…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Die Einhebung einer Abgabe ist…
…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Die Einhebung einer Abgabe ist…
…liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Die Einhebung einer Abgabe ist nur dann aussetzbar, wenn…
…dem kein Anbringen zugrunde liegt, zurückzuführen ist, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Dies gilt sinngemäß, wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten wird. Die Einhebung einer Abgabe ist…
…85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien teilte der Bf. im Abgabenbescheid vom 29. Juni 1999, Zl. 100…
…85c Abs. 7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Das Hauptzollamt Wien teilte der Bf. im Abgabenbescheid vom 29. Juni 1999, Zl. 100…
B E S C H L U S S Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Name in der Beschwerdesache Bschwf., Adresse, nunmehr vertreten durch B-GmBH gegen die Bescheide des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2001, Umsatzsteuervorauszahlungen Jänner bis September 2002 sowie Einkommensteuer…
Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis nicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen W.W., (Bf.) wegen Abweisung eines Antrages auf Beigabe eines Verteidigers vom 12. September 2013 durch das Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln…
…Deutschland, Untervollmacht zur Vertretung in allen Mandaten, die Frau Rechtsanwältin Felicitas Niedermann im Rahmen ihrer Tätigkeit bei UnionTAX & LAW betreut hat oder betreut. Die Untervollmacht umfasst in der Vollmachtsurkunde näher dargestellte Befugnisse; eine Zustellvollmacht wird darin nicht angeführt. Am 11.11.2025 langte beim Bundesfinanzgericht…
… 97 BAO bekanntgegeben. Durch die Bekanntgabe ist der Bescheid rechtswirksam geworden und die materielle Rechtskraft eingetreten. Im selben Zeitpunkt ist der Entscheidungspflicht iSd § 284 Abs 1 BAO entsprochen worden. Damit ist die zu Grunde liegenden Säumnisbeschwerde rechtsgrundlos geworden. Zulässigkeit einer Revision Zur Entscheidungsfindung war keine…
…und das Beschwerdeverfahren ist beendet. Zur Zulässigkeit einer Revision Da sich die Rechtsfrage der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurücknahme des Vorlageantrages unmittelbar aus dem Gesetz ( § 256 Abs.3 iVm § 264 Abs.4 lit.d BAO ) ergibt, liegt im konkreten Fall keine Rechtsfrage vor…
…Abs. 2) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (6) Partei im Beschwerdeverfahren ist auch die Abgabenbehörde, deren Säumnis geltend gemacht wird. Mit elektronischem Eingang vom 12.1.2022 teilte das Finanzamt dem Bundesfinanzgericht mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Walter Panzer, Praterstraße 9 Tür 6, 1020 Wien, über dessen Beschwerde vom 11. Mai 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes…
…Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da sich die Rechtsfolge der Gegenstandsloserklärung des Beschwerdeverfahrens im Falle der Zurückziehung des Vorlageantrages unmittelbar aus § 256 Abs 3 / iVm § 264 Abs 4 lit d BAO ergibt, liegt im konkreten Fall keine Rechtsfrage vor…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall sind die zu klärenden Rechtsfragen durch die zitierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 16.12.2014…
…wenn die Frist (Abs. 2) abgelaufen ist oder wenn die Abgabenbehörde vor Ablauf der Frist mitteilt, dass keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliegt. (6) Partei im Beschwerdeverfahren ist auch die Abgabenbehörde, deren Säumnis geltend gemacht wird. Das Finanzamt hat am 10. Februar 2025 sowie am 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache des Herrn Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. November 2012, betreffend die Zurückweisung der Berufung vom 9. November 2012 in einer Beihilfensache, zu Recht erkannt: Die Berufung…
…beantwortet wird. Im vorliegenden Beschwerdefall wurden keine Rechtsfragen aufgeworfen, denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Die gegenständliche Entscheidung weicht nicht von der zitierten ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 299 BAO ab. Die Entscheidung hing im Wesentlichen von der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a CP in der Beschwerdesache Dr. Bf., vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 23.05.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Die Berufung (nunmehr Beschwerde) vom 21. Juni 2012…