…als gegenstandslos erklärt. 2. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Bw. ist Spitzensportlerin auf dem Gebiet der Leichtathletik und auch als Sporttrainerin tätig. Die mit Selbstanzeige gemäß § 29 FinStrG vom 5. November 2004 nachträglich eingebrachten Steuererklärungen…
…Gewohnheiten nicht länger, Dein Leben zu lenken, nimm die Zügel selbst in die Hand, nutze die Geheimnisse von Top-ManagerInnen, Zen-Mönchen und SpitzensportlerInnen, bau mit TrinergyNLP ein Fundament für die Welt, in der Du leben willst! Kommunikations-Design: Lies Dein Gegenüber, bring Deine Botschaft…
…dass der Sohn der Bw am Ausbildungsprogramm für Leistungs- und Spitzensportler im Bereich Fußball des SK Rapid teilnehmen kann. Der Unterricht an der SMS Hetzendorf ist in der "Rapidklasse" - siehe die getroffenen Sachverhaltsfeststellungen - mit dem Training beim SK Rapid abgestimmt. Nach den unbedenklichen Angaben des…
…dass der Sohn der Bw am Ausbildungsprogramm für Leistungs- und Spitzensportler im Bereich Fußball des SK Rapid teilnehmen kann. Der Unterricht an der SMS Hetzendorf ist in der "Rapidklasse" - siehe die getroffenen Sachverhaltsfeststellungen - mit dem Training beim SK Rapid abgestimmt. Nach den unbedenklichen Angaben der…
…dass der Sohn des Bw am Ausbildungsprogramm für Leistungs- und Spitzensportler im Bereich Fußball des SK Rapid teilnehmen konnte. Der Unterricht an der SMS Hetzendorf war in der "Rapidklasse" - siehe die getroffenen Sachverhaltsfeststellungen - mit dem Training beim SK Rapid abgestimmt. Nach den unbedenklichen Angaben des…
…Die NLP-Practitioner-Ausbildung wird wie folgt näher beschrieben: "Ihre ersten Schritte zum/r Kommunikations-DesignerIn und eine Reise weit hinaus in Ihr Innerstes ... Nutzen Sie die Geheimnisse von Top-ManagerInnen, Zen-Mönchen und SpitzensportlerInnen: Erlauben Sie alten Gewohnheiten nicht länger, Ihr Leben zu lenken…
…Bewegung des Menschen (Antrieb durch Muskelkraft) einbezogen. Rz 8202t: Leistungssportler (zB im Bereich des Jugendsports oder des Sports im Rahmen bloß nationaler Wettkämpfe) oder Ex-Sportler sind keine Spitzensportler. Rz 8202u: Bei der Beurteilung der Maßgeblichkeit der sportlichen Tätigkeit kommt es auf das Gesamtbild an…