RIS AI
5 Treffer1522 msnur geltende Fassungen
EAS 3195Besteuerung österreichischer Künstler in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3410-IV/4/201009.12.2010

Durch eine mit Briefwechsel vom 9. und 12. Juli 2010 abgeschlossene österreichisch-deutsche Konsultationsvereinbarung (in Deutschland als BMF-Schreiben vom 27.8.2010 veröffentlicht) wurden Fragen der Abgrenzung des Anwendungsbereiches von Artikel 17 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens geklärt. Wenn in Umsetzung dieser Vereinbarung vom deutschen…

VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…entbehrlicher Hilfsbetrieb oder als begünstigungsschädlicher Betrieb zu behandeln ist (zB abendliche Tanzmusik bei einer Hochzeit). Dies gilt auch für Auftritte bei Fremdenverkehrsveranstaltungen (zB "Heimatabenden" oder "Tirolerabenden") sowie bei Fernseh- und Rundfunkübertragungen, bei denen die Unterhaltung und nicht die Kultur- und Brauchtumspflege im Vordergrund steht. Sollte…

BFG RV/5100503/2013Doppelte Haushaltsführung - Nachweis des Familienwohnsitzes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.07.2015Teil 1/2

…Gesellschafter), Einkünfte als Künstler und Sportler aus der Bildwerbung, sowie aus Fernseh- und Rundfunkübertragungen. < Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt Bei dieser Methode befreit der Ansässigkeitsstaat die im anderen Staat bezogenen Einkünfte von der Besteuerung. Der Ansässigkeitsstaat erhebt jedoch vom übrigen steuerpflichtigen Einkommen jenen Steuersatz, der anzuwenden…

EAS 2821Deutsche Entgelte für Übertragungsrechte in Bezug auf Festspielveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0083-IV/4/200719.02.2007

Hat eine deutsche Verwertungsgesellschaft von einem österreichischen Festspielfonds die Aufzeichnungs- und Übertragungsrechte an Festspielveranstaltungen erhalten, so zählen die hierfür gezahlten deutschen Entgelte zu den Einnahmen des in Österreich ansässigen Fonds und fallen unter Artikel 7 bzw. Artikel 21 DBA-Deutschland und sind (nach beiden Bestimmungen…

EAS 2813Deutsche Entgelte für Übertragungsrechte in Bezug auf Sportveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0016-IV/4/200729.12.2006

Hat eine österreichische GmbH von einem österreichischen Sportverband dessen Verwertungsrechte an Sportveranstaltungen erhalten, die sie selbst plant, organisiert und durchführt und wird von der GmbH an eine deutsche Televisions-GmbH das Recht übertragen, Bild und Ton von diesen Sportveranstaltungen in einem definierten Lizenzgebiet auszustrahlen, so…