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UFSW RV/1300-W/07Kein Vorsteuerabzug bei nachträglich zu Rallyefahrzeugen umgebauten Pkw
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.11.2007

…erheben. Entscheidungsgründe Die Bw., eine GmbH, ist auf dem Gebiet des Verlagswesens (Zeitschriftenverlag) tätig; daneben betreibt sie einen Rennstall mit Rallyekraftfahrzeugen. An diesen Kraftfahrzeugen werden im Zuge der Teilnahme an Rennveranstaltungen Werbeflächen an diverse Firmen wie Autozulieferer, Autoausstatter und dergleichen vermietet; die Erlöse aus dieser…

KfzBStR 2021 Rz 8–16Fahrzeugdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

Fahrzeugdokumente Rz 8: Zulassungsbescheinigung Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen erst nach der behördlichen Registrierung (Zulassung) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Die Zulassungsbescheinigung wird dem Fahrzeugbesitzer bei der Kraftfahrzeugzulassung ausgestellt und besteht aus zwei Teilen: Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument oder im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigung…

KfzBStR 2021 Rz 17–27Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Kraftwagen (§ 2 Z 3 KFG 1967) Rz 17: Ein mehrspuriges Kraftfahrzeug mit mindestens vier Rädern; zwei Räder mit einer gemeinsamen Nabe oder Zwillingsräder zählen als ein Rad. Diese umfassen gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 KFG 1967 folgende Untergruppen, wobei diese kraftfahrzeugsteuerrechtlich unterschiedlich zu beurteilen…

KfzBStR 2021 Rz 576–580B.2.2.4.3. Geländewagen (8701 - 8703)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.4.3. Geländewagen (8701 - 8703) Rz 576: Geländewagen sind Kraftfahrzeuge, die besonders zum Fahren in unwegsamem Gelände konstruiert sind. Merkmale von Geländewagen sind z.B. größere Bodenfreiheit, Vierradantrieb, Differentialsperre, Getriebe mit eigener Geländeübersetzung, Stollenbereifung, stärkere Stoßdämpfer. Geländewagen mit Lenkrad werden grundsätzlich in…

KfzBStR 2021 Rz 550–558B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung B.2.2.3.1. Begriffsbestimmung B.2.2.3.1.1. Wortlaut der KN-Position 8703 Rz 550: Gemäß § 2 Z 2 NoVAG 1991 gelten als Kraftfahrzeuge Personenkraftwagen und andere hauptsächlich zur Personenbeförderung gebaute Kraftfahrzeuge (ausgenommen solche…

UFSW RV/0895-W/03Normverbrauchsabgabe und Vorsteuerabzug für Rallyefahrzeuge - Klasse WRC
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2007Teil 2/2

Kleinlastkraftwagen. Dies deshalb, da - jedenfalls bei Rallyefahrzeugen der Klasse WRC - nicht nur die in den Verordnungen BGBl. Nr. 273/1996 bzw. BGBl. II Nr. 193/2002 normierten Merkmale eines Kleinlastkraftwagens fehlen, sondern darüber hinaus grundlegende technische Umbauten erforderlich wären, damit überhaupt eine einem serienmäßigen Personen…

KfzBStR 2021 Rz 28–35Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967) Rz 28: Ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug gezogen zu werden, dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines…