RIS AI
19 Treffer1592 msnur geltende Fassungen
UStR 2000 Rz 6403a.10. Ort der Beförderungsleistung
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

…ist unzulässig (EuGH 06.11.1997, Rs C-116/96, "Reisebüro Binder GmbH"). 3a.10.5. (Grenzüberschreitender) Tarifverbund von Seilbahnunternehmern Rz 640l: Inländische Seilbahn- bzw. Liftunternehmen bieten - auch zusammen mit ausländischen Liftbetreibern in einem grenzüberschreitenden Skigebiet - gemeinsame Liftkarten (Skipässe) an, die sich über Tages-, Mehrtages-…

UFSW RV/2676-W/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung ab 02/2011 mit BBG 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

UFSW RV/2794-W/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der ENAV mit BBG 2011 ab 02/2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.10.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

UFSW RV/2621-W/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung ab 02/2011 mit BBG 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

UFSW RV/2586-W/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung ab 02/2011 mit BBG 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

UFSW RV/2567-W/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung mit BBG 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

UFSW RV/2441-W/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung gemäß BBG 2011 ab 02/2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

UFSW RV/2440-W/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von Energieabgabenvergütung mit BBG 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

UFSW RV/2310-W/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung mit BBG 2011 ab 02/2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

UFSW RV/2311-W/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung mit BBG 2011 ab 02/2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

UFSW RV/2329-W/12Anwendbarkeit der AGVO für den Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der ENAV mit BBG 2011 ab 02/2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

UFSW RV/2312-W/12Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe mit BBG 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

UFSW RV/0802-W/12Anwendbarkeit der AGVO für den Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung mit Budgetbegleitgesetz 2011 ab 02/2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.08.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

UFSW RV/1701-W/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung mit BBG 2011 iZm AGVO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.08.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

UFSW RV/1961-W/12Ausschluss von Dienstleistungsbetrieben von der Energieabgabenvergütung mit BBG 2011
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2012

…Seilbahnunternehmen führt zwar zu höheren Kosten und damit zu einem höheren Preis. Dieser höhere Preis stellt in aller Regel keinen Wettbewerbsvorteil für den ausländischen Seilbahnunternehmer dar. Lediglich in Fällen, in denen etwa an einer Bundesgrenze gelegener Zielort zugleich durch ein inländisches und ein ausländisches Seilbahnunternehmen…

BFG RV/5100330/2022Seilbahn-Projekt-Teil 2; Liebhaberei bei § 1 (1) LVO-Tätigkeit, keine Anlaufverluste; kein Auftrag für Durchführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.07.2026Teil 2/2

Die Prognoserechnung aus dem Jahr 2019 konnte eine Einkünftevermutung ebenso nicht nachweisen. Diese wurde von der steuerlichen Vertretung lediglich auf Basis telefonischer Angaben des Bf und insbesondere erst ab dem Jahr 2016 erstellt. Die beiden Tätigkeiten sind daher nicht geeignet, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes Gewinne…

UFSI RV/0008-I/03Keine Energieabgabenvergütung für Seilbahnunternehmen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2007

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 14. Oktober 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Schwaz vom 11. September 2002 betreffend Energieabgabenvergütung 1997 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) beantragte mit…

BFG RV/5100408/2022Seilbahn-Projekt-Teil 1; Liebhaberei bei § 1 (1) LVO-Tätigkeit, keine Anlaufverluste; kein Auftrag für Durchführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.07.2026Teil 2/2

Eine steuerlich relevante Einkunftsquelle liegt daher ab Beginn der Betätigung nicht vor, Anlaufverluste sind somit nicht anzuerkennen. Im Ergebnis - als Resultat einer Gesamtbetrachtung nach § 2 Abs 1 LVO - sind somit die vom Bf ausgeübten Tätigkeiten (in Form einer einheitlichen Einkunftsquelle) jedenfalls ab 2014 nicht als…

UFSI FSRV/0018-I/12Prokurist eines alpinen Seilbahnunternehmens, rechtswidrige Abgabenkredite durch Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen erzwingend, aus der vorläufigen Untätigkeit der Finanzstrafbehörde auf eine finanzstrafrechtliche Tolerierung seines Verhaltens schließend; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012Teil 2/2

Auch ist bei den länger zurückliegenden Säumigkeiten der finanzstrafrechtliche Verfolgungsanspruch der Republik Österreich abgeschwächt, wenngleich auch mangels Fristablaufes noch keine absolute Verjährung der Strafbarkeit eingetreten ist. Zu Gunsten des Beschuldigten sprechen weiters der fehlende unmittelbare eigene finanzielle Vorteil (wenngleich er durch in Sorge um seinen…