RIS AI
4 Treffer1526 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 4066.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung
geltende FassungRichtlinien21.11.2007

6.1.10 Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung Rz 406a: 15% der Bemessungsgrundlage, mindestens 438 Euro jährlich, höchstens 2.628 Euro jährlich. Der Mindestbetrag kann nicht zu negativen Einkünften führen. Die Werbungskostenpauschalierung gilt nur für Mitglieder einer Stadt-, Gemeinde- oder Ortsvertretung; für andere politische…

BFG RV/3100678/2016Pauschale Werbungskosten für Mitglieder einer Stadtvertretung; Pauschbetrag nach §34 Abs.8 EStG 1988 (auswärtige Berufsausbildung eines Kindes); Verjährung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.11.2016

…€ und sonstige Bezüge (Kennzahl 220 des amtlichen Lohnzettelvordruckes L 16) in Höhe 451,14 €. Tatsächliche Aufwendungen als Mitglied der Stadtvertretung C hatte er in Höhe von 447,74 €. 2. Im Jahr 2003 waren wohnten der Beschwerdeführer und seine Tochter in 6460 C…

BFG RV/7102585/2011Schätzung der Fahrtkosten gemäß §184 BAO wegen fehlender Aufzeichnungen (Fahrtenbuch)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.07.2014

…mindestens 438 Euro jährlich, höchstens 2.628 Euro jährlich nach VO des BM für Finanzen über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten eines Mitglieds einer Stadtvertretung berücksichtigt werden konnte." Mit der beim Finanzamt am 20. Juni 2011 eingelangten Mail kündigte die steuerliche Vertretung die Übermittlung…

BFG RV/1100419/2012Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 BAO bei übersehener Kennzeichnung des Politikerpauschale vermittelnden Lohnzettels
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2014

…bzw. 141,60 Euro berücksichtigt worden. Nach der Verordnung BGBl. II Nr. 382/2001, betrage das Werbungskostenpauschale für Mitglieder einer Stadtvertretung hingegen jährlich mindestens 438 Euro. Er beantrage daher, den berichtigten Einkommensteuerbescheid 2010 vom 19. Juli 2012 aufzuheben, in eventu entsprechend der Verordnung BGBl. II…