…landesgesetzlichen Vorschriften gibt und das öffentliche Interesse und die behördliche Mitwirkung anderweitig dokumentiert ist (Tausch- und Ringtauschvereinbarungen); dies wird insbesondere durch Vorlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse möglich sein. Tausch- und Ringtauschvereinbarungen im Einklang mit den Flächenwidmungsplänen (Bebauungsplänen) von Gemeinden zählen nicht als behördliche Maßnahmen zur besseren Gestaltung…
…umfasst waren. Da allerdings nicht sämtliche Bundesländer ‚derartige Vorschriften vorgesehen haben, bestand in solchen Fällen der Bedarf, die Schaffung sinnvoll bebaubarer Bauplätze im Wege privatrechtlicher Tausch- und Ringtauschvereinbarungen ebenfalls zu befreien. Mit dem AbgÄG 2012 (BGBI. I 112/2012) erfolgte daher in § 30 Abs. 2…
…die derartige Maßnahmen und Verfahren explizit vorsehen. Das öffentliche Interesse und die behördliche Mitwirkung ist in diesen Fällen bei Tausch- oder Ringtauschvereinbarungen allerdings anderweitig zu dokumentieren, dies wird insbesondere durch Vorlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse möglich sein. Im Sinne der oben genannten Rechtsansicht des BMF (Randziffer 6652…
…von der öffentlichen Hand ausgegangen ist. Dem Gesetzgeber ist offenbar jener Fall vor Augen gestanden, in dem auf Betreiben der Gemeindeverwaltung die Grundeigentümer private Tausch- und Ringtauschvereinbarungen schließen, um eine bessere Bebaubarkeit des Gebietes herzustellen (Hammerl/Bodis in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG…
…die derartige Maßnahmen und Verfahren explizit vorsehen. Das öffentliche Interesse und die behördliche Mitwirkung ist in diesen Fällen bei Tausch- oder Ringtauschvereinbarungen allerdings anderweitig zu dokumentieren, dies wird insbesondere durch Vorlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse möglich sein. Im Sinne der oben genannten Rechtsansicht des BMF (Randziffer 6652…
…die derartige Maßnahmen und Verfahren explizit vorsehen. Das öffentliche Interesse und die behördliche Mitwirkung ist in diesen Fällen bei Tausch- oder Ringtauschvereinbarungen allerdings anderweitig zu dokumentieren, dies wird insbesondere durch Vorlage entsprechender Gemeinderatsbeschlüsse möglich sein. Im Sinne der oben genannten Rechtsansicht des BMF (Randziffer 6652…
…Dort ist ausdrücklich festgehalten, dass nicht in allen Bundesländern entsprechende Vorschriften vorhanden sind, jedoch in der Praxis die Notwendigkeit besteht, sinnvoll bebaubare Bauplätze im Wege Tausch- und Ringtauschvereinbarungen zu schaffen und soll die im § 30 Abs. 2 Zif. 4 enthaltene Befreiung - welche inhaltlich aus dem…
…Dort ist ausdrücklich festgehalten, dass nicht in allen Bundesländern entsprechende Vorschriften vorhanden sind, jedoch in der Praxis die Notwendigkeit besteht, sinnvoll bebaubare Bauplätze im Wege Tausch- und Ringtauschvereinbarungen zu schaffen und soll die im § 30 Abs. 2 Zif. 4 enthaltene Befreiung - welche inhaltlich aus dem…
5.4.9.2 Darlehensverträge Rz 1214: Auch bei diesen Verträgen sind zB Schriftlichkeit und zivilrechtliche Wirksamkeit keine unabdingbaren Voraussetzungen für deren steuerliche Anerkennung, ein bloßer bilanzmäßiger Ausweis als Schuldpost ist jedoch nicht ausreichend (VwGH 14.9.1977, 0027/77). Bei Fehlen des Fixierens schriftlicher…
3.10. Tausch Rz 471: Ein Tausch liegt vor, wenn das Entgelt für eine Lieferung in einer Lieferung besteht. Zur Bemessungsgrundlage siehe Rz 671 bis Rz 672. Randzahlen 472 bis 474473: derzeit frei. Abschnitte 3.11. und 3.12.: derzeit frei.
4.6. Tausch, tauschähnlicher Umsatz 4.6.1. Allgemeines Rz 671: Beim Tausch und beim tauschähnlichen Umsatz (§ 3 Abs. 10 UStG 1994) sowie bei Hingabe an Zahlungsstatt gilt der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Als Wert im Sinne dieser Bestimmung ist…
5.4.10 Mehrfache vertragliche Vereinbarungen Rz 1225: Derartige Vereinbarungen, wie zB Schenkung von Wirtschaftsgütern an den Ehegatten mit anschließender Rückmiete oder Entlohnung des nahen Angehörigen mit anschließender Darlehensgewährung, sind auf ein allfälliges Vorliegen eines Missbrauches von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes (§ 22 BAO…
Tantiemen Rz 935: Tantiemen sind entweder Anteil am Gewinn oder Umsatz der Körperschaft, welche der geschäftsführende Anteilsinhaber erhält, um auf diese Weise seinen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg zu dokumentieren. Tantiemen des geschäftsführenden Anteilsinhabers sind Teil der Geschäftsführervergütung und es gelten die allgemeinen Ausführungen zu diesem…
27.4.1.3. Erfüllungsübernahme Rz 1413: Eine Erfüllungsübernahme stellt keinen Schuldbeitritt dar und unterliegt nicht der Gebühr gemäß § 33 TP 7 GebG. Bei der Erfüllungsübernahme (§ 1404 ABGB) verpflichtet sich lediglich der Übernehmer intern gegenüber dem Schuldner, dessen Gläubiger zu befriedigen. Die Erfüllungsübernahme (interne Schuldübernahme…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…
22.4.2 Veräußerung, Anschaffung 22.4.2.1 Begriff und Allgemeines Rz 6623: Einkünftebegründender Tatbestand des § 30 EStG 1988 ist die Veräußerung. Darunter ist jede entgeltliche Übertragung zu verstehen (Verkauf, Tausch, sonstiges Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis, mit dem ein Grundstück entgeltlich übertragen wird; zum Erbschaftskauf…
5.4.4 Erfordernisse für die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen 5.4.4.1 Allgemeines Rz 1130: Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden - selbst wenn sie den Gültigkeitserfordernissen des Zivilrechtes entsprechen (vgl. zB VwGH 3.9.1997, 93/14/0095, VwGH 26.1.1999…
***Bf*** hat diesen Vertrag erst - überraschend - während der Schlussbesprechung vorgelegt. Überraschend deshalb, weil von diesem Vertrag in keiner der vorliegenden sehr umfangreichen Unterlagen die Rede war: weder im vielseitigen Akt der Staatsanwaltschaft, noch in der Buchhaltung oder den Unterlagen der CEE, noch in den ebenso…
5.1.4 ABC der Betriebseinnahmen Abfindungen Rz 1030: Der Grund für das Entstehen des Anspruches muss in der betrieblichen Sphäre liegen: Verzicht auf eine Firmenbezeichnung (VwGH 29.3.1978, 0652/77), Entgelt für Verzicht auf Vorkaufsrecht eines Baumaterialienhändlers, da das Recht notwendiges Betriebsvermögen darstellt…
20.2.2.4.10 Ratenzahlung der Steuerschuld Rz 6157: Erfolgt die Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich gegenüber einem EU/EWR-Staat nicht durch einen Wegzug einer natürlichen Person bzw. durch eine Übertragung eines Wirtschaftsgutes an eine andere natürliche Person, ist auf Grund eines…