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BFG RV/5101154/2012Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag bei Gewinnerhöhung nach Verfahrenswiederaufnahme auf Grund einer Betriebsprüfung (BP)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.10.2015

…genannte Autor (Peth, a.a.O.) führt zur gegenständlichen Rechtsfrage aus, dass sich die oben wiedergegebene Ansicht der Finanzverwaltung (keine „Nachnennung“ von Wirtschaftsgütern zur Deckung des iGFB bei späterer Rechtskraftdurchbrechung) aus dem Gesetzeswortlaut nicht ableiten lasse. Es erschiene ihm auch im Geltungsbereich des § 10 idF…

BFG RV/2100070/2013Liebhaberei bei einer Hochsee-Rennsegelyacht: Wiederaufnahme des Verfahrens (Aufhebung und Zurückverweisung der Wiederaufnahmebescheide)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss20.06.2016

…dass eine mangelhafte Begründung aufweisende Wiederaufnahmebescheide aufzuheben sind. Eine Nachnennung von Wiederaufnahmegründen oder einer anderen Begründung der Wiederaufnahme ist daher unzulässig." Die belangte Behörde legte die Berufungen ohne Berufungsvorentscheidungen dem unabhängigen Finanzsenat im Februar 2013 zur Entscheidung vor. Die Beschwerdeführerin hat die mündliche Verhandlung und…

BFG RV/4100119/2014Geltendmachung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrages im Zuge einer Wiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.04.2016

…dass eine Antragstellung und eine Berichtigung bzw. Abänderung des Verzeichnisses (Nachnennung von Wirtschaftsgütern) auch noch bei späteren Durchbrechungen der Rechtskraft – bis zur Rechtskraft des neuen Sachbescheides – möglich ist. Nach eingehender Darstellung und Gegenüberstellung der bezughabenden Lehrmeinungen und der Verwaltungspraxis argumentierte das BFG in diesem Erkenntnis…

KStR 2013 Rz 1590–159230.2 Nachträgliche Änderungen (§ 9 Abs. 9 KStG 1988)
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

28.230.2 Nachträgliche Änderungen (§ 9 Abs. 9 KStG 1988) 28.2.130.2.1 Allgemeines Rz 1590: Die Konzeption der Gruppenbesteuerung ist nicht starr und lässt nachträgliche Änderungen einer bestehenden Unternehmensgruppe weitgehend zu, ohne dass die Unternehmensgruppe als solche endet. Jede nachträgliche Änderung der…

BFG RV/7103050/2023Nachsicht: Das dem Nachsichtsansuchen zugrundeliegende Leistungsgebot ist nicht an den Antragsteller ergangen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.10.2023

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1*** und ***Bf2***, beide ***Bf-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Georg Haunschmidt, Stadiongasse 6-8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 31. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…

BFG RV/7105813/2017Umgründung und Grunderwerbsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.02.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der X, vertreten durch Y, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 08. Juni 2016, Steuernummer, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die…

BFG RV/7102108/2017Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.06.2021Teil 2/2

In der Eidesstattlichen Erklärung werden auch keinerlei Kontaktdaten von ***13*** ***12*** ***12*** angegeben. Die in der Unterschriftsbeglaubigungsklausel des Notars genannte Anschrift ***16***, ***17*** (im Vorlagebericht fälschlich mit ***54***, ***17*** angegeben), ist bekanntlich schon seit dem Jahr 2013 unzutreffend (Aktenvermerk 26. September 2013). ***13*** ***12*** ***12…

BFG RV/7102461/20121. Zurechnung sog. "Großmutterzuschüsse" in wirtschaftlicher Betrachtungsweise an den Gesellschafter als Leistender 2. Abänderungsbefugnis des BFG bei unaufgegliederter Gesellschaftsteuerfestsetzung für mehrere Zuschüsse durch das Finanzamt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.12.2015Teil 3/4

30.09.2006 | | | 53.525.000,00 | | VI. Beweiswürdigung Zu diesen Sachverhaltsfeststellungen gelangte der Senat auf Grund der eingesehen Unterlagen sowie dem damit im Einklang stehenden Vorbringen der Bf. in ihren schriftlichen Eingaben. Der nunmehr festgestellte Sachverhalt wurde in der…

BFG RV/2100980/2015Nachsicht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis27.06.2024

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Hans-M. Slawitsch Steuerberatung GmbH, Strauchergasse 16, 8020 Graz, über die Beschwerde vom 23. März 2015 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 19. Februar 2015…

EStR 2000 Rz 6895–690623.3 Nachträgliche Einkünfte (§ 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988) *)
geltende FassungRichtlinien05.06.2013

23.3 Nachträgliche Einkünfte (§§ 32 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 32 Z 2 EStG 1988) *) 23.3.1 Reichweite und Abgrenzungen des Begriffes "nachträgliche Einkünfte" Rz 6895: Nachträgliche Einkünfte sind nur in unmittelbarem Zusammenhang mit einer früheren Einkunftsquelle denkbar. Der unmittelbare Zusammenhang mit der…

RAE Rz 1214–124711.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

11.4. Rechtsschutz des Haftungspflichtigen Rz 1214: Neben der Möglichkeit, den Haftungsbescheid mit Beschwerde (§ 243 BAO) anzufechten, steht dem Haftungspflichtigen das Recht zu, innerhalb der Beschwerdefrist gegen den Haftungsbescheid den Bescheid über den Abgabenanspruch mit Beschwerde anzufechten (§ 248 BAO), unabhängig davon, ob dieser Bescheid (Abgabenbescheid…

BFG RV/7100938/2014Nachversteuerung § 11a EStG Berechnung des 7 Jahreszeitraumes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.04.2014

Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Stb. gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 11.09…

BFG RV/5100846/2013Empfängerbenennung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.10.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache C, ehemalige St.Nr. 000*, nunmehrige St.Nr. 00* ehemals Adresse, nunmehr Name/Adresse, ehemals vertreten durch D, Steuerberatungs- u. Wirtschaftsprüfungskanzlei, Adresse , nunmehr gemäß § 80 BAO vertreten durch Insolvenzverwalter Hrn. Name…

BFG RV/7102358/2021Empfängerbenennung; kein Vorsteuerabzug, wenn materielle Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges nicht mit Sicherheit bestimmt werden können
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.04.2022Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Aviso Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH, Mosetiggasse 1, 1230 Wien, und Dr. Michael Kotschnigg, Stadtlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 13…

BFG RV/3100944/2017Unvollständige Bezeichnung der Rechtsnachfolgerin in der Bescheidadressierung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.03.2018

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerde­sache X-Ltd als Rechtsnachfolgerin der XX123GmbH, Anschrift, vertreten durch Y-Steuerberatung, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Juni 2017 betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird…

UFSW RV/3038-W/08Keine Festsetzung von Abgaben nach Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2011Teil 1/4

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der C. A. GmbH als Rechtsnachfolgerin der B. A. GmbH, 1000 K., A-Straße 1, vertreten durch Traunsteiner & M. Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 A..., Linzer Straße 12, vom 2. Jänner 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes, vom…

BFG RV/7100792/2023Missglückte Einbringung und Wiederaufnahme ohne abgeschlossenem Verfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.04.2024Teil 1/3

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Markus Knechtl LL.M., die Richterin Mag.a Gertraud Hausherr sowie Mag. Markus Fischer, BA als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf2*** und ***Bf3*** als ehemalige…

UFSG RV/0215-G/09Parteien bei Erwerbsvorgang nach Rückgängigmachung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2010

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des E, vertreten durch Dr. Oskar Rauchenwald, Notar, 9360 Friesach, Wiener Straße 17, vom 11. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 28. November 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der angefochtene…

BFG RV/7101376/2021Keine namentliche Nennung der Bescheidadressaten (Erbengemeinschaft) - Nichtbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss27.06.2022

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht beschließt durch die Richterin Mag. Corinna Engenhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf2*** und ***Bf3*** als Erben nach ***Erblasserin***, alle vertreten durch Dr. Rebekka Stern, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin in 1030 Wien, Hintere Zollamtsstraße 15/1/30, betreffend die Beschwerde vom 8. Jänner 2021…

UFSG RV/0059-G/13Namentliche Anführung der Erben als notwendiger Bestandteil des Bescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2013

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die von Dr. Karlheinz Morré, Wirtschaftstreuhänder, 8010 Graz, Heinrichstraße 110, namens der Erben nach EG, X, eingebrachte Berufung vom 22. Juni 2012 gegen die "Bescheide" des Finanzamtes Graz-Stadt vom 4. Juni 2012 betreffend 1.) Wiederaufnahme des Verfahrens (Einkommensteuer…