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104 902 Treffer295 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0922-L/04Zuschätzungen bei erklärten Verlusten, die keinen Hinweis zulassen, womit sie ausgeglichen wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.11.2006

…er ohne Beleg Dolmetschtätigkeiten abrechnete und ohne Beleg Entgelte in Zusammenhang mit der Erreichung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, Arbeitsstätten, Aufenthaltstitelverlängerungen, Meldebestätigungen sowie der Besorgung von gefälschten ausländischen Lenkerberechtigungen und Personalausweisen vereinnahmte und er diese Eingänge nicht oder nur unzulänglich erklärte. Es ist in diesem Zusammenhang…

EAS 2146Sur-Place-Personal der österreichischen Vertretungsbehörden in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 699/1-IV/4/0228.10.2002

Auf Grund des ab 1. Jänner 2003 in Wirksamkeit tretenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ändert sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Gehältern des Sur-Place-Personals der österreichischen Botschaft und anderer österreichischer Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht…

EAS 2289Polizei-Assistenz in Albanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 451/1-IV/4/0312.05.2003

…albanische Stellen beim Aufbau einer Polizeitruppe zu beraten und zu unterstützen, dann handelt es sich bei den hierfür bezogenen Einkünften offensichtlich um solche, die nach österreichischem Recht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einzustufen sind und die auf Grund der weiter bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht des Polizeibeamten der…

EAS 1969"Verbindungsmann" bei einem deutschen Großkunden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/3-IV/4/0110.01.2002

…auf die Österreich-Tätigkeit entfällt, unterliegt der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Wird dem "Verbindungsmann" in Deutschland dauerhaft die Verfügungsmacht über einen bestimmten Arbeitsplatz in einem Großraumbüro übertragen, dann kann hierdurch eine Betriebstätte des österreichischen Unternehmens in Deutschland begründet werden (siehe EAS 1613). In diesem Fall wird jener…

EAS 495Umwandlung einer türkischen Arbeitskräftegestellung in ein Dienstverhältnis zum Gestellungsnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/2/1-IV/4/9408.09.1994

…Die Anwendung der "183-Tage-Regel" (Art. 15 Abs. 2 DBA - Türkei) auf die zwischen Jänner und Mai 1994 vom türkischen Arbeitgeber bezogenen Einkünfte wäre in diesem Fall mangels Erfüllung des in Abs. 2 lit. a genannten Tatbestandsmerkmals des 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres…

EAS 987Werkvertragsabgabepflicht für ausländische Übersetzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 134/1-IV/4/9609.12.1996

…die Arbeit im Inland verwertet wird. Dies wird angesichts des Umstandes, dass die Aufträge von einem österreichischen Unternehmen erteilt werden und daher das wirtschaftliche Ergebnis der Übersetzungsarbeiten diesem zugute kommt, zu bejahen sein. Die solcherart gegebene inländische Steuerpflicht ist durch Steuerabzug nach § 109a EStG (Werkvertragsabgabe…

EAS 1140Personalbeistellung durch deutsche Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 321/2-IV/4/9729.09.1997

Ist ein in der Möbelbranche tätiges österreichisches Unternehmen infolge seines knappen Personalstandes genötigt, auf von anderen Unternehmen bereitgestelltes Personal zurückzugreifen und wird hiebei auch Personal von einem deutschen Unternehmen (ohne inländischer Betriebstätte) ausgeliehen, dann können die nach Deutschland für die Arbeitskräftegestellung zu zahlenden Vergütungen in…

EAS 470Osteuropaentsendung eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters einer österreichischen Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1155/1/1-IV/4/9407.06.1994

  Wird ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger von einer österreichischen Kapitalgesellschaft angestellt und liegt das Einsatzgebiet dieses Mitarbeiters überwiegend (ca. 300 Tage pro Jahr) in osteuropäischen Staaten, so unterliegen die von der österreichischen Gesellschaft gezahlten Bezüge gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland nur insoweit der…

EAS 1923Liechtensteinisches Personalgestellungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 50/1-IV/4/0104.09.2001

Werden von einem liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte, denen in Österreich ein Zweitwohnsitz zur Verfügung gestellt wird, in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem…

EAS 1508Laufende Auslandstätigkeiten für einen deutschen Arbeitgeber
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 123/1-IV/4/9912.08.1999

…Slowenien, Rußland, Rumänien) und nur zu 10% in Deutschland aus, dann unterliegt sie mit ihren Bezügen insoweit der inländischen Besteuerung, als diese auf die Tätigkeit in Österreich und in den Oststaaten entfallen. Gemäß Artikel 9 Abs. 1 des DBA-Deutschland ist indessen das Besteuerungsrecht für…

EAS 883Entsendung von Bewachungspersonal nach Ägypten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1261/1-IV/4/9623.05.1996

…Persönlichkeit aus Saudi-Arabien, dann bedarf es einer Erklärung dafür, dass die Bewachungstätigkeit durchgehend in Ägypten ausgeübt worden ist und sonach die gesamten Bezüge für die Auslandstätigkeit von der österreichischen Besteuerung zu entlasten sind. Es ist diesfalls Aufgabe des Abgabepflichtigen seine tatsächlichen Aufenthaltszeiten in Ägypten…

EAS 3178Arbeitskräftegestellung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2285-IV/4/201020.08.2010

…vor, dass im Verhältnis zu Tschechien lang andauernde Dienstleistungen eine Betriebstätte begründen können (Dienstleistungsbetriebstätte). Die zitierte Bestimmung lautet "Der Ausdruck "Betriebsstätte" umfasst ......... Dienstleistungen einschließlich Beratungs- und Geschäftsführungstätigkeiten, die von einem Unternehmen eines Vertragsstaats, oder Arbeitnehmern oder anderem von einem Unternehmen zu diesem Zweck eingestellten Personal…

EAS 1743Russischer Dienstnehmer in einem betrieblichen Hilfsstützpunkt in Moskau
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 179/1-IV/4/0017.10.2000

…österreichische GmbH in Moskau eine betriebliche Einrichtung, der von russischer Seite der Charakter eines bloßen unternehmerischen Hilfsstützpunktes zuerkannt wird und werden folglich die Personalkosten dieses Stützpunktes bei der Gewinnermittlung in Österreich als Betriebsausgaben berücksichtigt, dann sind dennoch jene Lohnbezüge, die an die in Russland ansässigen…

EAS 1278Vergabe von Übersetzungsaufträgen an einen in der Ukraine lebenden Übersetzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 133/1-IV/4/9822.06.1998

…dann ist jener Teil der Übersetzerhonorare, der aliquot auf die Inlandstätigkeit entfällt, in Österreich der Besteuerung zu unterziehen und in der Ukraine von der Besteuerung freizustellen. Das derzeit nach wie vor anwendbare DBA-Ö/UdSSR verlangt hiebei nicht, dass die 183-Tage-Frist in einem…

EAS 2009Dreiecksverhältnisse bei internationalen Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 1/2-IV/4/0203.04.2002

…RO zur Steuerfreistellung verpflichtet. Rumänien kann sich nicht darauf berufen, dass der Dienstnehmer gemäß dem DBA-D/RO in einer Betriebstätte des deutschen Unternehmens tätig war und folglich ein rumänisches Besteuerungsrecht ungeachtet der Aufenthaltsdauer bestehe. Denn das DBA-D/RO ist im vorliegenden Fall unanwendbar…

EAS 373Deutsche Vertreterbetriebstätte eines österreichischen Handelsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2594/2/1-IV/4/9410.01.1994

…sowie das Argument, dass kein Vertrag ohne Zustimmung der österreichischen Geschäftsleitung abgeschlossen wird, könnten in diesem Zusammenhang nur dann Anlass für eine anders lautende Beurteilung sein, wenn hiedurch der Abschlussvollmacht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise jede Bedeutung genommen wird und im Sinn von Ziffer 33 des OECD…

EAS 1134Auslandsfachkräfte für inländische Behindertenseminare
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 68/4-IV/4/9729.09.1997

…ein in der Behindertenbetreuung tätiger gemeinnütziger österreichischer Verein mit deutschen, niederländischen und schweizerischen Fachkräften Werkverträge ab, auf Grund derer diese kurzfristige Seminarveranstaltungen in österreichischen Schulungsheimen abhalten, wobei bisher von den Honoraren, nicht aber von den Aufenthalts- und Reisekosten ein Steuerabzug nach § 99 EStG vorgenommen wurde…

EAS 699Deutscher Unternehmensmitarbeiter eines österreichischen Schädlingsbekämpfungsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2440/2/1-IV/4/9517.08.1995

…tätige österreichische Kapitalgesellschaft ihre Aktivitäten auf deutsches Staatsgebiet in der Weise aus, dass für Zwecke der Auftragsakquisition, Beratung und kaufmännischen Abwicklung ein Unternehmensmitarbeiter mit Wohnsitz in Deutschland eingesetzt wird, so deutet dies darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte im Sinn des Schlussprotokolls zu Artikel 4…

EAS 680Aufnahme von Ortskräften als Bauarbeiter bei Oststaatenprojekten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 2183/3/1-IV/6/9517.07.1995

…österreichische Unternehmen auf Großbaustellen in Tschechien, der Slowakei, in Polen und in der Ukraine im Baunebengewerbe tätig und überschreiten sie die in den Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) mit diesen Staaten vorgesehenen Baustellenfristen, sodass für diese Unternehmen "DBA-Betriebstätten" in diesen Staaten entstehen, dann sind die diesen Betriebstätten…

EAS 3109Drittstaatsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3359-IV/4/200917.12.2009

Die Frage, ob ein deutscher Staatsbürger den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen auch nach Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung bei einer österreichischen GmbH und einer damit verbundenen inländischen Wohnsitznahme weiterhin in Deutschland beibehält, weil seine Familie wegen einer 50-prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine…