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UFSG RV/0138-G/09Stellt ein Unterhaltsanspruch der Kinder nach § 142 ABGB eine Abzugspost beim gesetzlichen Erbteil der Mutter dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…Erwerb der gesamte Vermögensanfall. Im Sinne des darin enthaltenen Bereicherungsprinzips unterliegt nur der dem Erwerber tatsächlich verbleibende Reinerwerb der Steuer. Grundsätzlich kann die Abgabenbehörde den Umfang des Reinnachlasses nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (unter eigener Verantwortung) beurteilen (VwGH 16.12.1993, 88/16/0235…

UFSG RV/0137-G/09Stellt ein Unterhaltsanspruch nach § 142 ABGB eine Abzugspost beim gesetzlichen Erbteil der unterhaltsberechtigten Kinder dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…Erwerb der gesamte Vermögensanfall. Im Sinne des darin enthaltenen Bereicherungsprinzips unterliegt nur der dem Erwerber tatsächlich verbleibende Reinerwerb der Steuer. Grundsätzlich kann die Abgabenbehörde den Umfang des Reinnachlasses nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (unter eigener Verantwortung) beurteilen (VwGH 16.12.1993, 88/16/0235…

UFSG RV/0136-G/09Stellt ein Unterhaltsanspruch nach § 142 ABGB eine Abzugspost beim gesetzlichen Erbteil der unterhaltsberechtigten Kinder dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…Erwerb der gesamte Vermögensanfall. Im Sinne des darin enthaltenen Bereicherungsprinzips unterliegt nur der dem Erwerber tatsächlich verbleibende Reinerwerb der Steuer. Grundsätzlich kann die Abgabenbehörde den Umfang des Reinnachlasses nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (unter eigener Verantwortung) beurteilen (VwGH 16.12.1993, 88/16/0235…

UFSG RV/0135-G/09Stellt ein Unterhaltsanspruch nach § 142 ABGB eine Abzugspost beim gesetzlichen Erbteil der unterhaltsberechtigten Kinder dar?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2010

…Erwerb der gesamte Vermögensanfall. Im Sinne des darin enthaltenen Bereicherungsprinzips unterliegt nur der dem Erwerber tatsächlich verbleibende Reinerwerb der Steuer. Grundsätzlich kann die Abgabenbehörde den Umfang des Reinnachlasses nach dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung (unter eigener Verantwortung) beurteilen (VwGH 16.12.1993, 88/16/0235…

UFSK RV/0005-K/10Höhe der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten - Nachweis?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2010

…soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Das die Erbschafts- und Schenkungssteuer tragende Bereicherungsprinzip besagt nun, dass nur der dem Erwerber tatsächlich verbleibende Reinerwerb der Steuer unterliegt. Dies bedeutet, dass vom erworbenen Vermögenswert die übernommenen Schulden und Lasten in Abzug zu…

BFG RV/3100038/2017Entstehen der Steuerschuld bei Erwerb von Todes wegen durch Erbanfall mit Abgabe der Erbserklärung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2017

…6 des § 20 ErbStG ergibt sich im Zusammenhang mit Abs. 1 der Gesetzesstelle das die Erbschafts- und Schenkungssteuer beherrschende Bereicherungsprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass nur der dem Erwerber tatsächlich verbleibende Reinerwerb der Steuer unterliegt (vgl. VwGH 30.08.1995, 95/16/0172, 0173, VwGH 20…

UFSW RV/1996-W/101. Erbschaftssteuer: Unterliegt der vom Wohnungseigentumspartner gemäß § 14 WEG verpflichtend zu leistende Übernahmepreis als Ausgleichszahlung an die Verlassenschaft der Erbschaftssteuer? (Abw.) 2. Grunderwerbsteuer: Stellt der von Gesetzes wegen erworbene Wohnungseigentumsanteil nach § 14 WEG iVm § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG einen Grunderwerb von Todes wegen dar, der gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG aF befreit ist, und ist der Übernahmspreis eine Gegenleistung gemäß § 5 GrEStG. (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2013

…Instanz und führte ergänzend aus, dass die Erbschaftsteuer nur die tatsächliche Bereicherung des Erben erfassen solle, weshalb das Gesetz vom so genannten Nettoprinzip ausgehe und nur der dem Erben verbleibende Reinerwerb der Steuer unterliege. Im konkreten Fall liege aber gerade keine Bereicherung der Bw. vor…

UFSK RV/0574-K/08Vorliegen eines fremdüblichen Darlehensvertrages als abzugsfähiges Passivum bei der ErbSt; Rückfall von geschenktem Vermögen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.11.2013

…noch anwendbaren § 20 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 (ErbStG) gilt als Erwerb und unterliegt somit der Steuer der gesamte Vermögensanfall. Korrespondierend mit dem dieses Gesetz tragenden Grundsatz, wonach nur der dem Erwerber tatsächlich verbleibende Reinerwerb zu besteuern ist (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III B, Erbschafts-…

UFSW RV/3053-W/11Abzug von Verlassenschaftspassiven (teilw. Stattgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

… 20 Abs. 8 ErbStG 1955 ergibt, dass nach dem die Erbschaftssteuer beherrschenden Bereicherungsprinzip, nur der dem Erben verbleibende Reinerwerb der Steuer unterliegt. Schulden und Lasten, die den Erwerb schmälern, sind grundsätzlich in Abzug zu bringen. In bürgerlich rechtlicher Sicht zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten die Erblasserschulden…

UFSW RV/3054-W/11Abzug von Verlassenschaftspassiven (teilw. Stattgabe)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.01.2013

… 20 Abs. 8 ErbStG 1955 ergibt, dass nach dem die Erbschaftssteuer beherrschenden Bereicherungsprinzip, nur der dem Erben verbleibende Reinerwerb der Steuer unterliegt. Schulden und Lasten, die den Erwerb schmälern, sind grundsätzlich in Abzug zu bringen. In bürgerlich rechtlicher Sicht zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten die Erblasserschulden…

UFSW RV/3540-W/07Abzug von Verlassenschaftspassiven (teilw. Stattgabe).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2012

… 20 Abs. 8 ErbStG 1955 ergibt, dass nach dem die Erbschaftssteuer beherrschenden Bereicherungsprinzip, nur der dem Erben verbleibende Reinerwerb der Steuer unterliegt. Schulden und Lasten, die den Erwerb schmälern, sind grundsätzlich in Abzug zu bringen. In bürgerlich rechtlicher Sicht zählen zu den Nachlassverbindlichkeiten die Erblasserschulden…

UFSS RV/0044-S/05Welche Kosten kann der Pflichtteilsberechtigte geltend machen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)13.04.2011

…der Absätze 5, 6 und 8 des § 20 leg. cit.) vom sog. Bereicherungsprinzip beherrscht, wonach nur der dem Erwerber letzten Endes verbleibende Reinerwerb der Steuer unterliegt (vgl. dazu Fellner a.a.O. Rz 16 Abs. 1 zu § 20 ErbStG und die dort angeführte hg. Judikatur)…

UFSS RV/0032-S/10Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

… 20 Abs 4 ErbStG sind Verbindlichkeiten bzw. Kosten, die durch die gerichtliche Abhandlungspflege entstehen, dem Erwerb des Vermögens dienen bzw. letztlich den Reinerwerb vermindert haben, abzugsfähig (vgl. Fellner, § 20 Rz 26a). Die Erbschaftssteuer errechnet sich daher wie folgt: Steuerpflichtiger Erwerb laut Erbschaftssteuerbescheid in Höhe von…

UFSS RV/0033-S/10Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

… 20 Abs 4 ErbStG sind Verbindlichkeiten bzw. Kosten, die durch die gerichtliche Abhandlungspflege entstehen, dem Erwerb des Vermögens dienen bzw. letztlich den Reinerwerb vermindert haben, abzugsfähig (vgl. Fellner, § 20 Rz 26a). Die Erbschaftssteuer errechnet sich daher wie folgt: Steuerpflichtiger Erwerb laut Erbschaftssteuerbescheid in Höhe von…

UFSW RV/0706-W/07Die Erbschaftssteuer ist vom Erbanfall zu berechnen und Haftung des Erblassers für Schulden Dritter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2011

… 20 ErbStG ergibt sich im Zusammenhang mit Abs. 1 der Gesetzesstelle das die Erbschafts- und Schenkungssteuer beherrschende Bereicherungsprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass nur der dem Erwerber tatsächlich verbleibende Reinerwerb der Steuer unterliegt (vgl. Fellner aaO, Rz 16 zu § 20 und die dort zitierte Judikatur). Gemäß…

UFSW RV/0705-W/07Die Erbschaftssteuer ist vom Erbanfall zu berechnen und Haftung des Erblassers für Schulden Dritter.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.02.2011

… 20 ErbStG ergibt sich im Zusammenhang mit Abs. 1 der Gesetzesstelle das die Erbschafts- und Schenkungssteuer beherrschende Bereicherungsprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass nur der dem Erwerber tatsächlich verbleibende Reinerwerb der Steuer unterliegt (vgl. Fellner aaO, Rz 16 zu § 20 und die dort zitierte Judikatur). Gemäß…

UFSW RV/3042-W/08Tragung der Begräbniskosten bei kridamäßiger Verteilung des Nachlasses.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2010

…8 ergibt sich im Zusammenhang mit Abs. 1 dieser Gesetzesstelle das die Erbschafts- und Schenkungssteuer beherrschende Bereicherungsprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass nur der dem Erwerber tatsächlich verbleibende Reinerwerb der Steuer unterliegt (vgl. VwGH 30.8.1995, 95/16/0172, 0173). Nach dem ersten Satz des…

UFSW RV/1825-W/08Versicherungserlös ist nicht befreit nach § 15 Abs. 1 Z. 17 ErbStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2010

…Im Zusammenhang ergibt sich aus § 20 Abs. 4 bis 6 und 8 ErbStG das die Erbschaftssteuer beherrschende Bereicherungsprinzip, wonach nur der dem Erben verbleibende Reinerwerb der Steuer unterliegt. Schulden und Lasten, die den Erwerb schmälern, sind grundsätzlich in Abzug zu bringen (VfGH 14.6.1997…

UFSG RV/0345-G/10Der Erwerb der zum Grundvermögen gehörenden Liegenschaften ist als gemischte Schenkung zu betrachten. Der unentgeltliche Teil des Erwerbsvorganges unterliegt der Schenkungssteuer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2010

…| 28.560,43 | Erwerb vom Vater (die Hälfte) | 14.280,21 | Davon das Dreifache | 42.840,64 | Abzüglich der auf den Erwerb des Grundvermögens entfallenden Gegenleistung | -10.812,26 | Reinerwerb | 32.028,39 | Freibetrag gem…

UFSG RV/0346-G/10Der Erwerb der zum Grundvermögen gehörenden Liegenschaften ist als gemischte Schenkung zu betrachten. Der unentgeltliche Teil des Erwerbsvorganges unterliegt der Schenkungssteuer.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2010

…€ 28.560,43 Davon Erwerb von der Mutter (die Hälfte) € 14.280,21. Das Dreifache € 42.840,64 abzüglich der auf den Erwerb des Grundvermögens entfallenden Gegenleistung € 15.341,04 ergibt einen Reinerwerb von € 27.499,60 abzüglich Freibetrag gem. …