Der Gewinn ist bei Auslandsbauvorhaben zwischen dem inländischen Hauptsitz und der ausländischen Baubetriebstätte so aufzuteilen, dass die Betriebstätte erhält, was ein fremder selbständiger Unternehmer für die Ausführung der im Ausland erbrachten Bauleistungen unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen erhalten hätte. Der Betriebstätte ist hierbei regelmäßig ein…
2.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode Rz 348: Das Wesen der indirekten Gewinnaufteilungsmethode besteht darin, dass der Gesamtgewinn des Unternehmens nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel auf das Stammhaus und seine ausländischen Betriebsstätten aufgeteilt wird (UFS 10.1.2012, RV/1638-W/08). Diese Gewinnaufteilung beruht auf…
2.2.2.3. Risikozuordnung Rz 297: Ungeachtet des Umstands, dass angesichts der Unternehmenseinheit das unternehmerische Risiko das Gesamtunternehmen als Ganzes trifft, muss auf der Grundlage der Funktionsanalyse eine Risikozuordnung an die Betriebsstätte vorgenommen werden (AOA Report 2008 Z I/97). Die Risikoverteilung im international…
3.1.3. Funktions- und Risikoanalyse Rz 415: Der Abgabepflichtige ist im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation gehalten, für seine Geschäftsbeziehungen mit verbundenen Unternehmen auch eine Vergleichbarkeitsanalyse durchzuführen (zu den fünf Vergleichbarkeitsfaktoren siehe Rz 57 ff). Sie ist zentral für die Bestimmung verlässlicher Fremdvergleichswerte. Denn die Analyse…
1.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode Rz 44: Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("transactional profit split method", TPSM) beruht darauf, dass der aus einer bestimmten konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad…
1.2.2. Fragen zur Methodenanwendung 1.2.2.1. Methodenauswahl Rz 50: Die OECD-VPL unterteilen die Verrechnungspreismethoden in Standardmethoden (Preisvergleichsmethode, Wiederverkaufspreismethode, Kostenaufschlagsmethode) und Gewinnmethoden (Gewinnaufteilungsmethode, Nettomargenmethode). Bei der Auswahl der anzuwendenden Methode ist grundsätzlich jener Methode der Vorzug zu geben, die die größte…
1.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode Rz 38: Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ("transactional net margin method", TNMM) werden die Nettomargen untersucht, die ein Unternehmen aus konzerninternen Geschäften erzielt und in Vergleich zu den Nettomargen bei Fremdgeschäften gesetzt. Die Nettomarge ergibt sich aus der Relation…
Zur Ermittlung des Marktwertes (objektivierten Unternehmenswert) werden häufig Discounted-Cashflow-Verfahren bzw. spezifischer das WACC-Verfahren, bei dem die Free-Cash-Flows (FCF - freien liquiden Mittel zur Bedienung von Fremd- und Eigenkapital) mit einem gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensatz (WACC) diskontiert werden. Anschließend werde der Marktwert des…
1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…
1.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern Rz 109: Zur sachgerechten Abgrenzung und Anerkennung der konzerninternen Überlassung von Finanzmitteln - unabhängig von der vertraglichen Gestaltung als Konzerndarlehen oder Einlagen - gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Geschäftsvorfällen (Hinweis auf Kapitel I OECD-VPL), wobei…
Im Bereich der Verrechnungspreisgestaltung bildet die Frage der Tragung des Währungsrisikos einen eigenen Problemkreis, zu dem bisher keine allgemeingültigen Detailaussagen vorliegen. Aus Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist aber eine Bestätigung der in der Literatur zu findenden Auffassung erkennbar, dass Parteienvereinbarungen im Grunde steuerlich…
1.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen Rz 125: Eine Garantie oder Bürgschaft ist eine rechtlich bindende Zusage des Garantiegebers oder Bürgen, für eine Verbindlichkeit des Garantienehmers oder Hauptschuldners einzustehen (Z 10.155rev10.155 OECD-VPL). Eine Garantie oder Bürgschaft wird konzernintern häufig in…
1.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode Rz 31: Der angemessene Verrechnungspreis wird bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("cost plus method", CPM) auf der Grundlage der Kosten des Leistungserbringers ermittelt, die um einen marktüblichen (Roh-)Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Rohgewinnspanne ergibt sich damit grundsätzlich aus der Differenz zwischen…