RIS AI
4 Treffer1534 msnur geltende Fassungen
UmgrStR 2002 Rz 566–5932.4. Verlustabzug (§ 10 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…bis 07 kein abschreibbarer Rest verbleibt. 2.4.3. Zurechnung von vortragsfähigen Verlusten an eine Mehrheit von Rechtsnachfolgern 2.4.3.1. Quotenzurechnung Rz 574: Übertragbare vortragsfähige Verluste sind nach § 10 Z 1 lit. b UmgrStG den Rechtsnachfolgern dem Grunde nach in jenem prozentuellen Ausmaß…

BFG RV/5101119/2012Aufteilung gemischt genutzter Gebäude - hier: eines Einfamilienhauses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.12.2019

…irgendwo dazu fällt. Es kann rein mathematisch nicht sein, dass ein Raum der zu 85% betrieblich ist, über eine anteilige Quotenzurechnung massiv heruntergerechnet wird. "Ein Raum, der 85% betrieblich genutzt wird, kann nicht über eine andere Quote plötzlich nur mehr als z.B. 19% betrieblich…

BFG RV/5101118/2012Aufteilung gemischt genutzter Gebäude - hier: eines Einfamilienhauses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.12.2019

…irgendwo dazu fällt. Es kann rein mathematisch nicht sein, dass ein Raum der zu 85% betrieblich ist, über eine anteilige Quotenzurechnung massiv heruntergerechnet wird. "Ein Raum, der 85% betrieblich genutzt wird, kann nicht über eine andere Quote plötzlich nur mehr als z.B. 19% betrieblich…

08 0104/2-IV/8/03Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten nach dem Budgetbegleitgesetz 2003 und der ErlWS-VO 2004
geltende FassungErlässe & InformationenErlass08 0104/2-IV/8/0317.12.2003

Durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, wurden die §§ 14 und 16 BewG 1955 neu gefasst. Damit wurden die bisherigen Bestimmungen über die Bewertung von un- oder niedrig verzinsten Forderungen oder Verbindlichkeiten sowie von Renten und dauernden Lasten den neueren Entwicklungen angepasst. Die…