UFSG RV/0395-G/02Bekleidungskosten eines Arztes als Betriebsausgaben (hier: Facharzt für innere Medizin)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.04.2003 …Für den vorliegenden Fall bedeutet das also, dass die berufungsgegenständlichen weißen Pullover, Pullunder, Sweatshirts, Rugby Shirts, Polo-Hemden, T-Shirts, Westen, Strümpfe und Socken eindeutig nicht die Bedingungen erfüllen, die an (steuerlich absetzbare) typische Berufskleidung zu stellen sind, handelt es sich dabei doch offensichtlich um…