Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 5. März 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Februar 2008 betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber brachte am 6. Februar 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. September 2007, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. September 2007, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber brachte am 27. Februar 2007…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Susanne Haim in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. März 2025 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2024 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, über die Beschwerde vom 09.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Finanzamt vom 04.04.2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr., vom 4. Mai 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 22. April 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Erwin Luggauer und die weiteren Mitglieder HR Mag. Gerhard Verderber, KR Franz Schrimpl und Katharina Walch über die Berufung der Bw, Ort, Adresse, vom 16. Jänner 2007 gegen die Erledigungen des Finanzamtes FA vom 19…
28 Veranlagung (§§ 39 bis 46 EStG 1988) 28.1 Allgemeine Veranlagung und Veranlagungszeitraum (§ 39 EStG 1988) Rz 7501: Veranlagen heißt, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln und die Steuern festzusetzen. Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Es bleibt auch dann Veranlagungszeitraum, wenn der Gewinn nach einem vom Kalenderjahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat_X in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Keber & Keber Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, Börsegasse 9 Tür 2, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 25.6.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. A in der Beschwerdesache VN NN, Str. 18, PlZl B, über die Beschwerde vom 1.7.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes C betreffend Einkommensteuer 2013 mit Ausfertigungsdatum 28.5.2014 zu Recht erkannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Anschrift_Bw, vom 3. November 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt, vertreten durch Dr. Susanne Fischer, vom 4. Oktober 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Trias Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Reichsstraße 126, 6800 Feldkirch, über die Beschwerde vom 11. Februar 2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 29. Jänner 2021…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse1 (früher Adresse2), vom 18. Mai 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22. April 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G, geb. xxx, x, xx, vom 23. Juli 2005 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Vöcklabruck vom 27. Juni 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
iM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 4. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21. Oktober 2019 betreffend Einkommensteuer 2018 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 21. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr.A., vom 13. April 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Bf., Anschr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 15. Oktober 2010, betreffend Einkommensteuer 2007 zu Recht erkannt: Der Bescheid wird wie mit Berufungsvorentscheidung vom 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, über die Beschwerde vom 09.04.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 04.04.2018, betreffend Einkommensteuer 2017…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf, Adresse gegen den Bescheid des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 05.02…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW BWW Immobilien Handel KEG vom 31. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA FA2 vom 28. Jänner 2008 an Herrn Dr. Ulrich KN und an die BW BWW Immobilien Handel KEG gem. § 92 Abs…