RIS AI
24 Treffer1607 msnur geltende Fassungen
EStR 2000 Rz 769–7764.7.3.2 Neugrundstücke
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…der Grundstücksbesteuerung kommt es zur Einbeziehung von Grund und Boden des Anlagevermögens in die Steuerhängigkeit mit 1.4.2012. Grund und Boden stellt dann ein Neugrundstück dar, wenn der Grund und Boden zum 31.3.2012 steuerverfangen war oder nach diesem Zeitpunkt angeschafft wurde oder…

NeuFöR Rz 21–261.1.2. Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

1.1.2. Grunderwerbsteuer (§ 1 Z 2 NeuFöG) Rz 21: Die grunderwerbsteuerrechtliche Begünstigung ist die einzige, die hinsichtlich Neugründung einerseits und Betriebsübertragung (siehe Rz 155 ff) andererseits nicht wortgleich formuliert ist. Rz 22: Eine Grunderwerbsteuerbefreiung nach dem NeuFöG steht bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen unabhängig…

EStR 2000 Rz 6654–665522.4.4 Ermittlung der Einkünfte
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…3.2002x) | | ← Anschaffung ab dem 31.3.2002x) | Veräußerung → | = nicht steuerverfangen am 31.3.2012 | | = steuerverfangen am 31.3.2012 | | | = Altgrundstück | | = Neugrundstück | | | grundsätzlich pauschale Einkünfteermittlung (…

EStR 2000 Rz 6659–666122.4.4.5 Regeleinkünfteermittlung (§ 30 Abs. 3 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

22.4.4.5 Regeleinkünfteermittlung (§ 30 Abs. 3 EStG 1988) Rz 6659: Die Regeleinkünfteermittlung ist zwingend für Neugrundstücke und als Wahlrecht für Altgrundstücke (siehe Rz 780 und 6675) anzuwenden. Als Einkünfte nach § 30 Abs. 3 EStG 1988 gelten: | | Veräußerungserlös (siehe Rz 6655 ff…

EStR 2000 Rz 6668–666922.4.4.6 Pauschale Einkünfteermittlung (§ 30 Abs. 4 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…22.4.4.6.1 Allgemeines, Höhe der Einkünfte Rz 6668: Die pauschale Einkünfteermittlung ist die grundsätzliche Einkünfteermittlung für Altgrundstücke (siehe Rz 6654). Sie ist für Neugrundstücke nicht zulässig. Der Veräußerungserlös ist dabei wie bei Regeleinkünfteermittlung in tatsächlicher Höhe anzusetzen; eine allfällig vereinnahmte und abzuführende…

EStR 2000 Rz 6670–667322.4.4.6.3 Zeitpunkt der Umwidmung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…übertragen wurde (unabhängig davon, ob in der Vergangenheit ein entgeltlicher Erwerb festgestellt werden kann oder nicht). Auch Umwidmungen von Altgrundstücken ab 1.4.2012 sind beachtlich. Keine Bedeutung hat die Umwidmung für Neugrundstücke, weil hier ohnehin die Regeleinkünfteermittlung nach § 30 Abs. 3 EStG 1988 vorzunehmen…

NeuFöR Rz 155–1626.1.4. Grunderwerbsteuer (§ 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

6.1.4. Grunderwerbsteuer (§ 5a Abs. 2 Z 2 NeuFöG) Rz 155: Für die Befreiung von der Grunderwerbsteuer erfolgte eine - im Vergleich zur Neugründung (§ 1 Z 2 NeuFöG) - abweichende Regelung; wie etwa, dass das Erfordernis einer Einbringung auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage bei der Übertragung eines Betriebes…

BMF-010216/0001-VI/6/2016BMF-Info zum Wechsel von Betrieben gewerblicher Art von Körperschaften öffentlichen Rechts zur Gemeinnützigkeit
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010216/0001-VI/6/201603.02.2016

…Erfolgt die Gewinnermittlung nach § 4 EStG 1988, stellt der Grund und Boden lediglich dann ein Neugrundstück dar, wenn dieser zum 31.3.2012 steuerverfangen war oder nach diesem Zeitpunkt angeschafft wurde oder wird. Bespiele für Neuvermögen außerhalb des Anwendungsbereiches einer Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988…

BFG RV/6100029/2018Hauptwohnsitzbefreiung nach § 30 Abs 2 Z 1 EStG 1988 umfasst nur positive Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2025Teil 1/2

…ermittelt werden, sofern es sich - wie im vorliegenden Fall - um Grundstücke handelt, die nach dem 31. März 2002 angeschafft wurden ("Neugrundstücke"). Demnach ist als Einkünfte "der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten anzusetzen. Die Anschaffungskosten sind um Herstellungsaufwendungen und Instandsetzungsaufwendungen zu erhöhen, soweit diese…

BFG RV/7102183/2023Immobilienertragsteuer und Korrektur für bereits verjährte Jahre gem § 28 Abs 7 EStG iVm § 4 Abs 2 Z 2 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.02.2025

…ausgegangen, dass die Spekulationsfrist gem § 30 Abs 1 Z 1 EStG idF vor dem AbgÄG 2012 15 Jahre beträgt. Daher wurde das Grundstück bei der Selbstbemessung der Immobilienertragsteuer als sogenanntes Neugrundstück behandelt, da es aufgrund der verlängerten Spekulationsfrist zum 31.3.2012 steuerhängig war. Als…

BFG RV/7105057/2015Anrechnung der Grunderwerbsteuer zur Vermeidung einer Doppelbelastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.10.2015

…Unterschiedsbetrag von Verkaufspreis und Anschaffungskosten, wird mit einem linearen Steuersatz von 25% besteuert. Hinsichtlich der Ermittlung der Höhe der Anschaffungskosten unterscheidet man zwischen sogenannten Altgrundstücken und Neugrundstücken - je nach dem wann der letzte entgeltliche Erwerbsvorgang stattgefunden hat. Als "Neugrundstücke" gelten Grundstücke, die ab dem 1…

UmgrStR 2002 Rz 687–7133.1.6.3. Betrieb
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…dem auch das vereinigte Grundstück zuzurechnen ist, gemäß Art. III UmgrStG in die A-GmbH ein, wobei die Fläche des ursprünglichen Neugrundstückes gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG zurückbehalten werden soll. Dazu liegt zum Tag des Vertragsabschlusses der verbücherungsfähige Teilungsplan vor und die Teilung wird im…

NeuFöR Rz 173–1917.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

7.4. Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (§ 5a Abs. 1 Z 1 NeuFöG) Rz 173: Ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers (siehe Rz 71) in Bezug auf einen bereits existierenden Betrieb liegt vor, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen werden…

NeuFöR Rz 29–331.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

1.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG) Rz 29: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Grundbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…

NeuFöR Rz 55–702.1. Betriebliche Struktur (§ 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

2.1. Betriebliche Struktur (§ 2 Z 1 NeuFöG) 2.1.1. Betrieb Rz 55: Der Begriff Betrieb iSd NeuFöG ist deckungsgleich mit dem des EStG 1988. Danach ist unter einem Betrieb die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Betriebsmittel in einer organisatorischen Einheit zu verstehen (EStR…

UStR 2000 Rz 773–7796.1.9. Umsätze, die auch anderen Steuern unterliegen
geltende FassungRichtlinien05.12.2017

6.1.9. Umsätze, die auch anderen Steuern unterliegen 6.1.9.1. Grundstücksumsätze 6.1.9.1.1. Allgemeines Rz 773: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. a UStG 1994 sind die UmsätzeLieferungen von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1987 unecht von…

BFG RV/3101086/2017Neugründung landwirtschaftlicher Betrieb: Die Grundstücke wurden vom Bf ins Alleineigentum erworben, der Betrieb wird von einer GesbR geführt, deshalb liegen die Voraussetzungen für eine GrESt-Befreiung nach § 1 Z 2 NeuFöG nicht vor
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.12.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt , über die Beschwerde vom 02.03.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28.01.2016, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer…

NeuFöR Rz 47–542. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

2. Begriff der Neugründung (§ 2 NeuFöG) Rz 47: Das NeuFöG ist auf alle Neugründungen von Betrieben anzuwenden, die nach dem 1. Mai 1999 erfolgt sind. Im Interesse der Neugründung von Betrieben sind für die unmittelbar durch die Gründung veranlassten Vorgänge Steuer- und Gebührenbefreiungen vorgesehen (§ 1…

NeuFöR Rz 1476.1. Befreite Abgaben
geltende FassungRichtlinien19.12.2008

6.1. Befreite Abgaben Rz 147: Grundsätzlich gelten für Betriebsübertragungen dieselben Befreiungen von Abgaben, Gebühren und Beiträgen wie für Neugründungen, ausgenommen die Befreiungen von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch gemäß § 1 Z 4 NeuFöG und den lohnabhängigen Abgaben gemäß § 1 Z 7…

EStR 2000 Rz 779–7834.7.3.3 Altgrundstücke
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

4.7.3.3 Altgrundstücke Rz 779: Für Grund und Boden des Altvermögens kann nach § 4 Abs. 3a Z 3 lit. a EStG 1988 der Veräußerungsgewinn auch pauschal ermittelt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Grund und Boden zum 31.3.2012 im Betriebsvermögen nicht…