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UFSG RV/0891-G/09Tausch von Miteigentumsanteilen einer Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…oben ausgeführt - nicht zum Tragen kommen. Nachdem die Teilung der Liegenschaft in höherwertigere und geringwertigere Grundstücke erfolgte und eine zusätzliche Leistung vereinbart wurde, ist die Berechnung der Bemessungsgrundlage nach der vorhin beschriebenen Proportionsrechnung durchzuführen:   Erwerb der Frau R.H. : | Verkehrswert der Grundstücke 983…

UFSG RV/0890-G/09Tausch von Miteigentumsanteilen einer Liegenschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.05.2010

…oben ausgeführt - nicht zum Tragen kommen. Nachdem die Teilung der Liegenschaft in höherwertigere und geringwertigere Grundstücke erfolgte und eine zusätzliche Leistung vereinbart wurde, ist die Berechnung der Bemessungsgrundlage nach der vorhin beschriebenen Proportionsrechnung durchzuführen:   Erwerb der Frau B.H. : | Verkehrswert der Grundstücke 983…

BFG RV/2100478/2015Rechtzeitigkeit der Vorlage der NeuFöG-Erklärung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.12.2016

…wies ein bewegliches, betriebliches Vermögen von 188.818,24 € auf und betriebliche Passiven von 392.655,12 €. Das Finanzamt ermittelte mittels Proportionsrechnung eine Gegenleistung von 185.453,70 €, die anteilsmäßig auf die Liegenschaft entfiel und setzte mit Bescheid vom 18. Juni 2014…

BFG RV/7104548/2015Im Falle der Einstellung des Betriebes bzw. dessen Liquidation kann sich die Frage der Existenzgefährdung nicht (mehr) stellen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.01.2020

…Anlagenverzeichnis zum 31.12.2008 geschätzt werden könne. Für die Berechnung sei eine Proportionsrechnung anzustellen, indem der Verkehrswert der Gesamtliegenschaft (€ 3,2 Mio.) im Verhältnis zum Teilwert der nicht grunderwerbsteuerbaren Betriebsvorrichtungen (€ 696.612,29) gleichgestellt werde mit der gesamten Bemessungsgrundlage (€ 4.198…

BFG RV/2100984/2009Gescheiterte Hausverlosung: Teilwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung des Verlosungsgegenstandes (Betrieb) als Bemessungsgrundlage für Gebühr nach § 33 TP 17 Abs. 1 lit. a GebG (Zeitraum 2009)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.01.2015

…der hier mit den Buchwerten lt. Anlagenverzeichnis vom 31.12.2008 geschätzt werden könne. Für die Berechnung sei eine Proportionsrechnung anzustellen, indem der Verkehrswert der Gesamtliegenschaft (3,2 Mio. €) im Verhältnis zum Teilwert der nicht grunderwerbsteuerbaren Betriebsvorrichtungen (696.612,29 €) gleichgestellt wird mit…

BFG RV/7100724/2009Abzinsung eines in einem Übergabsvertrag übernommenen gering verzinslichen Wohnbauförderungsdarlehens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.11.2014

…€ 194.036,20 Die Gegenleistung, die auf den Wohnungswert entfällt ermittelt sich (im Wege einer Proportionsrechnung) wie folgt: 194.036,20 : 71.596,34 = 147.525,80 : X und beträgt somit (X =) € 54.434,73. Dieser Betrag ist jeweils zur Hälfte…

UFSW RV/3343-W/08Abzinsung eines in einem Übergabsvertrag übernommenen gering verzinslichen Wohnbauförderungsdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2013

…die auf den Wohnungswert entfällt ermittelt sich (im Wege einer Proportionsrechnung) wie folgt: 79.286,06 : 157.535,03 = 30.013,88 : X und beträgt somit (X =) € 59.635,21 und ist mit diesem Betrag der Berechnung der Grunderwerbsteuer zu Grunde zu…

UFSW RV/3618-W/08abzuzinsendes Wohnbauförderungsdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

…= € 36.600,--- | | SUMME: € 87.481,14 Die Gegenleistung die auf den Wohnungswert entfällt ermittelt sich (im Wege einer Proportionsrechnung) wie folgt: 87.481,14 : 54.639,07 = 36.600 : X und beträgt somit (X =) € 22.859,67…

UFSW RV/0375-W/09Abzinsung eines Darlehens des Landes Burgenland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

…die auf den Wohnungswert entfällt ermittelt sich (im Wege einer Proportionsrechnung) wie folgt: 17.850 : 70.749,46 = 12.950 :X und beträgt somit (X =) € 51.327,94 und ist mit diesem Betrag jeweils der Berechnung der Grunderwerbsteuer zu Grunde zu legen…

UFSW RV/3461-W/08Bewertung eines übernommenen WBF Darlehens des Landes NÖ
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2009

…66.300,--- | | SUMME: € 102.900,--- Die Gegenleistung die auf den Wohnungswert entfällt ermittelt sich (im Wege einer Proportionsrechnung) wie folgt: 102.900 : 136.187,97 = 66.300 :X und beträgt somit (X =) € 87.747,93 und ist im jeweils…