Der gegenständliche Beschwerdefall wirft keine derartige Rechtsfrage auf. Strittig waren vielmehr Sachverhaltsfragen, nämlich (zunächst) ob das vom Bf. dargelegte Treuhandverhältnis tatsächlich bestand bzw. steuerlich anzuerkennen war. In weiterer Folge ergab sich vor dem BFG die Frage, ob auf Seiten des Bf. gewerblicher Grundstückshandel vorliegt. Diese…
…vor allem „obligatorische“ Selbstbemessungen) an der Steuererhebung an Dritte für verfassungskonform ansieht. Die auflaufenden Kosten sind gemäß § 313 BAO von den Parteien selbst zu tragen. Aus all diesen Gründen war der Säumnisbeschwerde stattzugeben und die Grunderwerbsteuer festzusetzen. 12. Zulassung der Revision Gemäß Art. 133 Abs…
…Bescheides das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren somit in die Lage der erfolgten Selbstberechnung (iHv € 148.750,00 Grunderwerbsteuer) zurück. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
…ErfNr ***1*** betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…15.11.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 04.11.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig…
…Steuererhebung an Dritte für verfassungskonform ansieht. Die auflaufenden Kosten sind gemäß § 313 BAO von den Parteien selbst zu tragen. Aus all diesen Gründen war der Säumnisbeschwerde stattzugeben und die Grunderwerbsteuer wegen Anwendung einer Befreiungsbestimmung mit Null festzusetzen. 12. Zulassung der Revision Gemäß Art. 133 Abs…
…5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 6. September 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 2. August 2018 betreffend Antrag auf Herabsetzung der Grunderwerbsteuer vom 28. Juni 2018, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…Verletzung der Entscheidungspflicht gemäß § 284 BAO durch das Finanzamt A, betreffend Erlassung eines Feststellungsbescheides hinsichtlich Grunderwerbsteuer beschlossen: 1. Der Säumnisbeschwerde wird stattgegeben 2. Eine Festsetzung der Grunderwerbsteuer hat nicht zu erfolgen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…dem Dritten, womit der Treuhänder von dem Dritten das Grundstück erwirbt, andererseits erlangt der Treugeber gleichzeitig mit dem Erwerb des Eigentums durch den Treuhänder die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Grundstück. Dieser Erwerbsvorgang unterliegt als selbständig steuerbarer Rechtsvorgang der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG, wobei…
…4210 Gallneukirchen, über die Beschwerde vom 31. Jänner 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (jetzt Finanzamt Österreich) vom 11. Jänner 2019 betreffend Grunderwerbsteuer 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…Dezember 2015, ErfNr ***1*** betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine…
…dem Dritten, womit der Treuhänder von dem Dritten das Grundstück erwirbt, andererseits erlangt der Treugeber gleichzeitig mit dem Erwerb des Eigentums durch den Treuhänder die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das Grundstück. Dieser Erwerbsvorgang unterliegt als selbständig steuerbarer Rechtsvorgang der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG, wobei…
…2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14. Juni 2012 betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)…
…ErfNr ***1*** betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem Ende der Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach…
…Die Säumnisbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Säumnisbeschwerde vom 23. September 2016 wurde beim Bundesfinanzgericht Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht hinsichtlich Festsetzung der Grunderwerbsteuer für den Fall ErfNr xxx…
…2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 17. Dezember 2009 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer sogenannten fiduziarischen Treuhandschaft (Treuhandvereinbarung zwischen dem Treugeber H.H. und der Treuhänderin L.E.) erwarb mit…
…über die Beschwerde vom 24. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 26. Jänner 2016 betreffend Grunderwerbsteuer, Erfassungsnummer ***5***, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
Wohnungseigentumsvertrag vom 9. Juni 1994 hervorgehen würde. Dem Unabhängigen Finanzsenat ist nicht einsichtig, wie daraus ein ausdrücklicher Beschluss ableitbar sein soll, zumal der Wohnungseigentumsvertrag erst nach dem Baubeginn abgeschlossen worden ist. Auch das Schreiben der Käufergemeinschaft vom 14. Oktober 1992 an das bauausführende Generalunternehmen weist…
…Juni 2013, Erfassungsnummer zzz, Steuernummer ZZZ, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit der als Tauschvertrag bezeichneten Vereinbarung vom 17. Dezember 2012 erwarb…
…GA11-xxx kannte, hat sie es zumindest ernstlich für möglich gehalten, dass zusätzlich zum Kaufpreis für die Bestandfreimachung an die Verkäufer zu zahlende Beträge in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn das Grundstück frei von Bestandrechten erworben wird. Durch ihre Eigenschaft als Geschäftsführerin der…