…werden, sofern er diese nachweist. Dies gilt auch dann, wenn das gestiftete Vermögen nicht mehr vorhanden ist und dem (den) Stifter(n) Surrogatvermögen zukommt. Es bestehen keine Bedenken, wenn die ertragsteuerlichen Stiftungseingangswerte bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Kapitalertragsteuerabzug durch den Stiftungsvorstand abgezogen werden…
…1 ErbStG, dass der PSt Vermögenswerte in Höhe des Stiftungseingangsvermögens verbleiben oder müssen die an die Stelle des zugewendeten Vermögens getretenen Vermögenswerte ("Surrogatvermögen als Vermögensgegenstände") 10 Jahre lang in der PSt verbleiben? Lösung: Bezüglich der Nacherhebung auf die tarifmäßige Schenkungssteuer wird auf die entsprechenden Ausführungen…
…00 auf das Konto "*******" der beiden Stifter überwiesen (Inhaber dieses Kontos waren immer die beiden Stifter). Dadurch wurde das gesamte aus dem gewidmeten Vermögen angeschaffte Surrogatvermögen (Erlös aus dem Verkauf des Wertpapierdepots) von der Stiftung an Herrn AC und Frau BC herausgegeben. Das der Bw…
…unter Lebenden oder aufgrund einer Nachstiftung zu differenzieren. Letztlich konnte durch die Vorlage entsprechender Depotsausgangs- und Eingangsbestätigungen nachgewiesen werden, dass das aus dem gewidmeten Vermögen angeschaffte Surrogatvermögen, zu Gänze in das Eigentum des Stifters zurück übertragen worden sind. Über die Berufung wurde erwogen: Eingangs ist…
…Stiftung war daher das gesamte verteilungsfähige Stiftungsvermögen an mich als Erststifter herauszugeben Der Stiftungsvorstand war im Rahmen der Abwicklung dementsprechend auch verpflichtet, das im Zuge von Nachstiftungen zugewendete Vermögen (bzw das an dessen Stelle getretene Surrogatvermögen) herauszugeben. Da ein Teilwiderruf einer Privatstiftung nicht möglich ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Februar 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. Februar 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 zu Recht erkannt: I. Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. MN, geb. A, wohnhaft in B, vertreten durch die öffentlichen Notare Dr. Harald Mezriczky und Dr. Martin Roch in 2320 Schwechat, Himbergerstraße 7, vom 27. Mai 1992 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Wohnortadresse, vom 23. April 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 25. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Arbeitnehmerveranlagung 2011 Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. August 2019 betreffend Grunderwerbsteuer (Stichtag: 14. Dezember 2018) zu Steuernummer…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, KommRat Heinz Grahammer und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn am 27.11.2003 über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Martin Winkel,, gegen…
3.1.6. Erfordernis eines einbringungsfähigen Vermögens Rz 670: Das einbringungsfähige Vermögen wird in § 12 Abs. 2 UmgrStG abschließend definiert. Vermögen, das nicht darunter fällt, kann nicht nach Art. III UmgrStG eingebracht werden. Ergibt sich bei abgabenbehördlichen Überprüfungen, dass: aktive Wirtschaftsgüter miteingebracht worden sind, die…
12.8.15 Hausgehilfin Allgemein Rz 896b: Es ist zu prüfen, ob eine Einkommens- und Vermögenssituation vorliegt, bei der die Beschäftigung einer Hausgehilfin ohnedies üblich ist (VwGH 19.09.1989, 86/14/0192; VwGH 11.05.1993, 90/14/0019; VwGH 24.02.2000, 96…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend die Beschwerde des A B, Adresse_Bf, vom 3.7.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten, 3100 St. Pölten, Daniel Gran-Straße 1, vom 10.6.2014, wonach zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., G, vertreten durch Dr. Christine Fidler, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Nußdorfer Straße 57/2/5, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 26. November 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Sandra Christa Cejpek, Neudorferstraße 35, 2353 Guntramsdorf, vom 11. Mai 2021, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. April 2021, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Renate Dolezal, Speisinger Str 50-52 Tür 18, 1130 Wien, über die Beschwerde vom 18. Jänner 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. April…
Mit Kaufvertrag vom 28./29. April 2003 (AS 72ff) – also rund 12 Jahre nach der Scheidung - verkaufte die Ex-Frau dem Bf. den Hälfteanteil an einer Liegenschaft in OrtA um 34.943,13 Euro. Der Kaufpreis war laut Kaufvertrag Punk IV bereits dadurch beglichen, dass…
Vermögensübertragungen an künftige Erben uä. werden oft vom anderen Teil Gegenleistungen verlangt, die nicht am Wert der eigenen Leistung gemessen werden; für die Festsetzung der "Gegenleistung" sind vielmehr andere Gesichtspunkte, insbesondere solche der Versorgung, der vorweggenommenen Erbfolgeregelungen uä Erwägungen entscheidend (Stoll, Rentenbesteuerung3, 622ff.; VwGH 17…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau PG, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 9. Mai 2006 zu ErfNr.xxx betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Herr GG ist am 22. Juli…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Wohnungsgemeinschaft Dipl. Ing. E. & Dr. Dipl. Ing. S. F., 0000 Wien, A-Gasse 21/27, vertreten durch Dr. Dipl. Ing. S. F. , XXXX G-Dorf, B-Gasse 10, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18…