…Allerdings wird aus der Sicht einer hypothetischen Fremdvergleichsperspektive davon auszugehen sein, dass eine Funktions- und Risikoverlagerung an fremde Unternehmen nur stattfindet, wenn die damit verbundene (gewinnmindernde) Kostentragung zumindest ein ausgleichendes Gegenstück in der prognostizierten Kosteneinsparung findet. Wenn die beiden Konzerngesellschaften im Vorgriff auf die sodann…
Im Bereich der Verrechnungspreisgestaltung bildet die Frage der Tragung des Währungsrisikos einen eigenen Problemkreis, zu dem bisher keine allgemeingültigen Detailaussagen vorliegen. Aus Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist aber eine Bestätigung der in der Literatur zu findenden Auffassung erkennbar, dass Parteienvereinbarungen im Grunde steuerlich…
2.2.2.3. Risikozuordnung Rz 297: Ungeachtet des Umstands, dass angesichts der Unternehmenseinheit das unternehmerische Risiko das Gesamtunternehmen als Ganzes trifft, muss auf der Grundlage der Funktionsanalyse eine Risikozuordnung an die Betriebsstätte vorgenommen werden (AOA Report 2008 Z I/97). Die Risikoverteilung im international…
…die zu erheblichen Gewinneinbußen inländischer Konzerngesellschaften führen, sind aber die mit solchen Strukturänderungen einhergehenden Funktions-, Vermögens- und Risikoverlagerungen in ihren steuerlichen Auswirkungen aus der Sicht des Fremdvergleichsgrundsatzes zu prüfen. Sofern separat verwirklichte Transaktionen wirtschaftlich Bestandteil einer einheitlichen Konzernstrukturänderung sind, sind sie in einer Gesamtbetrachtung zu…
…Steuerschuld könne nicht weitergehen, als die im Veranlagungsverfahren zu ermittelnde tatsächliche Steuerschuld. In der Anfragebeantwortung EAS 3041 habe das Bundesministerium für Finanzen den Rechtsstandpunkt insofern bestätigt, dass eine Risikoverlagerung vom österreichischen Abfuhrpflichtigen auf den ausländischen Empfänger bzw. auf die Finanzverwaltung komme, wenn der Einkünfteempfänger die…
…3. Absatz). Der Übergang der Preisgefahr bzw. die Risikoverlagerung auf den Leasingnehmer schon bei Beginn der Vertragslaufzeit führe aber deswegen noch nicht zwingend zur Zuordnung des Leasinggegenstandes zum Leasingnehmer (EStR 2000, Rz 135 ff); vielmehr müssten zusätzliche Kriterien hinzutreten, damit ein Übergang des wirtschaftlichen Eigentums…
1.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern Rz 109: Zur sachgerechten Abgrenzung und Anerkennung der konzerninternen Überlassung von Finanzmitteln - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei…
8.6.4.4 Übergangsbestimmung gemäß § 116 Abs. 4 Z 4 EStG 1988 Rz 3406: Gemäß § 116 Abs. 4 Z 4 letzter Satz EStG 1988 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2007 ist die Aufstockung unter Zugrundelegung des zwanzigjährigen Zeitraumes weiter fortzuführen. Als Ausgangspunkt für die…
Bei der betrieblichen Kollektivversicherung übernimmt der Versicherer die Gefahrtragung, selbst die Altersvorsorge an den Versicherten (Arbeitnehmer) bei deren Pensionsantritt leisten zu müssen. Der Versicherer übernimmt vom Arbeitgeber =Versicherungsnehmer die Pensionszusage, der Versicherungsnehmer überträgt dafür einen bestimmten Kapitalbetrag (§ 48 PKG und § 18i VAG). Die betriebliche Kollektivversicherung…
1. Rechtliche Situation vor dem Urteil des EuGH vom 1.12.2011, Rs Immobilien Linz GmbH & Co. KG Grundsätzlich liegt ein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang vor, wenn eine Gesellschaft mit Verlust abgeschlossen hat und einer ihrer Gesellschafter sich zur Übernahme dieses Verlustes bereit erklärt. Damit erbringt er…
1.3.3.4. Sicherungsgeschäfte (Hedging und Factoring) Rz 130: Deckungsgeschäfte (hedging arrangements) werden von Konzernen genutzt, um gewisse Risiken abzumildern, zB Währungskurs- oder Rohstoffpreisschwankungen (Z 10.149rev 10.149 OECD-VPL). Diese werden häufig zentralisiert gemanagt, wobei die Zentralisierung unterschiedlich ausgestaltet sein kann und…
23.3.1.325.3.1.3 Steuerliche Abzugsfähigkeit Rz 1356: Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle und die sonstigen Rückstellungen gemäß § 144 Abs. 3 D VII VAG 2016 sind mit 80% des Teilwertes anzusetzen. Zu den sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen zählen insbesondere die Stornorückstellung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Helmut Moritz, Steuerberater, Schottenbastei 6/8, 1010 Wien gegen den Bescheid gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 BAO des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
Erhöhung der Firmenwertabschreibung durch Einlage (Zuschusszusage) Bezughabende Norm und Richtlinie samt Randzahl § 9 Abs. 7 KStG 1988 und KStR 2001 Rz 456 und Rz 457 Sachverhalt Die PS ist 100% Gesellschafterin der X-GmbH, deren Vermögen ausschließlich im, in Höhe von 19.900.000…
3.1.3. Funktions- und Risikoanalyse Rz 415: Der Abgabepflichtige ist im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation gehalten, für seine Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen auch eine Vergleichbarkeitsanalyse durchzuführen (zu den fünf Vergleichbarkeitsfaktoren siehe Rz 57 ff). Sie ist zentral für die Bestimmung verlässlicher Fremdvergleichswerte. Denn die Analyse…
4.3. Übernehmende Personengesellschaft (§ 25 UmgrStG) Rz 1450: Gemäß § 25 Abs. 1 UmgrStG hat die übernehmende Personengesellschaft die steuerlichen Werte aus der Zusammenschlussbilanz fortzuführen. Das sind idR die Buchwerte und im Ausnahmefall der Aufwertungsverpflichtung bzw. -option die Teilwerte. 4.3.1. Rechtsnachfolge Rz 1451: Da…
23.3.1.625.3.1.6 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Rz 1366: Gemäß § 153 VAG 2016 sind Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle für die dem Grunde und der Höhe nach noch nicht feststehenden Leistungsverpflichtungen aus bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Versicherungsfällen sowie…
23.3.325.3.3 Risikorücklage Rz 1390: Versicherungsunternehmen müssen eine gemäß § 143 Abs. 1 VAG 2016 in der Bilanz gesondert auszuweisende Risikorücklage bilden. Die Risikorücklage dient der Sicherung der Existenz der Versicherungsgesellschaft. Insbesondere dient sie damit der Abdeckung des allgemeinen Unternehmerrisikos, welches sich bei…
23.2.225.2.2 Bewertungsfragen bei Kreditinstituten 23.2.2.125.2.2.1 "Überpari" begebene Wertpapiere Rz 1344: Werden Wertpapiere "überpari" begeben, hat jener Teil des Ausgabebetrages, der über dem Nennwert des Papiers liegt, eine regulierende Wirkung auf den Zinsertrag aus dem Papier…
5.1.7. Erfordernis eines Teilungsvertrages Rz 1526: § 27 Abs. 1 UmgrStG setzt als Grundlage für die Vornahme einer Realteilung den Abschluss eines schriftlichen Teilungsvertrages (Gesellschaftsvertrages) voraus. Dieses Rechtsgeschäft muss nicht ausdrücklich als Teilungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich…