…lösen, fahrlässig die einschlägigen Bestimmungen der Parkometerverordnung und des Parkometergesetzes verletzt hat, sieht die Überschreitung aber als zu geringfügig für eine Strafe in der Höhe von 60 Euro. Die gegenständliche Beschwerde richtet sich somit nur gegen die Strafhöhe. Dazu ist zu bemerken: Gemäß § 19 Abs…
…folgt ausgeführt: "a) Die gegen dieses Erkenntnis fristgerecht erhobene Beschwerde richtet sich ausschließlich gegen den Ausspruch über die Strafe bzw. gegen die Strafhöhe und wird wie folgt ausgeführt: Der Beschwerdeführer war Zeit seines Lebens um die rechtzeitigte Entrichtung der Abgaben bemüht, bekennt sich jedoch schuldig…
…mich auch, daß trotz der mir im Erkenntnis nun nicht mehr vorgehaltenen Verletzung der Verwendungspflicht, wie in der Strafverfügung vom 6.8.2019, die ausgesprochene Strafhöhe im Erkenntnis, um EUR 300.- erhöht wurde. Ich ersuche darum, meiner Beschwerde gegen das Erkenntnis Berechtigung zuzuerkennen, mir eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senat in den Finanzstrafsachen gegen 1.) A.B., Adresse1 2.) C.D., Adresse1 3.) X-OG, Adresse1 wegen der Finanzvergehen der versuchten und vollendeten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RI in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., Anschr., über die Beschwerde des Beschuldigten vom 13. September 2016 gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien MA 67 vom 8. September 2016, MA 67-PA-GZ betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senat in der Finanzstrafsache gegen 1.) den Beschuldigten N.N., Adresse1, und 2.) gegen den belangten Verband Fa. A-GmbH (FN: ***** ) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a…
…den genannten Gesetzesbestimmungen und nicht auf vertraglicher Grundlage. Die Sache war spruchreif, die Beschwerde gegen die Vollstreckungsverfügung stützte sich erkennbar auf eine angebliche unrichtige rechtliche Beurteilung ("Vertrag mit der GmbH Österreich") bzw. unrichtige Bemessung der Strafhöhe. Eine mündliche Verhandlung fand daher nicht statt (§ 44 Abs…
…vom 11. Juni 2014, welche sich ausschließlich gegen die Strafhöhe richtet und mit der eine Herabsetzung der Strafe auf zumindest 50% beantragt wird. Zur Begründung wird ausgeführt, im Rahmen einer extrem langjährigen Verfahrensdauer (so mancher sei in der Zwischenzeit verstorben) habe der Bf. in seiner…
…Höhe nach Die Beschwerden sind freilich berechtigt, was die Höhe der jeweiligen Bestrafung anlangt. Die angefochtenen Bescheide begründen die jeweilige Strafhöhe von 300 Euro insbesondere mit der schweren Verschuldensform der den Auskunftsverlangen zugrunde liegenden Verwaltungsübertretungen. Diese Auffassung übersieht, dass die Nichterteilung einer Lenkerauskunft ein von…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. N über die Bescheidbeschwerde vom 27. Mai 2014 des Bf. gegen die Vollstreckungsverfügung vom 30. April 2014 des Magistrates der Stadt Wien, MA…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die Beschwerden des K vom 28.3.2014 und 7. Mai 2014 gegen die Straferkenntnisse des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates…
…Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Vorstrafe und die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Zeitraum an. Die Strafobergrenze liege im gegenständlichen Fall bei € 105.734,44. Die mit € 16.000,00 (15,13225…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Mag. Ingrid Schopf und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in…
…Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richten sich die vorliegenden frist- und formgerechten Berufungen des Bw. und des belangten Verbandes vom 27. Mai 2010, welche sich gegen die Strafhöhe bzw. die Höhe der Verbandsgeldbuße richten. Zur Begründung wird ausgeführt, der Bw. wohne derzeit bei seinem Vater…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Josef Fasching als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Dr. Wolfgang Seitz als weitere Mitglieder des…
…Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe dem Senat schuld- und tatangemessen erschienen. Die Kostenentscheidung gründe sich auf die bezogene Gesetzesstelle. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung des Bw., welche sich ausschließlich gegen die Strafhöhe richtet. Die derzeitige Situation des Bw. sei sehr schlecht…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates…