3a.14. Katalogleistungen Rz 641q: Leistungsort bei Katalogleistungen Ist der Leistungsempfänger einer solchen Leistung ein Nichtunternehmer iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Drittland, bestimmt sich der Leistungsort ab 1.1.2015 nach § 3a Abs. 14 UStG…
…Rundfunk- oder Fernsehsender übertragen werden. Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen umfassen nicht: Telekommunikationsdienstleistungen, elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, die Bereitstellung von Informationen über bestimmte auf Abruf erhältliche Programme, die Übertragung von Sende- oder Verbreitungsrechten, das Leasing von Geräten und technischer Ausrüstung zum Empfang von Rundfunkdienstleistungen, Rundfunk- oder Fernsehsendungen…
Hat eine österreichische GmbH von einem österreichischen Sportverband dessen Verwertungsrechte an Sportveranstaltungen erhalten, die sie selbst plant, organisiert und durchführt und wird von der GmbH an eine deutsche Televisions-GmbH das Recht übertragen, Bild und Ton von diesen Sportveranstaltungen in einem definierten Lizenzgebiet auszustrahlen, so…
Hat eine deutsche Verwertungsgesellschaft von einem österreichischen Festspielfonds die Aufzeichnungs- und Übertragungsrechte an Festspielveranstaltungen erhalten, so zählen die hierfür gezahlten deutschen Entgelte zu den Einnahmen des in Österreich ansässigen Fonds und fallen unter Artikel 7 bzw. Artikel 21 DBA-Deutschland und sind (nach beiden Bestimmungen…
Ist eine Dienstnehmerin einer deutschen öffentlich-rechtlichen Anstalt (Bayerischer Rundfunk) beim ARD-Studio in Wien tätig, dann unterliegen die Bezüge nach Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954 der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland. Mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 verlagert sich indessen…
6.1.3 Fernsehschaffende, die regelmäßig (mehrmals im Monat) auf dem Bildschirm erscheinen Rz 400: 7,5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 3.942 Euro jährlich. Zu dieser Berufsgruppe gehören ua. folgende Personen, wenn sie regelmäßig auf dem Bildschirm erscheinen: Kommentatoren, Moderatoren, Diskussionsleiter, Fernsehsprecher, Programmansager. Nicht zu…
Ein in Österreich ansässiger Kameraassistent eines deutschen Rundfunkunternehmens ist in Österreich gemäß Artikel 10 DBA-Deutschland von der Besteuerung freigestellt, wenn dem deutschen Rundfunkunternehmen nach deutschem Recht die Rechtstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zukommt. Ob dies der Fall ist, muss auf deutscher Seite…
10.2.910.2.5. Rundfunk 10.2.9.110.2.5.1. Leistungen von Rundfunkunternehmen Rz 1276: Die Ermäßigung gemäß § 10 Abs. 2 Z 5 erster Fall UStG 1994 § 10(bis 31.12.2015: § 10 Abs. 2 Z 9 erster Fall UStG 1994 Abs…
Schließt ein österreichisches Unternehmen mit ausländischen Kunden (zB einer Bergbahngesellschaft in der Schweiz oder mit einem Tourismusverband in Italien) einen Vertrag, auf Grund dessen die österreichische Gesellschaft ausländischen Fernsehstationen die Ausstrahlung von Wetterpanoramabildern mit Bezug zum jeweiligen Kunden ermöglicht, dann unterliegen die aus diesen Dienstleistungen…