zwar unabhängig davon, ob tatsächlich Geldflüsse stattfinden oder nicht. Der Begriff der mittelbaren Verbindung ist weit auszulegen und kann etwa auch Einlagen der „Tantengesellschaft“ in die „Nichtengesellschaft“ betreffen. An der steuerwirksamen Aktivierung einer mittelbaren Einlage bei allen Zwischenkörperschaften und der entsprechenden Rücklagenbildung bzw Evidenzhaltung (§ 4…
…zwar unabhängig davon, ob tatsächlich Geldflüsse stattfinden oder nicht. Der Begriff der mittelbaren Verbindung ist weit auszulegen und kann etwa auch Einlagen der "Tantengesellschaft" in die "Nichtengesellschaft" betreffen. An der steuerwirksamen Aktivierung einer mittelbaren Einlage bei allen Zwischenkörperschaften und der entsprechenden Rücklagenbildung bzw Evidenzhaltung ( § 4…