…teilte der Berufungswerber mit, dass gemäß Scheidungsurteil vom 333.2007 Unterhaltsleistungen an seine geschiedene Frau in der Höhe von € 1.400,- monatlich geleistet werden würden. Davon würden € 300,- für seine beiden Kinder (einer Student und einer Schüler) aufgewendet werden. Mit dem daraufhin erlassenen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 18. Mai 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 6. Mai 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für…
…geschiedene Ehegattin zu überweisen." In den Einkommensteuererklärungen 2015 bis 2017 machte der Bf. für die jährlichen Zahlungen an die Ex-Gattin aus dem Scheidungsurteil (CHF 7.800,00) € 6.812,80 (2015), € 6.666,67 (2016) und € 6.666,00 (2017) als…
…erklärte der Bf, die Beschwerde aufrecht zu halten. Mit Ergänzungsauftrag vom 14.2.2022 wurde der Bf aufgefordert, die von ihm angesetzten Aufwendungen nachzuweisen. Am 18.2.2022 legte der Bf vor: Kopie des Scheidungsurteils des BG ***1*** vom 8.3.2019, 1234 , wonach die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, über die Beschwerde vom 20.06.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Salzburg-Land vom 30.05.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag.Dr. Katrin Allram in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. März 2023, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 zu Recht…
…sechs Monate bestanden habe, erhob sie mit Schriftsatz vom 6.8.2015 form- und fristgerecht Bescheidbeschwerde und stellte gegen die abweisende Beschwerdevorentscheidung vom 29.01.2016 fristgerecht einen Vorlageantrag. Mit Hinweis auf das Scheidungsurteil vom 2.7.2014, in dem bestätigt wird, dass die eheliche…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., O-Strasse, NÖ, Beschwerde vom 19.09.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 16.09.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 14.04.2014 betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch | den Richter | A | | | in der Beschwerdesache : | B | | Straße | | Ort | | StNr | | | vertreten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Adr, vertreten durch MMag. Dr. Manfred Schnetzer, Rechtsanwalt, 6850 Dornbirn, Lustenauerstraße 64, vom 18. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 9. Februar 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch die Steuerberater, vom 3. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. März 2009 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
…und in der Schweiz nichtselbstständig erwerbstätigen Beschwerdeführerin (im Folgenden abgekürzt Bf.) wurde am 26. November 2015 geschieden. Mit Scheidungsurteil wurde die Vorsorgeeinrichtung des geschiedenen Gatten der Bf. angewiesen, als Vermögensausgleich von dessen Vorsorgekonto einen Betrag von 99.301,60 CHF auf das Vorsorgekonto der Bf…
…im Ausland wurden pro Kind mit monatlich 50,00 € geschätzt und als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt berücksichtigt (Betrag € 600,00 im Beschwerdejahr)." In der im Spruch näher bezeichneten Beschwerde führte der Beschwerdeführer (Bf.) folgendermaßen aus: "Im Scheidungsurteil stünden zwar TL 1.000,00…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 28.11.2016 reichte der BF seine Einkommensteuererklärung für 2015 beim FA ein und beantragte als außergewöhnliche Belastung unter der Kennzahl 735 Unterhaltskosten für seine geschiedene Gattin laut Scheidungsurteil bzw. Scheidungsvergleich i.H.v…
…geschiedene Gattin der bP. Auf das Scheidungsurteil des Bezirksgerichts Oberndorf vom 14.5.2014 wird in der og Erklärung handschriftlich hingewiesen. Am 26.3.2018 hat das FA einen Einkommensteuerbescheid für 2014 erlassen und ist dabei von der Erklärung der bP abgewichen. Im genannten Bescheid…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Mit Scheidungsurteil vom 27.12.2012 wurde die Ehe der Bf aus dem alleinigen Verschulden des Ehegatten geschieden. Innerhalb eines Jahres haben die geschiedenen Eheleute bei Gericht einen Antrag betreffend die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens…
…geb. xy, bei der Kindesmutter (KM), KM, wohne. Dem beigelegten Scheidungsurteil des BG F. ist zu entnehmen, dass die Ehe zwischen dem Bf. und der KM mit 11. Februar 2013 geschieden wurde. Das Finanzamt (FA) forderte mit Bescheid vom 6. Juli 2016 die Familienbeihilfe und…
…vor, dass er für seine im yyy geborene Tochter das Schulgeld, seit ihrem Besuch der Kooperativen Mittelschule bezahlt habe. Er legte gleichzeitig ein Scheidungsurteil des Bezirksgerichts S. vom zzzz vor, in dem das Gericht die mit diesem Datum erfolgte rechtskräftige Auflösung der zwischen den Streitteilen…
…wurde (Bescheid vom 9. Dezember 2010). Gegen diesen Bescheid erhob die Bw wegen der Nichtanerkennung der außergewöhnlichen Belastung mit Schriftsatz vom 23. Dezember 2010 durch ihre steuerliche Vertreterin Berufung und fügte Scheidungsurteil, Unterhalts- und Aufteilungsvereinbarung und Zahlungsbeleg bei. Begründend führte sie aus, sie habe für…