…vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes (siehe dazu Rz 992b) ausüben, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Als Vortragende, Lehrende und Unterrichtende gelten auch Demonstratoren, Tutoren und Studienassistenten. Liegen nur Einkünfte gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vor, ist gemäß § 47 Abs. 2 letzter…
…sondern auch Demonstratoren, Tutoren und Studienassistenten sowie alle anderen Vortragenden an der Bildungseinrichtung. 1) Diese Zuteilungsregel ist im Update des OECD-MA 2000 mit jener des Artikels 7 verschmolzen worden. Fehlt daher bei den jüngsten österreichischen DBA eine dem Artikel 14 OECD-MA entsprechende Bestimmung…
…steuerpflichtig. § 26 Z 3 EStG 1988 - Übernahme von Studienbeiträgen durch den Arbeitgeber (Rz 696) (2004) Der Arbeitgeber, eine inländische Universität, übernimmt für einige ihrer Bediensteten (zB die ehemals so genannten Studienassistenten) Studiengebühren, mit der Begründung, die universitäre Ausbildung liege im erheblichen Interesse des Arbeitgebers, und…
…führte der Bw. wörtlich aus: Meine Vortragstätigkeit habe ich auf Basis mehrjähriger beruflicher Erfahrung in Bildungseinrichtungen (1991 - 1992: Universität für Bodenkultur, als Studienassistent im Bereich Bildungsforschung sowie 1992 - 1996: Wissenschaftliche Landesakademie für Niederösterreich, als für die Lehre verantwortlicher Assistent beschäftigt) sowie ua. auf Grundlage folgender…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau Berufungswerberin gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. September 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw), erzielt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Universitätsassistentin…
Erhält ein in der Grenzzone in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für ein Forschungsprojekt von der Universität Friedrichshafen ein Promotionsstipendium, das laut Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach…
Gemäß Artikel 20 Abs. 2 DBA-Frankreich sind "Professoren und andere Lehrpersonen eines Vertragsstaates, die sich in dem Gebiet des anderen Staates für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren aufhalten, um dort an einer Hochschule, einer Mittelschule oder einer sonstigen Lehranstalt dieses anderen Staates zu…
Unterrichten deutsche Gastprofessoren an einer österreichischen Fachhochschule, dann unterliegen die an sie gezahlten Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Die Lohnsteuerpflicht besteht auch dann, wenn die deutschen Gastprofessoren im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind und…