6.1.13. Bausparkassen- und Versicherungsvertreter Rz 881: Die Befreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 13 UStG 1994 erstreckt sich auf alle Leistungen, die in Ausübung der begünstigten Tätigkeiten erbracht werden. Unselbständige Nebenleistungen zu den Vermittlungsleistungen wie Inkasso, Kundenbetreuung und Beratung sind steuerbefreit. Die Begutachtung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 6. Jänner 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 30. November 2004 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Mag. Alfred Peschl und die weiteren Mitglieder Oberrat Mag. Johannes Böck, Prokurist Peter Falle und Dr. Josef Mäder im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny über die Berufung der Bw., 1xxx Wien, S-Gasse, vormals T-GmbH…
9.1.3.22 Prämien für Personenversicherungen Rz 663: Vom Arbeitgeber bezahlte Prämien zu freiwilligen Personenversicherungen sind grundsätzlich nur dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn der Arbeitnehmer über die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verfügen kann. Es müssen ihm also die Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis zustehen…