…dem Standpunkt der Bw mit der sinngemäßen Begründung gefolgt ist, die Besteuerung nach dem Tagestarif käme der gesetzlich nicht vorgesehenen Anwendung eines Progressionsvorbehaltes gleich. Hat aber die Bw die strittige Lohnsteuer insoweit gesetzeskonform einbehalten und abgeführt, dann war die darüber hinaus gehende Haftungsinanspruchnahme gesetzlich nicht…
…Zeitraum im Vorhinein bestimmt ist. Das ist erst nach der Bezahlung erkennbar. Der Tagestarif beträgt € 22,00 und so wird abgerechnet. Zum Vorgang der Abwicklung möchte ich darstellen: Der Kunde kommt und findet eine Plastiktasche an der Türe unseres Büros, die nimmt er sich…
…keine Arbeitsleistungen erbracht wurden. Im Gegensatz zur Berechnung des Finanzamtes, welches den ausbezahlten Arbeitslohn nur auf 14 Tage (zwei Wochen) aufgeteilt und auf dem aliquoten Betrag den Tagestarif angewendet hat, ist beim gegebenen Sachverhalt von einem Dienstverhältnis in der Dauer von 15. April bis 16…
42.2 Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 (Höchststufe in Euro) sowie Differenzverpflegungsaufwendungen Rz 1405: In der folgenden Tabelle sind die Tages- und Nächtigungsgelder bei Auslandsdienstreisen ab 2002 gemäß der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland (BGBl. II…
10.5.1.3 Reisevergütungen (Fahrtkosten)Tages- und Nächtigungsgelder nach der Legaldefinition§ 26 Z 4 EStG 1988 10.5.1.3.1 AbgrenzungMittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen - Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstättenach dem ersten Tatbestand Rz 706715: Zu § 26 Z 4 EStG 1988 hat der…
11.14.2 Berechnung mittels Effektiv-Tarif Rz 813b: Die Lohnsteuer kann auch direkt unter Anwendung des so genannten Effektiv-Tarifs (siehe Rz 1406) berechnet werden. Der anteilige Werbungskostenpauschbetrag (monatlich 11 Euro, täglich 0,376 Euro) ist in der Effektiv-Tabelle bereits berücksichtigt. Der Monatslohn…
10.5.1.3.2 Mittelpunkt der Tätigkeit bei Dienstreisen nach dem zweiten Tatbestand Rz 721: Bei einer Dienstreise, bei der der Arbeitnehmer so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden…