…2013 bereits abgelaufen ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Zahlungserleichterungsbescheide antragsgebundene Verwaltungsakte, bei denen die zur Entscheidung berufene Behörde an den Inhalt des Parteibegehrens und damit auch an den beantragten zeitlichen Rahmen gebunden ist. Derartige Zahlungserleichterungsbegehren sind als gegenstandslos zu betrachten. (VwGH 24.9…
…Umfang und Inhalt der Zahlungserleichterung Rz 244: Ein von einem Parteianbringen abhängiger Verwaltungsakt ist zwar grundsätzlich rechtswidrig, wenn er ohne einen entsprechenden Parteiantrag erlassen wird (VwGH 17.6.1992, 91/13/0243) oder über das Parteibegehren hinausgeht, doch können im Gegensatz dazu dem § 212 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A KEG, 1*** Wien, B-strasse, vertreten durch C WTHD und Beratungs GmbH, 1XXX Wien, D-strasse, vom 4. Juli 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien X/Y/Z vom 4. Juni 2008 betreffend Zurückweisung…
… 68 Abs. 1 AVG liegt auch dann vor, wenn sich das neue Parteibegehren von dem mit rechtskräftigem Bescheid abgewiesenen Parteibegehren nur dadurch unterscheidet, dass es in für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache unwesentlichen Nebenumständen modifiziert worden ist. Die bei einer nachträglichen Änderung des Sachverhaltes bestehende…
…D., für die Zeit ab August 2006 abgewiesen. Da in den für die Beurteilung des Parteibegehrens maßgeblichen tatsächlichen Umständen keine Änderung eingetreten sei, sei der Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe für den Zeitraum von August 2006 bis August 2009 wegen entschiedener Sache zurückzuweisen. Ab September…
…02.2004) liegt eine entschiedene Sache vor, wenn weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteienbegehrens maßgebenden Umständen eine Änderung eingetreten ist und sich andererseits das neue Parteibegehren im Wesentlichen mit dem früheren deckt. Dabei führt nicht jede noch so geringfügige…
…dass sich mein Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe nicht auf den von der Behörde abgesprochenen Zeitraum bezieht sondern stütz sich das Parteibegehren meines Antrags den Zeitraum von September 2009 bis Jänner 2012 betreffend meine Kinder … Die rückwirkende Anspruchsberechtigung auf Gewährung der Familienbeihilfe für den…
…vielmehr ist auch darauf einzugehen, ob sich das ursprüngliche Parteibegehren des früheren mit jenem des späteren Antrags deckt. Zumal das Parteibegehren von dem früheren abweicht und sich auch eine Änderung der Rechtslage ergeben hat, erfolgte die Zurückweisung meines Antrags zu Unrecht. ln diesem Zusammenhang beantrage…
…vielmehr ist auch darauf einzugehen, ob sich das ursprüngliche Parteibegehren des früheren mit jenem des späteren Antrags deckt. Zumal das Parteibegehren von dem früheren abweicht und sich auch eine Änderung der Rechtslage ergeben hat, erfolgte die Zurückweisung meines Antrags zu Unrecht. In diesem Zusammenhang beantrage…
…ist. Identität der Sache wird herkömmlich dann angenommen, wenn einerseits weder in der Rechtslage noch in den für die Beurteilung des Parteibegehrens maßgebenden tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist und sich andererseits das neue Parteibegehren im Wesentlichen mit dem früheren deckt (vgl. u.a. Erkenntnis…
…Verbindung mit anderen Tatsachen den Schluss zulässt, dass nunmehr bei Bedachtnahme auf die damals als maßgebend erachteten Erwägungen eine andere Beurteilung jener Umstände, die seinerzeit den Grund für die Abweisung des Parteibegehrens gebildet haben, nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (VwGH v. 19.03.1970…
…Parteienbegehrens führt daher zu einer "anderen" Sache damit zu einer neuen Entscheidungsberechtigung und Entscheidungspflicht der Behörde. Nur wesentliche Änderungen des Sachverhaltes müssten eingetreten beziehungsweise behauptet werden. Die "Identität" der Sache besteht und liegt eine "entschiedene Sache" auch weiterhin dann vor, wenn sich das neue Parteibegehren…
…Identität" der Sache besteht und liegt eine "entschiedene Sache" auch weiterhin dann vor, wenn sich das neue Parteibegehren und der entsprechende Sachverhalt von dem bereits Entschiedenen allein dadurch unterscheidet, dass der Sachverhalt in für die rechtliche Beurteilung der Hauptsache nur unwesentlichen Belangen vom bereits früher…
…neuerlich untersucht und entschieden werden darf. Entschiedene Sache liegt dann vor, wenn sich gegenüber dem früheren Bescheid weder die Rechtslage noch der wesentliche Sachverhalt geändert hat und sich das neue Parteibegehren im Wesentlichen mit dem früheren deckt (vgl. u.a. das Erkenntnis des VwGH vom…
…mit anderen Tatsachen den Schluss zulässt, dass nunmehr bei Bedachtnahme auf die damals als maßgebend erachteten Erwägungen eine andere Beurteilung jener Umstände, die seinerzeit den Grund für die Abweisung des Parteibegehrens gebildet haben, nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (VwGH 19.03.1970, 1806/68). …
…Beschwerdegründe) wörtlich ausgeführt: "Der angefochtene Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz vom 04.02.2020 zum Abgabenkontonummer xx verletzt den Beschwerdeführer in seinen subjektiven Rechten. Diese Rechtsverletzung ergibt sich aus folgenden Überlegungen: Statt sich mit den Voraussetzungen für die Beurteilung des Parteibegehrens maßgeblichen tatsächlichen Umständen auseinanderzusetzen…
…Stundungszeitraum bereits abgelaufen ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Zahlungserleichterungsbescheide (Stundungsbescheide) antragsgebundene Verwaltungsakte, bei denen die zur Entscheidung berufene Behörde an den Inhalt des Parteibegehrens und damit auch an den beantragten zeitlichen Rahmen gebunden ist. Derartige Stundungsbegehren sind als gegenstandslos zu betrachten. (VwGH 24…
…Stundungszeitraum bereits abgelaufen ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Zahlungserleichterungsbescheide (Stundungsbescheide) antragsgebundene Verwaltungsakte, bei denen die zur Entscheidung berufene Behörde an den Inhalt des Parteibegehrens und damit auch an den beantragten zeitlichen Rahmen gebunden ist. Derartige Stundungsbegehren sind als gegenstandslos zu betrachten. (VwGH 24…
…tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse festzustellen, die für die Besteuerung maßgeblich sind. Im Begünstigungsbereich - auch für von Amts wegen zu beachtende Begünstigungen - tritt der Amtswegigkeitsgrundsatz in dem Ausmaß zurück, in dem das Parteibegehren seinem Inhalt nach unklar, unbestimmt oder unbegründet erscheint (vgl. dazu die in Ritz…
…Entscheidung steht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache (res iudicata) entgegen. Identität der Sache liegt dann vor, wenn sich gegenüber der früheren Entscheidung weder die Rechtslage noch der wesentliche Sachverhalt geändert hat und sich das neue Parteibegehren im Wesentlichen mit dem früheren deckt. (vgl. VwGH 24…